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schutzmatten(punkt)at [OÖ]

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  •  coisarica
  •   Gold-Award
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
12.11.2019 - 13.1.2020
18 Antworten | 4 Autoren 18
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Hallo,
 
wir haben bei schutzmatten.at einen sauberlauf und einen fussabtreter bestellt.
laut bestellbestätigung, sollte die ware umgehend (innerhalb der nächsten stunden, wie es da hieß) in den versand gehen und wir diese in 3-4 tagen erhalten.
 
als nach einer woche noch nichts zugestellt wurde, haben wir um die tracking nummer zur sendungsverfolgung gebeten. Es wurde uns mitgeteilt, dass etwas schief gelaufen sei und man sich darum kümmern werde. nach 2 wochen haben wir dann die bestellung widerrufen, da wir nichts mehr gehört haben und haben die sachen bei Amazon geordert.
Jetzt erhalten wir eine mitteilung von schutzmatten.at mit einer trackingnummer wo ersichtlich ist, dass die ware 2 werktage nach unserem rücktritt versendet wurde.
 
Abgesehen davon, das der shop bzw. die shops des hrn. hubert eisenach tlw. recht miese bewertungen hat bzw. haben - was ich nachvollziehen kann, frage ich mich, ob ich die rücksendekosten nunmehr übernehmen muss.


wer kenn sich da aus?

  •  rabaum
  •   Gold-Award
12.11.2019  (#1)
Annahme verweigern - fertig.

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  •  chester_
12.11.2019  (#2)
Ist jetzt die Frage ob du im Rahmen des Konsumentschutzgesetzes rechtzeitig (14 Tage nach Vertragsabschluss) vom Vertrag zurückgetreten bist siehe hiezu § 3 Abs 1 KSchG. Wenn er dir dann die Ware ohne aufrechten Vertrag zusendet dann gilt § 864 Abs. 2 ABGB 

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  •  coisarica
  •   Gold-Award
12.11.2019  (#3)
hm, gls hat bei uns eine abstellgenehmigung und wir sind ziemlich sicher nicht zuhause wenn zugestellt wird. also abstellgenehmigung widerrufen!?

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  •  coisarica
  •   Gold-Award
12.11.2019  (#4)
@chester: ich denke da gilt das FAGG, dh. Rücktrittsfrist innerhalb 14 Tage nach Zustellung!?

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
12.11.2019  (#5)
14 Tage ab Warenlieferung! Sonst könntest du ja mit lahmen Versandzeiten jede Rücktrittsmöglichkeit aushebeln.

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  •  chester_
12.11.2019  (#6)

zitat..
chester_ schrieb: Ist jetzt die Frage ob du im Rahmen des Konsumentschutzgesetzes rechtzeitig (14 Tage nach Vertragsabschluss) vom Vertrag zurückgetreten bist siehe hiezu § 3 Abs 1 KSchG. Wenn er dir dann die Ware ohne aufrechten Vertrag zusendet dann gilt § 864 Abs. 2 ABGB

 § 3 Abs. 1 KSchG ist die falsche Norm - § 11 Abs. Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz – FAGG wäre richtig! 


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  •  chester_
12.11.2019  (#7)

zitat..
coisarica schrieb: @chester: ich denke da gilt das FAGG, dh. Rücktrittsfrist innerhalb 14 Tage nach Zustellung!?

 Ja hast du richtig erkannt, siehe meinen Post davor! emoji


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  •  hausplanung
12.11.2019  (#8)
normal muss geregelt sein (zb AGB) wer die Kosten der Rücksendung nach Rücktritt zu tragen hat. Ist nichts geregelt, dann muss dies normal der Verkäufer zahlen, soweit ich weiß.

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
12.11.2019  (#9)
Ganz generell gesprochen können AGB dich als Konsumenten nicht schlechter stellen, als es das Gesetz vorsieht.

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  •  coisarica
  •   Gold-Award
12.11.2019  (#10)
naja, der punkt ist, dass die ware zum zeitpunkt des rücktritts noch nicht versandt war.

ich hab die bestellung storniert, 2 tage später wurde die ware trotzdem versandt.
der rückversand wird so um die 30,-- ausmachen.

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  •  hausplanung
12.11.2019  (#11)
meines Wissens gilt folgendes:

wenn man innerhalb der 14 Tage zurücktritt sind der Kaufpreis inkl. Versand (also die Kosten für die ZUsendung) zu refundieren. Die RÜCKsendekosten können aber auf den Käufer überwälzt werden, sofern dies zb im Vertrag oder per AGB vereinbart ist.

