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Sachverständigem Zutritt geben? [W]

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  •  alv123
  •  [W]
  •  [Wien]
6.2.2024
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Folgender Sachverhalt:
Beim BT sind seit nem Jahr noch viele Mängel offen. Jetzt nach nem Jahr meldet er sich wegen 1 Mangel und möchte einen SV vorbeischicken, um festzustellen, ob es sich wirklich um einen - aus meiner Sicht offensichtlichen - Mangel handelt.
Ist es zweckdienlich dem SV Zutritt zu geben, oder muss ich das nicht bzw. sollte ich gar nicht?

  •  hausbau2011
  •   Bronze-Award
6.2.2024  (#1)
Ich bin zwar kein Jurist aber Du willst ja etwas von dem Bauträger. Warum willst Du dem Sachverständigen keinen Zutritt gewähren?
Das versteh ich jetzt nicht, muss es aber auch nicht verstehen.
Irgendwer muss ja feststellen ob es sich wirklich um einen Mangel handelt.
Wenn'st nicht mit dem Gutachten einverstanden bist kannst ja selbst ein 2. Gutachten beauftragen und dann evtl. gerichtlich versuchen durchzusetzen.

1
  •  rabaum
  •   Gold-Award
6.2.2024  (#2)

zitat..
hausbau2011 schrieb: Irgendwer muss ja feststellen ob es sich wirklich um einen Mangel handelt.

Sehe ich auch so. Für eine allfällige Mangelbehebung wirst du ja auch jemandem Zugang gewähren müssen. Was befürchtest du von der Begutachtung?


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