« Baufinanzierung  |

·gelöst· Schlussrechnung um ca. 86 % teurer als Angebot bzw. Kostenvoranschlag

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  SirLukaso
7.2. - 9.2.2022
16 Antworten | 11 Autoren 16
16
Liebe Forum-User,
 
meine Frau und ich haben zwischen Sommer 2020 und Anfang dieses Jahr unser Haus (ca. 190 m² groß und zusätzlich Garage) gebaut. Im Frühjahr werden wir wahrscheinlich mit unseren Kindern einziehen.
 
Vor dem Baustart haben wir uns bei unterschiedlichen Elektrikern aus der Umgebung Angebote eingeholt. Aufgrund eines günstigen Angebotes (mit der Anmerkung „unverbindliche Kostenaufstellung“) haben wir uns schließlich für die Firma A. entschieden
 
Das Angebot ergab für alle Elektroarbeiten (innen & außen) inkl. Material und Arbeitszeit ca. 16.250,- Euro brutto.
 
Bei weiteren Besprechungen wurden die Elektropläne nach unseren Wünschen adaptiert. In der Bauphase kamen unter Absprache mit dem Techniker und Elektriker der Firma teilweise Steckdosen und andere Auslässe dazu.
 
Bei kürzeren Gesprächen mit dem Elektriker vor Ort haben wir gefragt, ob wir arbeiten übernehmen können, um uns Kosten zu sparen – die Antwort war stets: „macht ja keinen Sinn, weil es eh im Angebot enthalten ist“.
 
Vor Kurzem haben wir die Schlussrechnung mit einer Endsumme von 30.000,- Euro erhalten.
 
Begründung laut Firma: Massenmehrung der Anschlüsse, Blitzschutzausführung in Niro V4A, Erweiterungen im Zählerverteiler
 
Wir haben ausgerechnet, dass wir ca. um 1/3 mehr Material gebraucht und somit auch mehr Arbeitszeit in Anspruch genommen haben. 16.000 : 3 = 5.333,- abzuglich der Positionen, die doppelt oder Falsch in Rechnung gestellt wurden ergäbe laut unserer Rechnung Mehrkosten von 4.200,- Euro. Somit eine Rechnung von insgesamt 20.450,- Euro. Das wäre auch fair.
 
Im Angebot sind 140 Std. Arbeitszeit angegeben (70 Monteur- und 70 Helferstunden) und dann laut Schlussrechnung 210 Monteur- und 140 Helferstunden.
 
Über die Stunden auf der Baustelle wurden wir von der Firma immer benachrichtigt – jedoch war nicht immer klar wofür die Stunden verwendet wurden, da die Firma auch Sanitärinstallationen und weitere Elektroarbeiten durchgeführt hat. Die zusätzlichen Arbeiten wurden in zusätzlichen Angeboten und Rechnungen bereits beglichen (haben meist auch gepasst).
 
Laut unserer Internetrecherche ist ein Angebot bindend. Die Summe bei der Endabrechnung kann bei einem Kostenvoranschlag (unverbindlich) mehr ausmachen – JEDOCH laut
Finanz . at
Zitat: „Auch beim unverbindlichen Kostenvoranschlag können Sie ein gewisses Vertrauen in seine Richtigkeit haben. Eine beträchtliche und unvermeidliche Überschreitung des Kostenvoranschlages hat Ihnen der Unternehmer sofort mitzuteilen. Die Überschreitung des Kostenvoranschlages um mehr als 15% der Auftragssumme ist jedenfalls beträchtlich. In diesem Fall haben Sie ein Wahlrecht: Entweder Sie stimmen den Mehrkosten zu oder Sie verlangen die Vertragsauflösung. Die Arbeit ist dann abzubrechen und die bis dahin erbrachten Leistungen zu bezahlen.
Erfolgt diese Mitteilung zu spät (z.B. erst im Rahmen der Rechnung) oder gar nicht, verliert der Unternehmer seinen Anspruch wegen der Mehrarbeiten. Sie haben daher nur das zu zahlen, was der unverbindliche Kostenvoranschlag vorsieht.“
 
Mehrere weitere Seiten bestätigen das vorangegangene Zitat.
 
In den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma steht unter dem Punkt „Kostenvoranschläge“, dass wenn sich Kostenerhöhungen über 15 % ergeben, Kunden unverzüglich informiert werden – wurden wir aber nicht.
 
