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Rauchfangkehrer OÖ/Mühlviertel

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
16.10. - 10.12.2018
25 Antworten | 12 Autoren 25
25
Hey Leute,

ich möchte mal ein neues Thema lostreten, wo wir die Community vielleicht ganz gut nützen können, um eine Verbesserung der Situation zu erzielen. Wir hatten diese Tage wieder Kehrtermin. Das schaut so aus, dass die ganze Straße abgefahren wird. Der Termin besteht seit der Abnahme des Ofens aus 5 min nachschauen und kehren und 15 min ratschen. Die Fahrtkosten in der Ortschaft klammere ich mal aus, weil von Haus zu Haus pro Partei ist das genau 1 min. Dabei kommt dann ein fürstlicher Stundensatz heraus, den ich eigentlich nicht mehr bereit bin zu zahlen. 

Mich würde mal interessieren, was ihr so für eine Kehrung zahlt und wie oft im Jahr. Jeweils unter der Annahme, dass die Hauptheizung nicht über den Kamin geht (zB WP WP [Wärmepumpe]) und der Ofen reine Zusatz-Feuerschau-Gemütlichkeits-Heizung ist. 

Hier noch der Link für weiterführende Informationen:
https://www.wko.at/branchen/ooe/gewerbe-handwerk/rauchfangkehrer/Fragen_zur_Rauchfangkehrerrechnung_.html

Wir haben ja in unserer Ecke (Stammtisch sei Dank) eine starke Community und warum nicht auch gemeinsam Druck aufbauen, damit man nicht mehr nach realitätsfremden Tarifen aus Kohleofenzeiten abkassiert wird sondern nach tatsächlich entstandenem Aufwand.

Bin auf eure Meinungen dazu gespannt.

  •  Andi1979
  •   Gold-Award
16.10.2018  (#1)
PLZ 4240:

Im Oktober 2017 eine Abnahme: einmalig bezahlt € 72
Im April 2018 eine Quartalsgebühr: € 26

Ob mal jemand kommt und kehrt... und warum keine neuerliche Quartalsrechnung mehr gekommen ist...

2x keine Ahnung emojiemoji

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  •  austriansales
16.10.2018  (#2)
Blöde Frage... aber kommt der/brauch ich den auch, wenn ich keinen Kamin habe?^^
Ich weiß jetzt nicht, ob er vielleicht was beim Heizsystem etc. checken muss, deswegen die blöde Frage...

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  •  MRu
  •   Gold-Award
16.10.2018  (#3)

zitat..
austriansales schrieb: aber kommt der/brauch ich den auch, wenn ich keinen Kamin habe


ja. Wir haben Gas und er kontrolliert den Stocker-Kamin.



im Einzugsjahr 2016:
mit Kaminabnahme und den ganzen Schmähs 2x da gewesen und 2x 127€ Rechnung geschickt

2017:
2x da gewesen für einige Minuten und 1x 99€ und 1x55€ Rechnung geschickt

2018:
1x bislang da gewesen (ca. April) und keine Rechnung geschickt

Logisch, oder?

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  •  felis
  •   Gold-Award
16.10.2018  (#4)
also abgesehen davon, dass es bei der ursprünglichen frage ja um OÖ geht, kommt es scheinbar doch auch sehr auf den Rauchfangkehrer selbst an.

Wir haben auch einen Rauchfang, aber (noch) keinen Kaminofen. Bei der ERstabnahme war er 1 x da, hat alles geprüft, geringe Rechnung. Seither nicht mehr und erst wenn wir einen Ofen anschließen kommt er wieder.

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  •  OneRocket
  •   Bronze-Award
16.10.2018  (#5)

zitat..
austriansales schrieb: Blöde Frage... aber kommt der/brauch ich den auch, wenn ich keinen Kamin habe?^^
Ich weiß jetzt nicht, ob er vielleicht was beim Heizsystem etc. checken muss, deswegen die blöde Frage...


