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Sanierung über Nachbargrundstück

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  •  elschlicko
20.4. - 21.4.2020
4 Antworten | 3 Autoren 4
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Hallo zusammen,
gerade hier im Forum angemeldet da ich Hilfe benötige.

Überlege gerade welche Sanierungsmaßnahmen für das Haus meiner Großeltern nötig sind.
Haus steht in der Steiermark, erbaut ca 1960 mit 38er Hohlziegel, Keller im Hang teilweise freistehend + 2 Stöcke + Rohdachboden.

Meine Frage bezieht sich auf den Keller. Dieser ist großteils freistehend im Hang, nur 1 Seite ist zum Nachbargrund hin unter der Erde. Eine Kellerhohe Mauer terrassiert die Grundstücke.
Genau diese Wand ist aber immer feucht, vor allem bei starken Niederschlägen. Feuchtigkeit steigt dann bis ins EG auf und verursacht leichte Schimmelbildung.

Diese Mauer muss saniert bzw. trockengelegt werden. Eine Möglichkeit wäre sie seitlich zu öffnen, abzudichten und eine Drainage aufzubauen.

Muss mich der Nachbar auf seinem Grundstück graben lassen? Wenn er es verbietet gibt es Möglichkeiten Zugang zu erwirken?

Soweit ich informiert bin wurde die Mauer vor ca 20 Jahren einmal während eines Urlaubs meiner Großeltern erneuert ohne diese zu informieren. Wie sie an die Wand angebaut wurde ist nicht bekannt. Nachbar war leider immer schon etwas schwierige Persönlichkeit, möchte daher zuerst abklären bevor ich überhaupt konkret zu planen beginne.

Danke im Voraus und LG
Gerald

  •  Karl10
  •   Gold-Award
20.4.2020  (#1)
Ich kenne mich zwar bei deiner Schilderung der Sutiation vor Ort nicht ganz aus; insbesondere diesen Satz versteh ich nicht:

zitat..
elschlicko schrieb: wurde die Mauer vor ca 20 Jahren einmal während eines Urlaubs meiner Großeltern erneuert ohne diese zu informieren.

Welche Mauer? Von wem? Die des in den Hang gebauten Kellergeschoßes? Die gehört ja dir (bzw. damals den Großeltern), oder?

zitat..
elschlicko schrieb: Wie sie an die Wand angebaut wurde ist nicht bekannt.

 Da stehen jetzt also Wand an Wand?? Wie willst du deine Wand (außen) sanieren, wenn sie direkt an einer anderen Wand steht?

zitat..
elschlicko schrieb: Eine Möglichkeit wäre sie seitlich zu öffnen, abzudichten und eine Drainage aufzubauen.

Ehrlich gesagt, ich kenn mich nicht aus.

Is aber auch egal, denn deine Frage is ja eine ganz andere:

zitat..
elschlicko schrieb: Muss mich der Nachbar auf seinem Grundstück graben lassen? Wenn er es verbietet gibt es Möglichkeiten Zugang zu erwirken?

Und auf diese Frage steht die Antwort in § 36 Baugesetz:
(1) Bei der .... Erhaltung von baulichen Anlagen im Bereich der Grundgrenze hat der Eigentümer des (Nachbar-)Grundstückes ...... gegen Ersatz des Schadens zu dulden, dass sein Grundstück .... vom Nachbargrundstück aus im unbedingt erforderlichen Ausmaß benützt, insbesondere darauf die unbedingt erforderlichen Arbeiten ausgeführt und die notwendigen Gerüste aufgestellt werden sowie der Luftraum vorübergehend benützt wird, wenn sonst die .... Erhaltungsarbeiten .... nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand bewerkstelligt werden können. Über die Inanspruchnahme ist das Einvernehmen zwischen den Grundeigentümern herzustellen.
(2) Wird die Inanspruchnahme verweigert, hat die Behörde über Notwendigkeit, Umfang und Dauer der Benützung des fremden Grundstückes zu entscheiden. Ein allfälliger Schadenersatz ist bei den ordentlichen Gerichten geltend zu machen.





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  •  elschlicko
21.4.2020  (#2)
War vielleicht etwas schlecht beschrieben.
An der Kellerwand grenzt direkt die Stützmauer des Nachbargrundstücks, welche das Grundstück terrassiert. Es ist keine Hauswand sondern eine ca 2m Hohe Mauer um den Hang einzuebnen. Hab leider kein Foto davon zur Hand.

Diese Mauer steht am Nachbargrund und wurde vom Nachbar erneuert. Aber eben ohne eine Großeltern damals zu informieren. Denke nicht das der Nachbar drauf geachtet hat das Haus abzudichten welches direkt an der Grenze erbaut ist.

Hoffe es ist jetzt etwas besser beschrieben.

Aber danke für die Antwort. Das heißt wenn es baulich notwendig ist um großen Schaden zu verhindern, kann die Behörde den Zutritt erlauben. Und es muss der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt werden.
Dann werd ich einmal weiterplanen und bei Gelegenheit mit dem Nachbar sprechen.

Vielen Dank


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  •  Ghamor
21.4.2020  (#3)

zitat..
elschlicko schrieb: War vielleicht etwas schlecht beschrieben.
An der Kellerwand grenzt direkt die Stützmauer des Nachbargrundstücks, welche das Grundstück terrassiert. Es ist keine Hauswand sondern eine ca 2m Hohe Mauer um den Hang einzuebnen. Hab leider kein Foto davon zur Hand.

 
Das heißt du willst dessen Stützmauer wegreißen, deine Mauer sanieren und danach die Stützmauer wieder aufbauen?


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  •  elschlicko
21.4.2020  (#4)
Der Teil der direkt an die Mauer grenzt müsste weg, ja. Die Feuchtigkeit die seitlich durch die Wand eintritt ist Niederschlagsabhängig sehr groß. Bin mir aber ziemlich sicher das die Mauer nicht in voller Höhe über die ganze Hausbreite durchgezogen ist.

Eine horizontale Sperre würde da wohl nicht reichen da die Kellermauer ja trotudem weiter geschädigt wird. Bitte korrigiert mich wenn ich da völlig falsch liege.

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