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Rechtsgeschäftsgebühr

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  •  atena
28.9. - 6.10.2010
10 Antworten 10
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Hallo !

ich hab eine dringende Frage!

wenn ich bei meinem Kredit eine Laufzeitverlängerung durchführe, fallen dann diese 0,8% wieder an? die bank behauptet das nämlich.l Ich glaub das aber nicht so recht da ich die 0,8 ja auf die ursprünglich kreditsumme am anfang bei abshcluss bereits gezahlt ahbe und sich der kreditbetrag ja nicht erhöht sondern nur die laufzeit!

bitte um schnellstmöglich hilfe, bin gerade bei der bank!

lg
atena

  •  atena
28.9.2010  (#1)
weiss keiner bescheid? - hallo!

bin mittlerweile nicht merh bei der bank hab sie kurzfristig vertröstet, wäre aber sehr dankbar dür antworten!

lg
atena

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  •  johro
  •   Gold-Award
28.9.2010  (#2)
Hallo - ich hätte auch gesagt, dass die 0.8 auf die Höhe des Kredites anfallen,

lg
johannes

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  •  danillal
  •   Bronze-Award
28.9.2010  (#3)
laut dieser seite: - fällt eine an, falls die laufzeit verlängert wird:
http://www.conserio.at/kostenguenstig-umschulden-so-ersparen-sie-sich-die-staatliche-kreditvertragsgebuehr-teil-2/

lg, dani


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  •  atena
30.9.2010  (#4)


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
4.10.2010  (#5)
..standort NÖ.

wenn ich unter 150m² wohnnutzfläche bleibe, ist die eintragung der WBF ins GB nicht zu vergebühren, ist das so richtig?

frage: ich hab ein direkt ans haus angebautes NGB, getrennt durch eine nebeneingangstüre, wird genutzt als lager- und vorratsraum, zählt dieses zur wnfl dazu und muss ich deshalb die eintragung der WBF zahlen?

2.frage: zählt das NBG zur berechnung der kanalgebühren mit?

danke und grüsse, alex

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  •  MajorDomus
4.10.2010  (#6)
NÖ - 1. Lt. aktueller Broschüre, Seite 32
http://www.noe.gv.at/bilder/d3/broschuere_eh_8.pdf
geht es dabei auch um die Anzahl der Personen:

"Die Gerichtsgebührenbefreiung entfällt, wenn die Wohnnutzfläche einer Wohnung 130m2, bei mehr als fünf im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen 150m2 überschreitet. Das Gleiche gilt auch für die Beglaubigung von Unterschriften, jedoch ist hier die Stempelgebühr zu entrichten."

Auf dieser Seite ist auch etwas über die Definition der WNF zu lesen.

2. NÖ KANALGESETZ 1977

http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=LrNo&Dokumentnummer=LRNI_2009144

"Die bebaute Fläche ist diejenige Grundrißfläche, die von der lotrechten Projektion oberirdischer baulicher Anlagen begrenzt wird."

"Nicht angeschlossene Gebäude oder Gebäudeteile zählen zur unbebauten Fläche."

"ein Gebäudeteil ist ein vom übrigen Gebäude durch eine bis zu seiner obersten Decke durchgehende Wand getrennter Teil mit einer Nutzung als Garage, als gewerblicher oder industrieller Lager- oder Ausstellungsraum oder mit einer Nutzung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke. Räume innerhalb eines Gebäudeteils gelten auch dann als eigener Gebäudeteil, wenn bis zur obersten Decke durchgehende Wände nicht vorhanden sind."

Ich habe ein nettes Merkblatt zum Thema Kanalanschluss von der Gemeinde erhalten. Ist jedoch nur eine gutverständliche Kurzfassung des Kanalgesetzes.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
5.10.2010  (#7)
danke dm, - domus,

hab vergessen: wir sind zu viert. muss ich die eintragung nun zahlen, ja oder nein?

edith:

sodala, lt. NÖ LR ist die WBF gebührenbefreit, heisst keinerlei abzüge.

beim darlehen(neubau, sanierung, fertigstellung) gilt die kreditsteuerbefreiung von 0,8%, wenn die nutzfläche 150m² nicht übersteigt.

die 1,2% GB-eintragungsgebühr entfällt, wenn die nutzfläche bei bis zu 4 personen 130m² nicht übersteigt, bei 5 personen oder mehr 150m² nicht übersteigt.

hätt nur noch gerne in meinem speziellen fall die kanalgebühr (kein keller, EG+OG), technikraum(=NBG) gewusst. kenn sich wer aus? karl? creator? standort NÖ

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  •  MajorDomus
5.10.2010  (#8)
Gerichtsgebührenbefreiung - "Die Gerichtsgebührenbefreiung entfällt, wenn die Wohnnutzfläche einer Wohnung 130m2, bei mehr als fünf im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen 150m2 überschreitet."

Anders formuliert, du musst zahlen wenn du mehr als 130 m2 hast, außer ihr seid "mehr als 5", was bei euch nicht zutrifft, dann könnte man bis 150 m2 bauen. Also mehr als 130 m2 wird für euch 4 als Luxus angesehen...

Kurze Antwort: JA

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  •  lize
  •   Gold-Award
5.10.2010  (#9)
Du hast... die 0,8 ja bereits bezahlt! Für die gesamte Kreditsumme würde die Rechtsgeschäftsgebühr nur mehr anfallen, wenn du einen weiteren Kreditnehmer hinzufügst zum Beispiel! In deinem Fall bei der Laufzeitverländerung zahlst du die 0,8 RGG nur von dem Betrag, der am letzten Tag der ursprünglichen vereinbarten Laufzeit noch offen ist.

Beispiel: Du hast 100.000 € Kredit auf 25 Jahre, dann ists auf 0. Aufgrund der Laufzeitverlängerung auf 30 Jahre hast du jedoch in 25 Jahren noch einen offenen Saldo von (Hausnummer) 7.000,- daher sind für diese 7000 € die Rechtsgeschäftsgebühr zu zahlen. Ich sage meinen Kunden immer im Vorhinein, dass das Geschäft besser gleich auf 30 Jahre abgeschlossen werden sollte, denn eine schnellere Tilgung verursacht keine weiteren Gebühren (außer eine pönale ist vereinbart), eine Laufzeitverlängerung ist jedoch wieder RGG-pflichtig!

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  •  atena
6.10.2010  (#10)
@lize - danke!


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