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rückzahlung baurechtsgrund

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  •  feelgood
19.3.2007 1
1
wer kann mir bitte auskunft gebeben wenn ich meinen baurechtsgrund nach ca. 15 jahren kaufen möchte ob ich den vollen grundpreis oder nur noch den evt. restbetrag zuurückzahlen muß? vielen dank im vorraus

  •  2moose
19.3.2007  (#1)
Voller Grundpreis + Zinsen! - Sonst würde der Baurechtsgrund nach Ablauf ja automatisch Dir gehören.

In NÖ schauts so aus:
***********************************************+
... setzt sich der Kaufpreis aus den
Anschaffungskosten von € .............. und den bis zum Abschluss des Kaufvertrages anfallenden Zinsen zusammen, wobei der Zinssatz bei einer Laufzeit des Baurechtes
von bis zu 15 Jahren 1% per anno,
von 15 bis zu 30 Jahren 2% per anno, und
ab 30 Jahren 3% per anno beträgt.
***********************************************
Man lese und staune: http://www.noe.gv.at/Service/RU/RU3/Download/BRmuster.pdf

=> ein nach 33 Jahren gekaufter Baurechtsgrund kostet schon das doppelte, und wird immer teuerer je später man zuschlägt. Nach 99 Jahren hat keiner mehr Geld fürs Kaufen und die Hütte ist futsch. Naja, nicht ganz - es wird ja 1/4 des Zeitwerts ersetzt *lol*

Bernhard

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