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Reihenmittelhaus neue Fenster

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  •  Gast Opataker
28.9. - 29.9.2009
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Wir wollen bei unserem Reihenhaus ( Bj. 67 ) die Fenster auswechseln, da diese auch noch mit Asbest verkleidet sind. Angebote haben wir soweit.

Leider läßt sich durch geänderte technische Vorschriften die fenster nicht mehr so konstruieren wie sie 1967 gebaut worden sind. Wir haben feste Elemte die 3 Meter breit sind etc.
Hier sollen jetzt Flügel reinkommen da in 5 Meter Höhe sonst die Scheiben nicht gereinigt werden sollen.
Bei den Altfenster handelt es sich um knapp 6 Meter Elemente aus Holz.
Wir haben jetzt Angebote für Kunststoffenster sowie Rolladenkasten in Vorbauweise.
Wir wollen die ganze Front in weiß halten.
Die Nachbarn haben das heute mitbekommen und finden das nicht toll und verlangen, daß die alte Optik bestehen bleibt

inwieweit muss ich bei einem selbstgenutzten Reihenmittelhaus auf die Nachbarn achten ?

  •  Karl10
28.9.2009  (#1)
Wie immer: Bundesland???? - darüber hinaus zum Verständnis:
Alte Fenster sind ein 6m breites Fensterband, wovon 3m fix sind und 3m öffenbare Flügel haben??
Neue Fenster kommen in die selbe Architekturlichte???? (d.h. Mauerwerk oben, unten und seitlich bleibt unverändert??)
Die "ganze Front in weiß halten" heißt was?: nur weiße Kunststoffenster??, oder auch insgesamt neue Fassade?? Nur neu gefärbelt oder mehr??
Was willst mit "selbstgenutzen" Reihenmittelhaus zum Ausdruck bringen??

Die Frage wird letztlich sein, ob du auf die Baubehörde achten musst?!


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  •  Noldman
29.9.2009  (#2)
.Erstmal ist zu klären was dieses Reihenhaus rechtlich genau ist. Meißtens stehen die nämlich nur im Miteigentum bzw. im Wohnungseigentum. Das heißt man ist bei einem Reihenhaus normalerweise nicht alleiniger Eigentümer sondern hat lediglich das alleinige Nutzungsrecht.
Die Fenster gehören zur Grundstruktur der Gebäude, daher haben die anderen Miteigentümer sehr wohl ein Mitspracherecht. Aber Verbesserungen zb. in Sachen Dämmstandard (man muss halt in diese Richtung argumentieren) dürften trotzdem kein Problem sein, solange das Reihenhaus nicht mehr als nötig geändert wird.

Genau das ist ja das Dilemma an diesen Reihenhäusern. Die Leute glauben nur weil es eine Art Haus ist, gehört es einem alleine, so wie ein Einfamilienhaus. Das ist halt nicht so. Rechtlich sind sie meißt genauso zu behandeln wie eine Eigentumswohnung, nur das es dort jedem klar ist, dass andere etwas mitzureden haben.

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