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Registrierung/Zulassung

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  •  Mastercode
20.1.2008 1
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Wer kann uns Auskunft/Ratschlag geben was es aus rechtlicher Sicht bedeutet wenn eine Fertighausfirma nirgends „gelistet“ aufscheint, nicht beim OIB Österr. Institut f. Bautechnik, nicht beim Österr. Holzforschungsinstitut, nicht beim Fertighausverband, keine Zulassung bei zwei befragten Landesregierungen festellbar/erfragbar ob als österr. Bauprodukt zugelassen.?
Das fertig gestellte Objekt weist lt. Gutachter fachliche Mängel auf.
Schadensumme bei ca. € 25.000.—
Danke.

  •  TiM
20.1.2008  (#1)
Listung sagt nichts aus - Aus rechtlicher Sicht ist so eine Listung völlig irrelevant. Fertighausverband, OIB usw. sind Institutionen mit freiwilliger Mitgliedschaft. Das einzige, was rechtlich gilt, ist die Eintragung als Unternehmen bei der Wirtschaftskammer, und zwar aus dem Gewerberecht heraus.
Dass der Zugang praktisch allen Gewerben in den letzten Jahren deutlich einfacher geworden ist, hat natürlich auch Nachteile, wie man aus deinem Beispiel sieht. Im Grunde sollte das der Markt regeln, nicht die Gewerbeordnung, war da immer die Grundaussage.

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