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servitut, instandhaltung schneeräumung,. [NÖ]

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  •  speeeedcat
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  •  [Niederösterreich]
13.3. - 2.4.2012
12 Antworten 12
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asphaltierung? wer ist zuständig? bdsld. NÖ.

wir haben eine fahnenparzelle, dem hinteren nachbar gehört die zufahrt, wir haben das servitut, der vordere nachbar keines.

wer ist für o.g. sachen zuständig? halbe halbe? der hintere? oder wie ausgemacht?

danke creator im vorfeld :)

  •  gloitom
  •   Gold-Award
13.3.2012  (#1)
STVO § 93 Pflichten der Anrainer - Würde meinen, der Eigentümer ist für die Schneeräumung zuständig.

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung/Bundesnormen/10011336/StVO%201960%2c%20Fassung%20vom%2013.03.2012.pdf

(1) Die Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten ... haben dafür zu sorgen, daß die entlang der Liegenschaft in einer Entfernung von nicht mehr als 3 m vorhandenen, dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege einschließlich der in ihrem Zuge befindlichen Stiegenanlagen entlang der ganzen Liegenschaft in der Zeit von 6 bis 22 Uhr von Schnee und Verunreinigungen gesäubert sowie bei Schnee und Glatteis bestreut sind. Ist ein Gehsteig (Gehweg) nicht vorhanden, so ist der Straßenrand in der Breite von 1 m zu säubern und zu bestreuen. Die gleiche Verpflichtung trifft die Eigentümer von Verkaufshütten.


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
15.3.2012  (#2)
schneeräumung ist klar, - wie siehts mit dem asphaltieren aus? ich habe ein eingetragenes servitut, besitzer ist der nachbar.

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  •  gloitom
  •   Gold-Award
15.3.2012  (#3)
@speeeedcat - Du darfst doch die Zufahrt benützen, oder?
Wo ist das Problem?

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
15.3.2012  (#4)
@tom - ja, das ist schon klar, die frage ist nur, ob ich mich an den kosten der asphaltierung beteiligen muss oder auf gut nachbarschaftlich will[/b

gruß, alex

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
2.4.2012  (#5)
schiebder nachbar ist besitzer des zufahrt, wir haben das servitut. der nachbar muss die gesamte zufahrt nutzen, um zu seinem haus zu gelangen (hinter mir).

frage: mus ich mich bei den asphaltierungsarbeiten beteiligen (ich nutze ja auch ca. 2 drittel für meine zufahrt), oder ist das rein rechtlich nachbars bier?

thxalot, alex

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  •  bautech
2.4.2012  (#6)
Servitut ist nach meiner Auffassung ein Nutzungsrecht - Also müßt der Nachbar die Zufahrt asphaltieren - wenn ER es für notwendig hält.

Wahrscheinlich einfachste und nachbarschaftsfreundlichste Lösung:
Asphaltierkosten nach beliebigem Schlüssel teilen (wie viel PKW / wie viel Grund / wie viel Nutzung etc) und gemeinsam Bier trinken...

edit: was sagt creator? der wäre ja prädisteniert (schreibt man das semoji ) für so was

ng

bautech

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  •  creator
  •   Gold-Award
2.4.2012  (#7)
sorry, hab' das bis dato überlesenso blöd es klingt: das kommt drauf an. servitute sind enorm variantenreich, da kann man fast alles vereinbaren, §483 abgb ist da nur mal eine auffang- oder grundsatzbestimmung, je nachdem, was konkret vereinbart wurde. oft ist es ja auch so, dass allein für die servitutseinräumung gezahlt wird... was dann extra noch dazu kommt, ist vereinbarungssache - das ist mit "Regelungen im Titelgeschäft erscheinen ratsam" gemeint.

http://www.uibk.ac.at/zivilrecht/buch/kap8_0.xml?section=5;section-view=true

wurde aber nix vereinbart, gilt "anteilsmäßige" kostenbeteiligung...

http://www.jusline.at/483_ABGB.html

und so eine schicksalshafte vorbestimmung hab' ich bis dato übersehen emoji

http://de.wiktionary.org/wiki/pr%C3%A4destiniert



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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
2.4.2012  (#8)
danke mal für eure antworten, - @creator, kannst du mir das in einfachen sätzen mal ausdeutschen, bei deinem ersten link brauch ich den restlichen tag, um das sinngemäß zu erfassen :).

