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[Sbg] Bewilligungspflichtige Maßnahmen § 2 Photovoltaik auf Flachdach [Sbg]

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  •  3ergolf
  •  [Sbg]
  •  [Salzburg]
30.3.2024 0
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Hallo zusammen,

Ich würde gerne ein Flachdach mit PV bestmöglich bestücken.

BauPolG §2 Abs.(4) 
Solaranlagen bedürfen keiner Bewilligung, wenn
Ziffer 1
sie bei Anbringung auf oder an bestehenden Bauten
Litera c
auf Flachdächern zumindest 1 m zurückversetzt vom aufgehenden Mauerwerk angebracht werden und ihre Höhe lotrecht zum Flachdach 1 m nicht übersteigt;


Mit "vollmachen" würde ich aber statt 1m nur ca. 70-80cm zum aufgehenden Mauerwerk zurückversetzt liegen.

Unter Einhaltung des 1m bekomme ich mehr als 1/3 weniger Module/peakLeistung auf das Dach.

Meine Frage deshalb, hat jemand Erfahrung woran eine Bewilligung einer PV Anlage geknüpft ist? Ist das eine Ermessungsentscheidung, oder aufgrund welcher Faktoren entscheidet das das Bauamt/Bgmst? Brandschutz? Wind? Ich habe habe eine relativ hohe Attika, die Module würden am höchsten Punkt maximal ein paar cm überstehen.

Oder sagt ihr alles viel zu kompliziert und besser nur 2/3 der Fläche belegen damit keine Bewilligung notwendig?

Vielen Dank!



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