·gelöst· Rechnung mehrere Jahre ausständig
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dein "Problem" hätt ich auch gern..... ..einfach füße still halten.... laut google verjährt sowas nach 3 Jahren |
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Hallo, verjährt nach 3 Jahren 🫡 lg |
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Das "Problem" habe/hatte ich auch. Bei mir ist es auch schon fast 4 Jahre her. Der Punkt der mich noch interessiert ist: Ab wann laufen die 3 Jahre? Meinem Verständnis nach ab Leistungserbringung bzw. Fertigstellung......nur wie kann man diesen Zeitpunkt nachweisen? (Bei mir gehts noch dazu um Leistungen dich man nicht fotografisch festhalten konnte.) |
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Nur eine Vorsicht nur beim Verjähren, es verjährt nur die juristische Durchsetzbarkeit der Forderung. Die Forderung an sich verjährt nie, d.h. wenn du eine andere Forderung denen gegenüber hast, können die das gegen rechnen. Und natürlich bleibt es ihnen auch unbenommen, keine Aufträge von dir anzunehmen, bis die trotzdem gezahlt hast*. * wird in dem Fall wohl nicht so sein, aber manche vergessen das gerne. PS: Oder anders gesagt, Sie können auch nach 10 Jahren noch eine Rechnung stellen, aber wenn du sie nicht zahlst, können sie dich nicht mehr klagen (bzw. klagen können sie sogar auch noch, aber der Richter wird sagen, es ist verjährt) PPS: Die Zeit fängt zu laufen an, nachdem die gewusst haben, dass die Arbeit fertig ist. |
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