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  •  Bungi
8.2. - 29.2.2020
15 Antworten | 8 Autoren 15
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Hallo liebe Energiesparhaus-Community,
wir überlegen aktuell ob wir „richtig“ Rechtschutz versichert sind. Bisher hatten wir noch nie einen „Rechtschutzfall“.
Dazu fallen uns folgende Fragen ein:
   •  Wie hoch soll die „empfohlene“ Deckungssumme sein?
   •  Welche Leistungsbausteine (welche Risiken) sind empfehlenswert abzudecken?
   •  Deckungsgebiet: Österreich, europaweit oder weltweit?
   •  Wie relevant ist die freie Anwaltswahl als Entscheidungskriterium für die Wahl des Rechtschutzanbieters?
   •  Sind die Rechtschutzspezialisten ARAG, DAS oder Roland besser als andere Anbieter?
Eine weitere wichtige Frage ist: wie reagieren Rechtschutzversicherungen wenn sie gegen ihre eigene Versicherung prozessieren sollen (z.B. Generali gegen Generali oder Uniqa gegen Uniqa)?
Ich bin gespannt auf eure Meinungen?
LG
Bungi

  •  Beachflyer77
  •   Silber-Award
8.2.2020  (#1)
Eins vorweg Fälle die aus Bauprojekten resultieren sind bei keiner Versicherung gedeckt.

Die wnigsten Versicherungen Steiten mit sichselbst DAS bietet außer Rechtsschutz nichts an

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  •  atma
  •   Gold-Award
8.2.2020  (#2)
Wir haben aus dem Grund, dass keine Versicherung gegen sich selbst prozessiert die DAS. früher hatten wir mal die arag aber die haben sich bei unserem ersten und einzigen Fall als sehr langsam und nutzlos erwiesen. 

1
  •  rk515
  •   Gold-Award
10.2.2020  (#3)
Uniqa prozessiert gegen sich selbst.
Kann ich auch Erfahrung berichten

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  •  hausbau2011
  •   Bronze-Award
10.2.2020  (#4)

zitat..
rk515 schrieb: Uniqa prozessiert gegen sich selbst.


zitat..
Beachflyer77 schrieb: Die wnigsten Versicherungen Steiten mit sichselbst


Wird seit einigen Jahren bereits von fast allen Versicherungen angeboten.

1
  •  Bungi
10.2.2020  (#5)
Was sagen die Versicherungsexperten unter euch zu meiner Anfrage?

1
  •  hausbau2011
  •   Bronze-Award
10.2.2020  (#6)
Eine umfangreiche Beratung wirst nach meiner Meinung in einem Forum nicht bekommen können.

Ganz kurz: Versicherungssumme ab EUR 100.000,- aufwärts.
Straf- und Schadenersatzrecht, Beratungsrecht, Arbeitsgerichtsrechtsschutz (sofern unselbständig), Sozialversicherungsrechtsschutz, Vertragsrechtsschutz, komplettes Verkehrsrecht (ausser Du hast kein Fahrzeug) - auf jeden Fall
empfehlenswert Familienrecht (inkl. Vaterschaftsstreitigkeiten sowie Unterhaltsstreitigkeiten)
evtl. andere Zusatzbausteine musst Du selbst entscheiden.

Ich würde ein Gespräch mit Deinem Betreuer empfehlen, danach kannst Du selbst entscheiden was Du für Dich als notwendig erachtest.

Jene Fälle, die vor allem Hausbauer erwarten würden sind, wie bereits vorher erwähnt, nicht versicherbar.
Ebenso in der Regel keine Streitigkeiten bei Ehescheidungen.

Genaueres erfähst Du sicher bei Deinem Betreuer.

1
  •  chrismo
  •   Gold-Award
10.2.2020  (#7)
Ohne eure Umstände zu kennen, kann man eh nix genaues sagen, auch nicht die Spezialisten hier.

Nur kurz zwei Sachen: freie Anwaltswahl als Entscheidungskriterium ist nicht so wichtig, da die Versicherung da nur bedingt Einschränkungen machen darf. 