NÖ: wir haben keinen Kamin - auch keinen "Notkamin" - und brauchen deshalb auch keinen Rauchfangkehrer. Einzige Heizung bei uns ist WP WP [Wärmepumpe]... und die Sonne über die großen Fenster emoji

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  •  austriansales
16.10.2018  (#6)

zitat..
OneRocket schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von austriansales: Blöde Frage... aber kommt der/brauch ich den auch, wenn ich keinen Kamin habe?^^
Ich weiß jetzt nicht, ob er vielleicht was beim Heizsystem etc. checken muss, deswegen die blöde Frage...

NÖ: wir haben keinen Kamin - auch keinen "Notkamin" - und brauchen deshalb auch keinen Rauchfangkehrer. Einzige Heizung bei uns ist WP WP [Wärmepumpe]... und die Sonne über die großen Fenster


Alles andere hätte mich jetzt auch gewundert, aber wissen tut mans ja nicht ;)

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  •  OneRocket
  •   Bronze-Award
16.10.2018  (#7)

zitat..
austriansales schrieb: Alles andere hätte mich jetzt auch gewundert, aber wissen tut mans ja nicht ;)


Richtig, man weiß nie. Gewisse Institutionen sind recht kreativ wenn es darum geht, ihr Dasein zu berechtigen... 

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
16.10.2018  (#8)
Also hier in zentral-NÖ:
Spartherm-Mini spartanisch im Einsatz. Schiedl Absolut.
Der RFK war vor rund einer Woche da, hat sich meine Leiter ausgebort und kehrt vom Flachdach hinunter den Rauchfang.
Rechnung hatte er gleich mit: 30,52 Jahresgebühr.
lg

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
16.10.2018  (#9)

zitat..
Andi1979 schrieb: Im April 2018 eine Quartalsgebühr: € 26


Steht da wirklich Quartalsgebühr?

Auch noch interessant laut Landesgesetzgebung: Werden Fänge in der Heizperiode nur gelegentlich verwendet, reduziert sich die Anzahl der Überprüfungen auf 2.
Hin und wieder Feuerschauen würde für mich dazuzählen und keinesfalls 4 Kehrungen rechtfertigen.

zitat..
Andi1979 schrieb: Im Oktober 2017 eine Abnahme: einmalig bezahlt € 72


Die Abnahme des Kamins war bei uns auch in der Höhe. Danach kam nochmal eine Abnahme, wie der Ofen an den Kamin angeschlossen wurde. Weitere 55 EUR fällig. Das passt für mich ja noch halbwegs zusammen. Extra Anfahrt, Dichtheit feststellen, Beschau, Beratung, Attest.

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  •  Andi1979
  •   Gold-Award
17.10.2018  (#10)

zitat..
rabaum schrieb: Steht da wirklich Quartalsgebühr?


Rechnungszeitraum Jänner bis März 2018

Aber eh gut möglich dass es nur aliquot war und die nächste Abrechnung (wann auch immer die kommt) als Jahres-Rechnung kommt. 

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  •  MRu
  •   Gold-Award
17.10.2018  (#11)
Unser Rauchfangkehrer scheint natürlich wieder die Ferrari-Version zu sein, wenn ich mir die Preisunterschiede so anschaue. emoji

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
17.10.2018  (#12)
@MRu
Das Problem ist, dass es Höchstsätze gibt, die jeder voll ausschöpft, ob angemessen oder nicht. Aber frag mal ein wenig herum in deiner Gegend, was andere fürs Kehren verlangen würden. Du bist schon länger nicht mehr an einen Rauchfangkehrer gebunden. Außerhalb der Heizsaison kannst du ganz normal kündigen. 