Darüber, dass sich die Schlussrechnung erhöhen wird, wurden wir weder mündlich noch schriftlich informiert. Auch steht im Angebot nicht, dass die Abrechnung nach der erbrachten Leistung bzw. Std. erfolgt. Ich habe Screenshots der Formulierung unseres Angebotes beigefügt.
 
Nun meine Frage: Wie würdet ihr diese Sache angehen? Die Endabrechnung ist um 86,15 % teurer als das Angebot. Sollen wir die volle Rechnungssumme begleichen? Oder die von uns errechnete Summe (+ 1/3 mehr). Eventuell wie auf den Seiten der Finanz oder WKO und Konsumentenschutz beschrieben auf die 15 % mehr behaaren?
 
Kleine Anmerkung am Rande: Die Führung des Unternehmens, welche die Elektroarbeiten ausgeführt hat ist nicht die professionellste. Termine wurden oft nicht eingehalten und auch nicht kommuniziert, dass es zu Verspätungen kommt. Rückrufe wurden versprochen und nicht eingehalten, auf E-Mails wurde zeitweise sehr „kindisch“ geantwortet. Auf von uns beanstandete Angelegenheiten wurde oft nicht eingegangen. Nach Abschluss der restlichen kleinen Arbeiten werden wir mit dieser Firma keinen Kontakt mehr suchen – weiterempfehlen können wir sie auch nicht.
Vielen Dank für Eure Meinungen und Informationen. Vielleicht ist ja ein fachkundiger Jurist unter euch, der uns einen Rat geben kann?

2022/20220207996470.jpg

2022/20220207111158.jpg


  •  supernova
  •   Silber-Award
7.2.2022  (#1)
Kein juristischer Rat, sondern nur wie ich reagieren würde: 

Ich würde für's erste einmal freundlich darum bitten, dass sie die Rechnung nochmal überprüfen sollen, da sie fast das doppelte des Kostenvoranschlages ausmacht und selbst unter Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen deutlich überhöht und nicht angemessen erscheint. Auch, dass dir nie eine derartige Kostensteigerung angekündigt wurde (sondern eher das Gegenteil "ist eh dabei" signalisiert wurde), würde ich anmerken.
Ersuche sie um Stornierung dieser Rechnung und um eine entsprechend korrigierte Rechnung.

Vielleicht sehen sie's selbst ein und die neue Rechnung ist in akzeptabler Höhe. Wenn nicht, kann man immer noch härtere Geschütze auffahren...
Den ganzen Betrag würde ich jedenfalls erstmal sicher nicht zahlen. Wenn dann vielleicht den ursprünglichen Betrag. Aber auch damit würde ich erstmal warten, bis eine Reaktion von ihnen kommt. 
 


1
  •  bianca1988_
8.2.2022  (#2)
Also ich würde hier erstmal nichts zahlen. Die Rechnung entspricht nicht dem KV bzw. ist weit darüber hinaus. Da hier der Unterschied zwischen KV und Rechnung so weit auseinander liegt, denke ich auch nicht, dass hier ein "normaler" Dialog zwischen euch und dem Elektriker zu etwas führen wird.

Habt ihr eine Rechtsschutzversicherung?
Ich würde nämlich euren Rechtsanwalt aufsuchen. Der weiß die Situation zu bewerten und kann auch einschätzen wie eure Chancen liegen. Und wenn der Elektriker dann ein Schreiben von einem Antwalt bekommt, wird dieses auch viel ernster genommen als ein E-Mail bzw. Schreiben vom Kunden. Ich kann da nur aus Erfahrung sprechen. Ich hatte in ein ähnliches Thema viel Zeit, Gelduld un Mühe gesteckt wollte alles möglichst freundlich und akzeptabel für alle abwicklen - schlussendlich gab ich es meinem Anwalt und nach 1 Schreiben war die Sache erledigt...

PS: nagelt mich nicht fest, aber ich meine gelesen zu haben wenn du einen Teil der Rechnung bezahlst dann stimmst du damit prinzipiell der Richtigkeit dieser zu...
Also zur Sicherheit mit Teilzahlungen der RG vorsichtig sein.

1
  • ▾ Werbung
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des durchblicker-Partnerprogramms.
Hallo bianca1988_, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld.
  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
8.2.2022  (#3)
Erst einmal reden würde ich trotzdem auf jeden Fall!