@bautech: will mal die rechtliche seite wissen, im detail muss man sich dann eh bei einem bier zusammensetzen ;).

zusatzinfo: grundsätzlich hab ich mich bei gst.-erwerb an den strsssenentstehungskosten zu 50% beteiligt und das dem nacbar gezahlt.

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  •  bautech
2.4.2012  (#9)
ups - man sollte nicht mit fremdworten um sich werfen, die man nicht definieren kann... also ist creator doch prädestiniert, nicht prädisteniert... ;)

ng

bautech

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  •  creator
  •   Gold-Award
2.4.2012  (#10)
zusatzinfos sind immer gut, die erleichtern das antworten - ich stell' immer die ganzen links rein, dann kann jeder überprüfen, ob das, was ich da von mir gebe, auch sinn macht... sonst wird mir wieder vorgeworfen, ich verkürze so böse.

§483 abgb drückt "die grundregel" schön poetisch aus: http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR12018211&ResultFunctionToken=252fcb60-2198-4d79-9a09-5686cc30a1c5&Position=1&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=ABGB&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=483&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=02.04.2012&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=

wennst dich jetzt also anscheinend bei den "strassenentstehungskosten zu 50% beteiligt" bzw. verpflichtet hast und

zitat..
(ich nutze ja auch ca. 2 drittel für meine zufahrt)

, also du und der nachbar die 2 drittel gemeinsam, das letzte drittel nur der nachbar alleine benützt, ist es die frage, ob du dich - strenge rechnung, gute freunde - darauf versteifen willst, nur die hälfte von der auch durch dich benutzten einfahrt zu zahlen (=1/3), oder halt die hälfte vom ganzen zahlst. ganz gratis wirst da ned rauskommen, zumal offenbar schon eine art kostenteilung schriftlich vereinbart wurde. wie gesagt, da müsstest den genauen text der vereinbarung heranziehen, die ausgestaltung von servituten ist halt sehr variantenreich.
m.e. und nach dem, was du da schreibst, musst zumindest 1/3 mitzahlen (als schnorrervariante eben die hälfte vom tatsächlich benützten weg) und kannst bis 50% mitzahlen.

nix mit gratis oder goodwill.
jetzt hoffentlich verständlich - sonst halt weiter fragen.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
2.4.2012  (#11)
tja, - grundsätzlich hab ichs mir eh fast so gedacht, das ich die hälfte bzw. ein drittel mitbrenn.

muss ich das dann irgendwie schreiben/bestätigen lassen? oder auftragserteilung auf beide namen?

thx für deine hilfe.

gruß, alex

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  •  creator
  •   Gold-Award
2.4.2012  (#12)
ist halt die frage, wer die besseren kondis bei den - asphaltierern rausschlägt... und wer wen wie vertreten kann/darf/soll. das kannst dir ja mal beim bierchen ausmachen, ab mitte der woche wird's eh wieder wärmer und ja, natürlich alles nur mit bestätigung der zahlung an den eigentümer, am besten auf dessen konto und kontoauszug mit zahlungsbeleg aufheben, brauchst eh für's finanzamt/arbeitnehmerveranlagung.

da kannst dir dann auch "geld folgt leistung" ausmachen...emoji
frag' halt mal am gemeideamt nach, ob die was in der nähe asphaltieren lassen und von wem... straßenmeistereien sind auch ned immer nur böse, manchmal auch recht billig... kommt halt drauf an, was dem eigentümer so vorschwebt, denn der entscheidet ja...

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