« Baurecht  |

Salzburger Baurecht - Baubescheid Auflagen [Sbg]

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  Denon
  •  [Sbg]
  •  [Salzburg]
31.10.2023 1
1
Liebes Forum,

wir haben im Baubescheid einige Auflagen wo ich mir nicht sicher bin was ich damit soll. 
Wir machen eine Kernsanierung eines BJ69 Hauses - Rückbau auf die tragenden Wände und dann fast alles neu.

Ich bräuchte mal eure Einschätzung was ihr mit den Vorgaben machen würdet?

Den Dachstuhl hätten wir nicht angegangen - wir sind auf 730 hm und laut Zimmerer ist der in einem Top-Zustand. Damals wurde aber nicht auf 5 kN/m2 ausgelegt. Jetzt kommt ein leichteres Dach rauf  (Statt Betonsteine Alu mit einer Aufsparrendämmung und eine PV-Anlage) somit ähnlich Gewicht wie bisher. Würdert ihr beim Dachstuhl etwas adaptieren lassen? - sind 10 cm dicke Sparren mit ca 75 cm Abstand zueinander. 


2023/20231031759181.png

Wir sind in einer gelben Zone - der kleine Bach ist aber in 50 Jahren nur einmal übergegangen und da wurde er in die Wiese neben das Haus geleitet - hinter uns sind 200 m flache Wiese bis der Berg beginnt. 

Die Vorgaben von Wildbach-/Lawinenverbauung sind heftig:
Eingangstüre / Kellertüre nach außen aufgehend. Keller sehe ich noch ein aber Eingangstüre ist der höchste Punkte - da rinnt es vorher links und rechts in Bächen vorbei.

Kellerfenster - hinten freistehender Keller Fenster beginnen zukünftig ca. 40 cm über Bodenniveau (bisher nur 10 cm) - hier meinte der Baumeister ich könnte ev. einen mobilen Schutz bei den Fenstern anbringen - also zwei Schienen links und rechts und Schalungstafeln im Keller lagern zum reinsteckennur wo befestige ich die - direkt auf die neuen Josko Kunststoff/Alu Fenster raufschrauben gefällt mir nicht wirklich. Und im Vollwärmeschutz (20cm) werden sie auch nicht halten. 

Die Rampe seitlich zum Kellereingang machen wir mit einer Stützmauer die 40 cm über Boden ist. 


2023/20231031179829.png

  •  Karl10
  •   Gold-Award
31.10.2023  (#1)
Der Bescheid ist rechtskräftig??
Die von dir zitierten Auflagepunkte stehen im "Spruch" des Bescheides?

zitat..
Denon schrieb: wo ich mir nicht sicher bin was ich damit soll.

Wenn du meine beiden obigen Fragen mit "Ja" beantwortest, dann ist klar, was du "sollst": die Auflagen befolgen/einhalten/erfüllen.

1


Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen

 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]

Nächstes Thema: [NÖ] Bezugsniveau bei nachträglicher Vermessung