1


  •  bianca1988_
8.2.2022  (#4)
@ malcolmX
Ja, zumindest wie SirLukaso geschrieben hat - einmal höflich nachfragen, wenn keine Antwort bzw. keine Einsicht kommt würde ich keine Zeit / Geduld reinstecken und eben Anwalt kontaktieren...

1
  •  bauherr79
  •   Silber-Award
8.2.2022  (#5)
Das Problem bei solchen Aufträgen ist, wenn dann etliche Dinge dazukommen, weil man doch da und dort noch zusätzlich etwas möchte. Das ist dann immer schwierig. Man kann sich daher nicht auf den Kostenvoranschlag berufen, da ja auch ganz andere Leistungen in Anspruch genommen wurden, das darf nicht vergessen werden. Deshalb ist es wichtig (wenn man die Firma nicht schon sehr gut persönlich kennt und vertraut), sich alle Änderungen nochmal schriftlich anbieten zu lassen und im Kostenvoranschlag zu integrieren. Ist natürlich mühsam, aber erspart dann solche Ärgernisse, wobei hier vielleicht der Elektriker garnichts dafür kann, wenn tatsächlich so viele Dinge dann noch zusätzlich gewollt waren.

1
  •  MiMo2402
  •   Bronze-Award
8.2.2022  (#6)
Warum wird hier immer gleich nach Anwalt gerufen?!

Es wurden vom KV abweichende Ergänzungen mündlich vorgenommen und nicht weiter dokumentiert bzw. schriftlich bestätigt?! Was soll der Anwalt bei dieser Ausgangslage großartig machen?!
Ohne die Situation vor Ort zu kennen ist auch der Rückschluss, dass 1/3 Mehrung beim Material zu einem Drittel mehr an Arbeitszeit führen, stark vereinfacht.

1
  •  Wiesi87
8.2.2022  (#7)
Ich würde auch erst mal ein Gespräch suchen. Immerhin wurden die ganzen Ergänzungen auch mündlich vereinbart. Und 1/3 mehr Material muss jetzt für den Arbeitsaufwand gar nichts heißen. 
Gleich zum Anwalt find ich sehr problematisch. Da das auch bei uns immer mehr einreißt, sieht man, dass die Verträge und Bedingungen immer komplexer werden und sich jeder im Zweifel nur mehr auf das beruft was Pflicht ist. Die Kür wird weggelassen. 
Damit steigen die Kosten und sinkt die Qualität für alle. Gewinnen tun nur die Anwälte, wie es halt in den USA z.B. schon lange der Fall ist.
Gottseidank hatten bei uns alle Gewerke wirklich Handschlagqualität und das galt für uns als Bauherren im Umkehrschluss auch. 
Normalerweise kann man sich alles ausreden.

1
  •  Stoffal02
  •   Silber-Award
8.2.2022  (#8)
Wir hatten etwas ähnliches bei unserem Elektriker

Kurz zusammengefasst: Wir haben ca. 20% mehr Material verbraucht als Angeboten, allerdings wollten sie um über 400% bei den Stunden mehr abrechnen. Haben uns dann mit ihm zusammengesetzt und er war schon einsichtig, dass dies nicht korrekt ist und wir musste einen Großteil nicht bezahlen.

Hier der Link dazu: https://www.energiesparhaus.at/forum-abrechnung-bei-regie/60440_1

Ich kann auch nicht verstehen, warum alle immer gleich zum Anwalt laufen. So gut versteh ich mich auch nicht mit dem, außerdem kostet das auch immer Geld.

Also als Tip von mir: Ruf ihn an, mach einen Termin mit ihm aus und besprich das. In den meisten Fällen findet sich eine Lösung. Wenn nicht, dann kannst du noch immer Geld in den Anwalt investieren.

1
  •  swayze
8.2.2022  (#9)
Wieviele Stunden haben die anderen Firmen angeboten?

Die Angebotenen 140h wären sich m.M. nach für ein EFH mit 190m2 ohne Eigenleistungen nie ausgegangen, mit 200-250h hätte ich mindestens gerechnet.

1
  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
8.2.2022  (#10)
Was war da jetzt alles dabei, und wieviel Eigenleistung war vereinbart? Bzw war das genau abgesteckt?

1
  •  SirLukaso
8.2.2022  (#11)
Vielen Dank für die vielen Antworten!

