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Recht auf Spielplatz [OÖ]

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  •  Häuslbauerin
  •   Gold-Award
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
11.5. - 15.5.2012
6 Antworten 6
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Gibt es eine rechtliche Vorschrift, die vorsieht, dass pro soundsovielen neu gebauten Wohneinheiten (Haus, Wohnungen, Reihenhaus,...) in einem Siedlungsgebiet ein Spielplatz errichtet werden muss?

  •  humi
11.5.2012  (#1)
wäre interessant, hätte aber auch noch nie was davon gehört.
es ist aber eh jedem in seinem interesse für seine kinder im garten spielmöglichkeiten zu schaffen. am spielplatz musst erst wieder die ganze zeit dabei sitzen, so kannst das ganze entspannt von der terasse aus beobachten.

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  •  towei
11.5.2012  (#2)
welches bundesland? - Oft gibt es Verordnungen in der die Anforderung definiert ist. Sie richtet sich zB nach Wegstrecke oder Anzahl an Einwohnern.

Für eine genauere Auskunft müsste ich das Bundesland wissen.

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  •  Häuslbauerin
  •   Gold-Award
11.5.2012  (#3)
konkret... hätt es mich für OÖ interessiert.

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  •  creator
  •   Gold-Award
11.5.2012  (#4)
in oö gibt es nur die allgemeine verpflichtung, dass - "nebenanlagen" wie eben spielplätze untergebraacht werden müssen. eine quote wie in der steiermark mit 5m² pro wohnung hab' ich auf die schnelle ned gefunden.

info: http://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xchg/ooe/hs.xsl/13310_DEU_HTML.htm

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  •  Häuslbauerin
  •   Gold-Award
12.5.2012  (#5)
Danke für den Link - ich zitiere
OÖ Kinder und Jugendspielplatzgesetz (1981)
Das OÖ Kinder- und Jugendspielplatzgesetz fordert, dass jede Gemeinde für die Errichtung von öffentlichen
Kinder- und Jugendspielplätzen zu sorgen hat. Diese sind auch in den Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen
auszuweisen.
In jeder Gemeinde muss es mindestens einen Spielplatz geben. In Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern
muss pro zusätzliche 5.000 Einwohner ein weiterer Spielplatz errichtet werden. Die Fläche soll mindestens
1.000 m2 betragen.


OÖ Bautechnikverordnung (1997)
In Oberösterreich gibt es seit 1997 in der Bauordnung einen eigenen Abschnitt zum Thema Kinderspielplätze
(OÖ Bautechnikverordnung: §16a Kinderspielplätze). Dieses verlangt, dass Spielplätze auf dem Bauplan
ausgewiesen werden müssen und macht Angaben zu Größe und Entfernung des Spielplatzes von den
zugeordneten Wohnungen. Weiters verlangt das Gesetz, dass die Wegverbindungen zum Spielplatz möglichst
gefahrlos sein sollten und dass der Spielplatz nach außen hin – wenn notwendig – abzusichern ist. Bezüglich
Planung und Gestaltung verweist das Gesetz auf die geltenden Spielplatznormen. Schließlich macht das
Gesetz noch Hinweise zur Reinigung und Wartung (z. B. jährliche Auswechslung des Sandes)

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  •  ziegel 1
15.5.2012  (#6)
@Häuslbauerin - In Wien mußt ab 15 Wohneinheiten einen Kinderspielplatz machen.
L.G.
ziegel 1

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