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Sanierung/Erweiterung Landwirtschaftliches Gebäude

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  •  tomtom001
26.2.2021 0
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Liebes Forum,

ich habe eine spezielle Frage.:
Konkret geht es um ein Landwirtschaftlich genutztes Gebäude in der Größe von 15x12m das 
a) Sanierungsbedürftig
b) zu klein 
ist.

Ich betreibe eine kleine Landwirtschaft und Bewirtschafte aktuell noch 2,6ha Wald und Wiese.
Die restlichen 5,6ha sind verpachtet. 
Leider wird die vorhandene Einstellfläche zu klein und eine Renovierung der bestehnden Wagenhütte ist ebenfalls notwendig.

Aktuell gibt es einen Plan, der einen Abbruch sowie Vergrößerung des Bestandes auf 18,6x15m beinhaltet und die Grundfläche des Bestandes komplett abdeckt.

Seitens der Gemeinde wurde dazu ein agrarfachliches Gutachten eingeholt welches folgendes aussagt.:
Aufgrund des seit 2021 erneuerten Landesgesetzblattes für die Landwirtschaftsverordnung/Raumordnung OÖ Nr.148 darf ich mit meiner Größe laut §4(2) einmalig 150m² Bauen.
Der Bedarf für die Einstellfläche ist ersichtlich und andere Gebäude können nicht genutzt werden.

Laut Gutachten beinhaltet das aber nicht den Abbruch bzw. Zubau zum Bestand da ich hier auf eine neue Gebäudefläche von max. 150m² kommen darf.
Ein Anbau wäre möglich, würde aber nur im Zuge der Sanierung einen Sinn ergeben wenn ich die Höhe bzw. Gebäudeform (First um 90Grad gedreht) verändern darf.
Leider lässt sich das aber nicht eindeutig aus dem Gesetzestext erkennen.

Meine Frage(n):
Welche Möglichkeiten habe ich hier? 
Was gilt als Sanierung, welche Gebäudeteile müssen bestehen bleiben?
Darf die Höhe vom Bestand verändert werden und der Zubau somit in der Dachfläche vernünftig integriert werden?

Letzte Möglichkeit ist, das Gebäude eigenständig zu errichten bzw. die Pachtflächen für 1 Jahr zurück zunehmen und somit einen "Gewinn" damit zu erzielen. 
Mit der eigenständigen Errichtung wird ja effektiv mehr Grünfläche verbaut als ob ich den Bestand um ein paar Meter vergrößere.

Vielen Dank, ich hoffe das ist soweit verständlich.
Thomas



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