Wie viele Stunden für unser Haus zu viel oder zu wenig sind konnten wir als Laien nicht abschätzen. Wir hofften 140 Std. wären dann schon in Ordnung. Wir haben die anderen Angebote leider nicht mehr aufgehoben - da dieser Elektriker der günstigste war, haben wir uns für ihn entschieden. Momentan denke ich mir, dass er bei den Stunden zu wenig in das Angebot reingeschrieben hat - ob Absicht oder schlecht geplant kann ich nicht sagen. Fakt ist, dass in seinen AGBs und in der Rechtsprechung erhebliche Mehrkosten (über 15 % vom Kostenvoranschlag) anzukündigen sind – dann kann sich der Kunde entscheiden, ob man mit den Kosten einverstanden ist oder vom Vertrag zurücktreten will (alle bisherigen Leistungen wären dann zu zahlen). Wir wurden nie vorgewarnt. Andere Firmen wurden zum Teil auch um zusätzliche Arbeiten gebeten und das war dann meist im Angebot drinnen.
 
Es gab Nachverhandlungen für die Elektroarbeiten in der Garage, das wurde dann mit einen zusätzlichen Angebot und Rechnung abgerechnet – war auch in Ordnung soweit.

Eigenleistungen hatten wir bei den Elektroarbeiten keine (bis auf das „Auswerfen“ der Leitungen). Wir wollten die Stemmarbeiten selbst durchführen, nachdem es von einem Elektriker angezeichnet wurde, jedoch wurde uns das ausgeredet, da "die Laien es eh meist falsch machen". Und es wäre ja im Angebot.
 
Mehr Material bedeutet eventuell nicht automatisch viel mehr Arbeitszeit. Wenn statt einer Einzel-Steckdose ein Doppel-Steckdose eingebaut wird, dann muss ja sowieso eine Leitung gestemmt werden – nur die Verdrahtung würde ein bisschen mehr Zeit in Anspruch nehmen.
 
Für erbrachte Leistungen zu zahlen ist fair. Das Material welches mehr in Anspruch genommen wurde, würden wir auch bezahlen. Aliquot mehr Arbeitszeit zu dem zusätzlichen Material vom Angebot herausgerechnet wäre fair. Jedoch uns bis zum Schluss nicht „vorzuwarnen“, fanden wir nicht fair.
 
Morgen hat meine Frau einen Termin beim Konsumentenschutz. Nächste Woche haben wir ein Gespräch mit unserem Elektriker. Bis zu diesem Gespräch müssen wir uns noch gut überlegen, wie wir die Sache angehen werden…
 
Danke für euren Rat – wir freuen uns jederzeit über weiteren Input :)


1
  •  chrismo
  •   Gold-Award
8.2.2022  (#12)
Wie willst du zeigen, dass die Mehrkosten eine Kostenüberschreitung des Ursprungsangebots sind und nicht die Kosten für die ganzen Zusatzaufträge?

Um mal eine andere Sichtweise reinzubringen, argumentiere ich mal aus Elektriker Sicht:

zitat..
SirLukaso schrieb: Fakt ist, dass in seinen AGBs und in der Rechtsprechung erhebliche Mehrkosten (über 15 % vom Kostenvoranschlag) anzukündigen sind

Dieses Argument ist irrelevant, da gar keine wesentlichen Mehrkosten angefallen sind ggü. dem Ursprungsangebot. 

zitat..
SirLukaso schrieb: Bei weiteren Besprechungen wurden die Elektropläne nach unseren Wünschen adaptiert. In der Bauphase kamen unter Absprache mit dem Techniker und Elektriker der Firma teilweise Steckdosen und andere Auslässe dazu.

Die 86% Kostensteigerungen ggü. dem Angebot sind die Zusatzaufträge, die der Kunde uns gegeben hat, die natürlich zu einem höheren Arbeits- und Materialaufwand geführt haben. Wir haben den Kunden auch laufend über die aktuellen Stunden informiert und dieser hat diese nie beanstandet:

zitat..
SirLukaso schrieb: Über die Stunden auf der Baustelle wurden wir von der Firma immer benachrichtigt

Daher ist die Rechnung auch in voller Höhe zu bezahlen.

