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Sanitärfirma insolvent, was nu? [NÖ]

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  •  MinMax
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
15.7. - 21.7.2013
10 Antworten 10
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habe heute herausbekommen, dass die Sanitärfirma die bei mir Wasser, Abwasser, Heizung und KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] macht s.g. "Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung" am Hals hat. Gut ist das nicht, aber vielleicht nicht tragisch... wie soll ich mich verhalten? Ich bin über die Leistung eigentlich sehr zufrieden und soll nun die erste Teilrechnung zahlen.
Diese besteht aus getaner Arbeit und Material aber auch aus zwei Positionen die "Anzahlung für Bestellung von..." heissen. Habe das Gefühl, diese Positionen könnten mir auf die Füsse fallen. Wenn aber alle das Geld zurückhalten, wird es noch früher zum Zusammenbruch kommen....

  •  Jepetto
15.7.2013  (#1)
Ist eine Anzahlung vertraglich vereinbart oder "Geld folgt Leistung"?

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  •  deejay
15.7.2013  (#2)
Geld folgt Leistung, alles andere wäre wohl Schwachsinn wenn du eh schon weißt das es der Firma nicht gut geht.
Einfach dort anklopfen und ansprechen was du weißt und das du daher nicht im Vor raus bezahlen wirst.

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  •  MinMax
15.7.2013  (#3)
Vertrag wurde vor 3 Monaten unterschrieben, damals wußte ich garnichts. Anzahlung war minimal, die ist mit der bis jetzt erbrachten Leistung locker verrechenbar. Grundsätzlich gilt "GfL".
Daher hat er auch jetzt die Re gestellt. Für die "Anzahlungen" kriegt er nix, das ist mir jetzt zu heikl, und wenn ich die alte Anzahlung mit der erbrachten Leistung gegenrechne, müsste der Mann jetzt ca. 3k erhalten.


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  •  Jepetto
16.7.2013  (#4)
@deejay: hast zwar prinzipiell recht, aber es geht darum was im Vertrag steht - egal ob gut oder schlecht... Wenn im Vertrag für jede Etappe eine Anzahlung vereinbart wurde, ist es gültig.

zitat..
MinMax schrieb: Grundsätzlich gilt "GfL".

ok, das ist dann schon mal gut - aber ist dann wohl nicht 100%ig so, da:

zitat..
MinMax schrieb: die alte Anzahlung mit der erbrachten Leistung gegenrechne, müsste der Mann jetzt ca. 3k erhalten.

--> d.h. es wurde vertraglich bei Beginn 1 einmalige Anzahlung in der Höhe von xx vereinbart?
Wenn das so ist, passt es ja soweit das du wie von dir geschrieben die Differenz bezahlst.
Würde es dann wie deejay geschrieben hat offen mit ihm besprechen.

Sein Problem wird halt sein, dass er durch das "Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung" bei keinem Lieferanten mehr ohne Vorauskasse etwas bekommt - folglich braucht er von dir auch vorher die Kohle für das Zeug, um es kaufen zu können. Wie gesagt, ich würde es wie deejay machen und offen ansprechen.
In jedem Fall würde ich dir aber eine Rechtsberatung empfehlen und prüfen, ob ein Vertragsausstieg möglich ist. Ansonsten ist ein Risiko, dass du bezahlst und nicht den enstprechenden Gegenwert in Leistung und Lieferung erhältst, in jedem Fall vorhanden.

@Tante Edit emoji
Frag bei der Rechtsberatung/Konsumentenschutz auch hinsichtlich "Gläubigerbevorzugung" nach - ich bin da auch nicht ganz sattelfest und weiß nicht wie das im Privatbereich genau zutrifft.

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  •  sir_rws
16.7.2013  (#5)
Was auch geht ist dass Du selbst das Material besorgst und er es dann verbaut (das Mat. bleibt dann immer dein Eigentum und er braucht keine Anzahlung da er ja nichts einkaufen muß. Lohn muß er auch erst im Nachhineien zahlen).

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  •  Jepetto
16.7.2013  (#6)
@sir_rws
Da geb ich dir recht!
Problem hast du nur wenn du im Fachmarkt einkaufen willst (also nicht Baumarktemoji ). Bei uns in OÖ Zentralraum gibts im wesentlichen 2 große Händler bei denen ziemlich alle Installateure einkaufen - nur als Privater bekommst bei denen halt nichts.
Und dir bleibt auch noch das Risiko im Falle eines Mangels - bei wem willst du die Gewährleistungsverpflichtungen einfordern wenn es die Firma dann doch nicht mehr gibt?

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  •  MinMax
16.7.2013  (#7)
ja Jungs, alles in einem, große Sch***. Habe auch überlegt, das Mat selbst einzukaufen, aber das ist wie o.g. auch nicht ganz ohne.
Mein Standpunkt ist, künftig Zug um Zug zu agieren, wie beim Grundstückskauf, von mir aus am gleichen Tag zu bezahlen, wenn aber die Lieferung angekommen und montiert ist. Alles andere kann in die Hose gehen.
Ich sprech heute auch mit dem RA der die Soße verwaltet, mal sehen was er sagt.

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  •  Jepetto
16.7.2013  (#8)
MinMax - rede unbedingt VORHER mit einem UNABHÄNGIGEN RA oder eben Konsumentenschutz. Der "Vormund" wird dir wahrsch. erzählen das er möchte das der Vertrag erfüllt wird und ev. versuchen dich einzuschüchtern. Informiere dich vorher über deine Rechte und Pflichten bevor du mit dem redest - auf Augenhöhe redet es sich immer leichter emoji .
Alles Gute auf jeden Fall und halte uns am Laufenden!
LG

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  •  MinMax
16.7.2013  (#9)
denkst, der Verwalter ist auf Seite von der Sanifirma? Dachte, der ist unparteiisch.
Einschüchtern wollte er mich nicht, eher im Gegenteil... er sieht gute Chancen dass es weiter geht, nur kann der Sani ohne Geld kein Material einkaufen, so müssen wir dafür eine Lösung finden, dass ich die Sicherheit habe, dass mein Geld für meine Zwece verwendet wird.
Morgen weiß ich mehr, am Do rede ich mit dem Sani-Chef.

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  •  MinMax
21.7.2013  (#10)
habe Konsumentenschutz kontaktiert, dort saß eine sehr nette und hilfsbereite Rechtsanwältin. Ergebnis: weiter machen, aber vorsichtig, alles über den Massenverwalter regeln. Wenn möglich ganz eng geschnürte Pakete abhandeln. Vorauszahlungen nur fürs Material über MV, zweckgebunden (da sonst handlungsunfähig).
Wenn der Sani zum ungünstigen Zeitpunkt aber stolpert, und wir noch seine Abnahme usw. brauchen, dann wird es richtig ätzend, aber sowas lässt sich (zwar teuer) auf dem Markt "kaufen".
Alternative: Absprung zum anderen. Aber auch hier keine Garantie das hier alles anders wird. Außerdem kosten für die Abnahme der bisherigen Installation, möglicherweise keine Garantie hierfür, höhere Ausführungskosten usw.


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