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rechtliche Info über Bebauung

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  •  Phil
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Hallo, ich bin im Begriff ein Grundstück zu kaufen und zu bebauen. Laut Bebauungsplan ist es eine offene Bauweise. Dennoch befindet sich an einer bestimmten Grundgrenze des Plans ein schwarz-gefülltes Dreieck. Dort muß ich meine Garage an die Grundgrenze setzen(ist das dann nicht gekoppelte Bauweise?) Hab ich die Möglichkeit, unter Einhaltung der 3m Abstand, meine Garage auf der anderen Seite des Grundstücks zu plazieren? Danke für eure Hilfe.

  •  Ex-Verkäufer
18.2.2004  (#1)
Nicht ein Forum, sondern der zuständige - Referent im Bauamt ist Deine >kompetente< Anlaufstelle für solche Fragen. Geh persönlich hin, mach Dich bekannt als möglicher zukünftiger Gemeindebürger, und lass Dir genau erklären was auf dem KONKRETEN GRUNDSTÜCK zu beachten ist und was geht (und nimm nichts als gegeben an, was Dir der Verkaufswillige sagt. Da hat's schon die wildesten Überraschungen gegeben). Viel Glück!


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