1
  •  SirLukaso
8.2.2022  (#13)

zitat..
chrismo schrieb:

Um mal eine andere Sichtweise reinzubringen, argumentiere ich mal als Elektriker:

──────
SirLukaso schrieb: Fakt ist, dass in seinen AGBs und in der Rechtsprechung erhebliche Mehrkosten (über 15 % vom Kostenvoranschlag) anzukündigen sind
───────────────

Dieses Argument ist irrelevant, da gar keine wesentlichen Mehrkosten angefallen sind ggü. dem Ursprungsangebot. 

──────
SirLukaso schrieb: Bei weiteren Besprechungen wurden die Elektropläne nach unseren Wünschen adaptiert. In der Bauphase kamen unter Absprache mit dem Techniker und Elektriker der Firma teilweise Steckdosen und andere Auslässe dazu.
───────────────

Die 86% Kostensteigerungen ggü. dem Angebot sind die Zusatzaufträge, die der Kunde uns gegeben hat, die natürlich zu einem höheren Arbeits- und Materialaufwand geführt haben. Wir haben den Kunden auch laufend über die aktuellen Stunden informiert und dieser hat diese nie beanstandet:

──────
SirLukaso schrieb: Über die Stunden auf der Baustelle wurden wir von der Firma immer benachrichtigt
───────────────

Daher ist die Rechnung auch in voller Höhe zu bezahlen.

Hallo chrismo, Danke für deine Sichtweise.
 
Den ersten Punkt verstehe ich nicht so ganz… Warum sind keine wesentlichen Mehrkosten angefallen? Die dreifache Arbeitszeit beim Monteur und die doppelten Arbeitsstunden beim Helfer sind für mich doch wesentliche Mehrkosten. Ich weiß nicht ob die sich die für das zusätzliche Material rechtfertigen.
 
Laut wko: „Die Anzeigepflicht gilt selbst dann, wenn die Ursachen für die Mehrkosten allgemein bekannt sind, der Bestellter mit Überschreitungen rechnen musste oder bereits davon weiß.“ Und weiters „Nach der Rechtsprechung müssen jedoch Überschreitungen von mehr als 15 % dem Auftraggeber unverzüglich angezeigt werden. Versäumt der Unternehmer die Verständigung des Bestellers oder erfolgt sie verspätet, so verliert er jeglichen Mehranspruch.“
 
Auch laut § 1170a ABGB (Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch): „Sobald sich eine solche Überschreitung als unvermeidlich herausstellt, hat der Unternehmer dies dem Besteller unverzüglich anzuzeigen, widrigenfalls er jeden Anspruch wegen der Mehrarbeiten verliert.“
 
Zum zweiten Punkt: So viele Zusatzaufträge haben wir nicht in Anspruch genommen. Das wären dann, mit meinem Verstand als Laie, fast doppelt so viele Lichtauslässe, Steckdosen, Lichtschalter, Sicherungen usw. Ja wir haben mehr als im Angebot bekommen, jedoch nicht soviel, dass sich die Arbeitszeit um +200% (Monteur) bzw. +100% (Helfer) erhöht. Wir haben das Angebot bekommen, anschließend die Planung gemacht und dann wurden wir nie über die Mehrkosten informiert.
 
Wir haben bereits Teil-Rechnungen bezahlt – laut unseren Aufzeichnungen wären noch ca. 1.800,- vom ursprünglichen Angebot offen gewesen – nun sind es ca. 15.500,- Euro. Mit der laut Angebot angegeben Arbeitszeit und dem aliquot mehr in Anspruch genommen Material wären wir auf ca. 6.000,- Euro gekommen die wir noch zu bezahlen hätten (inkl. offenen Teil-Rechnungsbetrag und Mehr-Material und Mehr-Arbeitszeit basierend auf dem Angebot).
 
Wofür die Stunden tatsächlich in Anspruch genommen wurden war nicht immer schlüssig. Ein Teil wurde für die Alarmanlage verwendet und für die Zusatzarbeiten in der Garage (zusätzliche Angebote und bereits abgerechnet). Teilweise hat der Elektriker Arbeiten des Installateurs übernommen (u.a. Auslässe für die Wohnraumlüftung gekürzt).
 