Spezialisierte RSV: Finde es grundsätzlich gut, wenn man mehrere Verträge bei einer Versicherung gebündelt hat. Daher haben wir keine spezialisierte RSV. Unsere würde auch gehen sich selbst prozessieren.

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  •  Bungi
10.2.2020  (#8)

zitat..
Beachflyer77 schrieb: Eins vorweg Fälle die aus Bauprojekten resultieren sind bei keiner Versicherung gedeckt.

Das ist mir eh klar.

zitat..
hausbau2011 schrieb: Eine umfangreiche Beratung wirst nach meiner Meinung in einem Forum nicht bekommen können.

Ich wollte keine umfangreiche Beratung sondern Meinungen basierend auf Erfahrungen hören.

zitat..
hausbau2011 schrieb: Versicherungssumme ab EUR 100.000,- aufwärts.

Wir haben aktuell EUR 95.000 - uns erscheint das aber recht wenig, wenn man bedenkt, wie schnell so ein Betrag erreicht ist in einem über Jahre dauernden Streit (vielleicht schau ich auch zu viel "Bürgeranwalt" emoji )

zitat..
hausbau2011 schrieb: Ich würde ein Gespräch mit Deinem Betreuer empfehlen, danach kannst Du selbst entscheiden was Du für Dich als notwendig erachtest.

Auf jeden Fall werden wir mit unserem Betreuer sprechen, zuvor wollte ich mich aber unabhängig informieren. Wir stellen uns auch die Frage ob für eine RS-Versicherung nicht ein Makler der bessere Ansprechpartner wäre um "die richtige" RS-Versicherung für uns am Markt zusammenzustellen. Unser "Versicherer" ist eine "Generalagentur", die nur die eine, eigene Gesellschaft verkaufen kann.

zitat..
chrismo schrieb: freie Anwaltswahl als Entscheidungskriterium ist nicht so wichtig, da die Versicherung da nur bedingt Einschränkungen machen darf.

Versteh ich nicht, warum gibt es dann die Unterscheidung freie Anwaltswahl oder eben nicht?

zitat..
chrismo schrieb: Finde es grundsätzlich gut, wenn man mehrere Verträge bei einer Versicherung gebündelt hat. Daher haben wir keine spezialisierte RSV. Unsere würde auch gehen sich selbst prozessieren.

Das Thema werden wir auf jeden Fall mit unserem Betreuer besprechen. 



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  •  hausbau2011
  •   Bronze-Award
10.2.2020  (#9)
Na gut, dann gehen wir doch etwas tiefer:

zitat..
Bungi schrieb: Ich wollte keine umfangreiche Beratung sondern Meinungen basierend auf Erfahrungen hören.

Die zu empfehlende Grunddeckung habe ich bereits erwähnt. Bezüglich der Zusatzbausteine werden Dir keine Forumsmeinungen nützen, Dein Risiko kannst nur Du allein einschätzen.
Lass Dir ein Angebot bzw. einen Folder mit den möglichen Deckungen geben, wenn dann noch Fragen sind helfe ich gerne weiter.

zitat..
Bungi schrieb: Versteh ich nicht, warum gibt es dann die Unterscheidung freie Anwaltswahl oder eben nicht?

Die freie Anwaltswahl hört sich gut an, trifft aber in der Regel nur beim Beratungsrecht zu. Wenn Du einen Rechtsfall in einem anderen versicherten Risiko hast, hast meistens sowieso freie Anwaltswahl. Also wenn Du z.B. nach einem Verkehrsunfall einen Anwalt zur Durchsetzung der Ansprüche brauchst, kannst Du zu jedem Anwalt Deiner Wahl gehen. Ich kann Dir trotzdem auch in so einem Fall empfehlen, bei der Versicherung rückzufragen. Die haben Vertragsanwälte und wissen ziemlich genau, welcher Anwalt worauf spezialisiert ist.

zitat..
Bungi schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von chrismo: Finde es grundsätzlich gut, wenn man mehrere Verträge bei einer Versicherung gebündelt hat. Daher haben wir keine spezialisierte RSV. Unsere würde auch gehen sich selbst prozessieren.
Das Thema werden wir auf jeden Fall mit unserem Betreuer besprechen.

