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Rechtliche Angelegenheiten

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  •  littlegrisu
24.1. - 8.2.2016
7 Antworten 7
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Zu meiner/unserer Situation: meiner Mutter gehört das Grundstück und würde es mir überschreiben. Mein Partner und ich sind noch nicht verheiratet. Wenn das Grundstück nur auf mich überschrieben werden würde, müsste ich ja den Kredit alleine übernehmen!? Bekomme ich den Kredit alleine? Müsste meine Mutter etwas unterschreiben, damit ich den Kredit bekomme? ... Wenn ich bzw meine mutter jedoch das Grundstück zum Teil an meinen Partner überschreiben würde, ist das ja doch viel teurer, weil er rechtlich gesehen ja eine "fremde Person" ist..oder? Bin ich da richtig informiert? Dann könnten wir den Kredit ja gemeinsam nehmen, weil ihm dann auch etwas gehört... Welche Nachteile gibt es? Um wie viel ist die ganze "Überschreibsache" teurer, wenn wir nicht verheiratet sind? Was ratet ihr uns? Danke im Voraus

  •  Mitleser
25.1.2016  (#1)
hi littlegrisu,

den kredit könnt Ihr trotzdem zu zweit nehmen, du bist halt der alleinige sicherheitengeber wenn dir das grundstück alleine gehört. bitte beachte wenn deine mutter deinem partner die hälfte des grundstückes überschreibt dann ist das endgültig. und ja es ist wesentlich teurer da kein familienmitglied (https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/230/Seite.2300500.html).

daher: die mutter soll dir alleine das grundstück überschreiben und ihr nehmt gemeinsam den kredit. gewisse dokumente musst halt nurt du alleine unterschreiben da du alleine der sicherheitengeber (=grundstücksbesitzer) bist.

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  •  felis
25.1.2016  (#2)
ähm, warum sollte der Partner gemeinsam den Kredit aufnehmen und zurückzahlen, wenn ihm nix vom Grundstück gehört? wollt ihr darauf ein haus bauen? das gehört ihm dann ja auch nicht - oder versteh ich das falsch ....

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  •  littlegrisu
27.1.2016  (#3)
@Mitleser - Danke für dein Kommentar. Würde ich alleine einen Kredit bekommen?

@ ja genau das ist auch mein Gedankengang! Ja wir wollen darauf ein Haus bauen - das soll ihm schon auch gehören...


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  •  wosishi
28.1.2016  (#4)

zitat..
Mitleser schrieb: den kredit könnt Ihr trotzdem zu zweit nehmen, du bist halt der alleinige sicherheitengeber wenn dir das grundstück alleine gehört. bitte beachte wenn deine mutter deinem partner die hälfte des grundstückes überschreibt dann ist das endgültig. und ja es ist wesentlich teurer da kein familienmitglied (https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/230/Seite.2300500.l).
daher: die mutter soll dir alleine das grundstück überschreiben und ihr nehmt gemeinsam den kredit. gewisse dokumente musst halt nurt du alleine unterschreiben da du alleine der sicherheitengeber (=grundstücksbesitzer) bist.


Meines Erachtens ist die Info unter dem Link nicht mehr aktuell, da die GrESt per 1.1.2016 in wesentlichen Punkten reformiert wurde (neuer Stufentarif, Änderung bezüglich Bemessungsgrundlage bei unentgeltlichen Erwerben).

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
28.1.2016  (#5)
@Mitleser - Die info stimmt nicht, es gibt da den begünstigten Personenkreis oder so ähnlich, und der hat die gleichen Bedigungen wie die Familie.
Zu diesem personenkreis zählen auch Lebensgefährten/Partner.
Und das ganze wurde jetzt mit 1.1. auch irgendwie umgeändert, so dass es mehr kostet.
Darum waren auch alle Notare das letzte halbe Jahr komplett ausgebucht.

@littlegrisu:
Dein Partner kann trotzdem mit dir gemeinsam den Kredit aufnehmen, obwohl nur du im Grundbuch stehst.
Das is aber eine unfaire Lösung, weil das Haus dem gehört, dem auch das Grundstück gehört (es gibt da ein paar Ausnahmen, die sind aber in deinem Fall nicht anwendbar).

d.h. er muß sich dann zivilrechtlich mit dir ausmachen, wie er im Falle des Falles wieder zu seiner Kohle kommt.
bzw. ists generell blöd...
z.b. der Grundstücksbesitzer stirbt, und selbst mit Testament steht dem Verwandten (z.b. Eltern) noch ein gewisser Anteil zu lt. Erbrecht.

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  •  mycastle
  •   Silber-Award
31.1.2016  (#6)
Im Fall der Trennung - bei Schenkung der Hälfte an Deinen partner darfst du dann auch noch das halbe Grundstück zurückkaufen.
Bist Du dir über diese folge im Klaren?

GEnügt es nicht das halbe Haus im Fall der Trennung zurückzukaufen?

Dein Partner könnte auch an einen Dritten seinen Anteil verkaufen..........
Also willst Du das wirklich?

Beratung vom Notar ist hier angeraten, wenn Du diese Kosten sparst, zahlst du später viel mehr dafür



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  •  woo
  •   Bronze-Award
8.2.2016  (#7)
Ebenso wie mycastle rate ich: NOTAR oder ANWALT!

Bei Grundstückstransaktionen tauchen immer wieder Details auf, die für eine Beurteilung wichtig sind. Und die erfragt nur der Profi (und sollte auch die Antworten kennen).
Da geht´s um so viel Geld. Probleme in die Zukunft verschieben macht sie meistens größer.



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