Und über den dritten Punkt müsste man, dann sowieso noch reden, da bestimmte Positionen doppelt (in anderen Rechnungen) verrechnet wurden oder schlichtweg nicht nachvollziehbar sind. Das die Rechnungen nicht immer stimmen haben wir bereits bei den Sanitärinstallationen gesehen und beanstandet. Ein Freund, welcher zur selben Zeit mit der Firma gebaut hat und die Rechnungen bereits bekommen hat, hat uns schon vorgewarnt. Auch ein Elektriker der Firma hat und darauf hingewiesen, die Rechnungen sehr genau zu kontrollieren.
 
Auf jeden Fall Danke für Deine Rückmeldung :)
 

1
  •  chrismo
  •   Gold-Award
8.2.2022  (#14)

zitat..
SirLukaso schrieb: Den ersten Punkt verstehe ich nicht so ganz… Warum sind keine wesentlichen Mehrkosten angefallen?

Weil ich (bewusst etwas provokativ) argumentiert habe, dass die Mehrkosten nur durch die zusätzlichen Leistungen entstanden sind. Die Leistungen die ursprünglich ausgemacht wurden, aber weiterhin soviel gekostet haben wie vereinbart (bzw. weniger als 15% überschritten wurden).

Ihr habt 186% der ursprünglichen Kosten verrechnet bekommen, dafür aber ja auch mehr Leistung bekommen. Die 100% vom ersten Auftrag und xx%, die in Zusatzaufträgen vereinbart wurden. Eurer Problem bzw. worüber man jetzt streiten kann, ist genau der Wert der Zusatzaufträge.

Du meinst, dass das nur 30% sind weil Material und Arbeitszeit aliquot steigen sollten, der Elektriker will eben 86% mehr. Die Wahrheit liegt bekanntlich irgendwo dazwischen 😉 

zitat..
SirLukaso schrieb: da bestimmte Positionen doppelt (in anderen Rechnungen) verrechnet wurden oder schlichtweg nicht nachvollziehbar sind.

Da sollte dann eh schon mal was wegfallen. Alles was nicht nachvollziehbar ist, genau hinterfragen. Unser Insti hat z.B. in seinen Aufzeichnungen immer mitgeschrieben, was er gemacht hat und wir sind die dann gemeinsam durchgegangen. Ebenso die Baufirma bei den Regiestunden. Das war alles sehr transparent. Vielleicht hat ja der Elektriker ähnliche Aufzeichnungen und euch wird klarer, warum ihr jetzt mehr zahlen sollt.

Übrigens: Was du hier an Rechtsprechung zitierst beschreibt eine andere Situation, wo der Unternehmer 100% der angebotenen Leistung liefert aber dafür mehr als 115% verrechnen will. Das kannst du nicht 1:1 auf deine Situation umlegen, weil sich ja bei dir der Leistungsumfang geändert hat.

1
  •  BlueDanube
9.2.2022  (#15)
Hallo zusammen! 
Unsere Erfahrung dazu: Wir haben 2010 bis 2011 gebaut, massiv, ca. 2x95m²+Keller+Garage in oö. Ähnliches Problem mit dem lokalen Installateur. Rechnung und Stunden weit ueberhoeht.... Streit dauerte ca. drei Jahre mit Brief vom Inkassobüro, etc... Schlussendlich haben wir ca. 20%mehr bezahlt als das Angebot ausgemacht hatte.... mit dieser Summe konnten wir leben. Muss halt jeder dann selber abwiegen.... Anwaltstermine, AK, etc. Kosten halt auch Nerven und vor allem Zeit..... Ich habe aber fuer mich mitgenommen, dass man sich nicht immer alles gefallen lassen muss.... Alles Gute! 

1
  •  Wiesi87
9.2.2022  (#16)
Ich glaube es sagt keiner was von gefallen lassen. Nur, dass man bevor man zum Anwalt geht halt miteinander sprechen sollte. Der Betrieb soll darlegen, wo und wofür jetzt genau die Mehrkosten/Mehrstunden entstanden sind. 
Wenn diese tatsächlich plausibel aus den zusätzlichen mündlichen Beauftragungen ableitbar sind, dann wäre alles korrekt, wenn dies jedoch nicht der Fall ist, was der TE ja impliziert, dann soll er seine Rechnung korrigieren. 
Nur wenn man damit zu keiner Einigung kommt, sollte man den Schritt zum Anwalt wählen.
Denn wie man bei BlueDanube sieht wird es dann meist langwierig und ein faires Ergebnis ist auch nicht gesichert.

1


Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen

 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]

Nächstes Thema: Aktuelle TOP-Konditionen?