Ich bin selbst Angestellter einer Versicherung, weshalb meine Antwort sicher den Anschein von Befangenheit hat.
Aber alle bzw. mehrere Verträge bei einer Gesellschaft machen immer mehr Sinn und haben immer mehr Berechtigung (v.a. im Hinblick auf Kündigung nach einem Schadensfall).


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  •  chrismo
  •   Gold-Award
10.2.2020  (#10)

zitat..
Bungi schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von chrismo: freie Anwaltswahl als Entscheidungskriterium ist nicht so wichtig, da die Versicherung da nur bedingt Einschränkungen machen darf.

Versteh ich nicht, warum gibt es dann die Unterscheidung freie Anwaltswahl oder eben nicht?

Hier steht welche Einschränkungen die Versicherung im Vertrag machen kann, wie gesagt, hat man immer eine gewisse Wahl: 
 https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001979&FassungVom=2019-12-09&Artikel=&Paragraf=158k&Anlage=&Uebergangsrecht=

Gilt aber nicht für reine Beratungen. Da kann die Versicherung auch einen Anwalt vorgeben.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
11.2.2020  (#11)
Verzicht auf freie Anwaltswahl bedingt zumindest bei uns einen Prämiennachlass.

Unserer Anstalt prozessiert auch gegen sich selbst.

Ansonsten wurde eh das Meiste erwähnt. Am besten das Bedingungswerk durchackern.

Hausbau' s Aussage

zitat..
hausbau2011 schrieb: Aber alle bzw. mehrere Verträge bei einer Gesellschaft machen immer mehr Sinn und haben immer mehr Berechtigung (v.a. im Hinblick auf Kündigung nach einem Schadensfall).

kann ich nur bestätigen.

zitat..
Bungi schrieb: ob für eine RS-Versicherung nicht ein Makler der bessere Ansprechpartner wäre um "die richtige" RS-Versicherung für uns am Markt zusammenzustellen.

naja, wo reicht der ein: wo er die handelnden Personen und das Produkt kennt, und wo auch die Courtage stimmen wird.


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  •  Bungi
11.2.2020  (#12)

zitat..
speeeedcat schrieb: naja, wo reicht der ein: wo er die handelnden Personen und das Produkt kennt, und wo auch die Courtage stimmen wird.

Na ja, macht der Generalvertreter das nicht auch ... emoji?

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
11.2.2020  (#13)
Eh klar, da ist es aber wenigstens transparent bzw offensichtlich, beim Makler verlässt man sich drauf, bestens versorgt zu sein  emoji

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  •  Herbert_21
12.2.2020  (#14)
Bin bei der ARAG. War über Makler.
Verkehrsrechtliche Streitigkeit, Schadenersatz: einmal hingehen, der Anwalt hat 15min zugehört, drei Fragen gestellt, 5 Minuten die Forderung ins Diktafon gesprochen, und binnen 7 Tagen war das Geld am Konto.

Immobilienstreitigkeiten sind immer selbst zu bezahlen, stimmt.

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  •  Bungi
29.2.2020  (#15)
Hatten ein gutes Gespräch mit unserem Versicherer und dabei auch einiges „gelernt“. Wir bleiben bei unserer „Anstalt“ da sie auch regelmäßig gegen sich selbst prozessieren 😀. Zudem haben wir die Beträge für Haus und Garage „zum Neuwert“ näher erklärt bekommen und diese dann auch glatt erhöht, da man unser Haus zu dem angeführten Durchschnittspreis im Westen Österreichs nicht bauen kann. Weiters haben wir die Versicherungssummen in Gebäude- und HH-Versicherung bzgl Schäden aus Niederschlagswassed erhöht (besonders bei Bungalow ratsam). Damit fühlen wir uns wohl.

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