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  •  coisarica
  •   Gold-Award
14.11.2019  (#12)
also, ich habe jetzt die annahme verweigert (vorab dem zusteller schriftlich mitgeteilt) und das paket ist jetzt wieder retour unterwegs. ich hoffe, dass da jetzt keine forderung mit (übertriebenen) spesen kommt.

lt. konsumentenschutz ist übrigens ein rücktritt via email wertlos, wenn die nachweisbarkeit durch lesebstätigung, antwortmail o.ä. nicht gegeben ist (und in meinem fall wurde nie direkt  auf meine mails geantwortet).

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  •  hausplanung
14.11.2019  (#13)
In heiklen Fällen empfiehlt sich ein eingeschriebener Brief + Rückschein, kostet ca. 5 Euro. Zahlt sich also nur bei entsprechenden Summen aus.

Wie oben ausgeführt könnten eigentlich nur die Rücksendekosten (und auch das nur wenn in AGB, Vertrag etc. so vereinbart) in Rechnung gestellt werden und so viel wird das ja nicht sein.

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
15.11.2019  (#14)

zitat..
coisarica schrieb: lt. konsumentenschutz ist übrigens ein rücktritt via email wertlos, wenn die nachweisbarkeit durch lesebstätigung, antwortmail o.ä. nicht gegeben ist (und in meinem fall wurde nie direkt  auf meine mails geantwortet).

Vielfach wird das erzählt und angenommen, das kann ich so aber nicht stehen lassen.

Empfehlenswert sind die Erläuterungen der Seite Online Kündigen, die sich mit der Beweisbarkeit vom E-Mail-Versand befassen. 

https://www.online-kuendigen.at/alle-details/#mythos-kuendigungen-schickt-man-am-besten-mit-einem-eingeschriebenen-brief

https://www.online-kuendigen.at/alle-details/#wie-kann-ich-beweisen-dass-die-e-mail-tatsaechlich-angekommen-ist

Eine Mail kann praktisch nicht verloren gehen, der empfangende Server quittiert das auch (SMTP reply code). Bei Unzustellbarkeit kommt eine Fehlermeldung vom Server retour. Wenn die Mail im Spam landet ist das Problem des Empfängers. Wie wenn der Brief im Unternehmen verschlampt wird. Ein Einschreiben sichert auch nur zu, dass die Poststelle ihn bekommen hat, nicht dass er bearbeitet wurde.

Ich habe mich mit dem Thema intensiv befasst, weil vor längerer Zeit eine Kündigung von bob immer wieder ignoriert wurde. Das Impressum hat über keine Mailadresse verfügt. Ich habe mich auch bei der RTR beschwert, da das ein klarer Verstoß ist. Jedenfalls habe ich eine Mailadresse recherchiert, wo allerdings geantwortet wurde "Auf diesem Weg erreichen Sie uns nicht". Ist aber irrelevant - die Kündigung wurde zugestellt und war rechtswirksam. Sie haben mich gemahnt und ein Inkasso angedroht, ich habe ihnen noch 1x geschrieben, dass sie von mir keinen Euro sehen, eben wegen rechtswirksamer Kündigung. Nie wieder was gehört. 


zitat..
hausplanung schrieb: In heiklen Fällen empfiehlt sich ein eingeschriebener Brief + Rückschein, kostet ca. 5 Euro.

Das ist natürlich die sicherste Variante.

Du hast jedenfalls die bessere Position, sie haben kein Geld von dir. Die Annahmeverweigerung war schon mal gut. Lehne alle Forderungen ab mit Verweis auf den ordnungsgemäßen Rücktritt vom Vertrag. Klagen werden sie dich nicht wegen ein paar Euro.

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  •  coisarica
  •   Gold-Award
15.11.2019  (#15)

zitat..
rabaum schrieb: Klagen werden sie dich nicht wegen ein paar Euro.

 das unternehmen scheint häufiger derartige probleme zu haben, lt. recherche im inet. ich habe da zb. gelesen, dass monate später noch ein brief vom inkassobüro gekommen ist, mit forderungen in der doppelten rechnungshöhe.
da können auch kleine beträge schnell groß werden.

also ich werde in zukunft wieder ausschließlich bei Amazon bestellen.


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  •  rabaum
  •   Gold-Award
15.11.2019  (#16)

zitat..
coisarica schrieb: monate später noch ein brief vom inkassobüro

Das ist das Geschäft mit der Angst und viele zahlen dann einfach nur um Ruhe zu haben. Inkasso kann ja jeder nach Belieben einsetzen ohne Prüfung irgendwelcher Fakten, die verdienen dann auch fröhlich mit an der Masche. Ruhe bewahren, entschieden antworten. Gehe davon aus, dass hier niemals eine Klage folgt.


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  •  rabaum
  •   Gold-Award
10.1.2020  (#17)
Wie ist die Sache ausgegangen?

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  •  coisarica
  •   Gold-Award
13.1.2020  (#18)
ich hab bis dato nichts mehr gehört - hoffe das bleibt so.

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