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  •  Stefan86
  •   Gold-Award
17.10.2018  (#13)
hier 4232

ein kaminofen ist im einsatz. 
der rauchfangkehrer wollte 2 mal kommen, hab ihm erklärt das 1 mal reicht, und zwar im herbst. wozu sollte er auch im frühjahr und herbst kehren, macht keinen sinn. 

kostenpunkt um die 30.- , finde leider keine rechnung mehr, um sie abzulichten
rauchfangkehrer ist der mayer aus pregarten

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  •  Kisi88
  •   Bronze-Award
17.10.2018  (#14)
4209:
Einmalig: für Abnahme/Dichtheitsprüfung/Atest usw... waren knapp unter 100€
Jährlich: ca. 35€ für 1 mal kehren

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  •  rocco81
  •   Gold-Award
17.10.2018  (#15)

zitat..
rabaum schrieb: Mich würde mal interessieren, was ihr so für eine Kehrung zahlt und wie oft im Jahr. Jeweils unter der Annahme, dass die Hauptheizung nicht über den Kamin geht (zB WP WP [Wärmepumpe]) und der Ofen reine Zusatz-Feuerschau-Gemütlichkeits-Heizung ist.


https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Landesnormen/LOO40015440/Anlage_6.pdf

Bei festen Brennstoffe 4x pro Heizsaison, automatische Holzpelletsheizung 2x, Brennwertgerät 1x.

Es spielt dabei keine Rolle wie oft der Ofen angeheizt wird.
Willst du weniger zahlen musst du mit dem Rauchi verhandeln oder den Kamin stillegen.

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
17.10.2018  (#16)
rocco, jetzt schaust mal auf den letzten Absatz deines eingestellten Links. emoji

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  •  rocco81
  •   Gold-Award
18.10.2018  (#17)
Genau das meinte ich mit: "musst du mit dem Rauchi verhandeln"

Denn was heißt gelegentlich?

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
18.10.2018  (#18)

zitat..
rocco81 schrieb: "musst du mit dem Rauchi verhandeln"


Das mag schon sein, zB für den Fall dass 1x pro Jahr reichen soll.

Trotzdem ist deine Aussage

zitat..
rocco81 schrieb: Es spielt dabei keine Rolle wie oft der Ofen angeheizt wird.


einfach falsch!

Wie dann "gelegentlich" ausgelegt wird ist ein anderes Thema. Damit haben sich aber deutsche Gerichte schon mehrfach befasst. Das Thema Kamin heizen und kehren erhitzt anscheinend die Gemüter. emoji

Ein paar Auszüge:

Nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 12.04.1991, 7 B 10342/91, sowie Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 30.11.1993, 7 A 12014/92) bedeutet "gelegentlich" einen Betrieb von höchstens 8 Tagen im Monat mit jeweils höchstens 5 Stunden.

Von einem gelegentlichen Betrieb eines Kamins ist auszugehen, wenn der Betrieb noch als besonderer, ausnahmsweise stattfindender Vorgang anzusehen ist (…; OVG Koblenz, Beschl. v. 30.11.1993 - 7 A 12014/92 -, UPR 1994, 273).

Greift man, wie der Beklagte, zur Abgrenzung von der nur "gelegentlichen Benutzung" im Sinne der Nr. 1.7 Anlage 1 KÜO auf die plausiblen Empfehlungen des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks Zentralinnungsverband (ZIV) im Arbeitsblatt Nr. 605, Kommentar zur Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen, Stand: Dezember 2009, dort S. 19, zurück (…; VG Minden, Urt. v. 27.9.2011, 3 K 2592/10, juris Rn. 21 f.), gelten als "gelegentlich benutzt" in der Regel Feuerstätten, die nicht mehr als dreißig Tage im Jahr benutzt werden.


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  •  noesro
  •   Gold-Award
18.10.2018  (#19)

zitat..
Stefan86 schrieb: hier 4232

ein kaminofen ist im einsatz. 
der rauchfangkehrer wollte 2 mal kommen, hab ihm erklärt das 1 mal reicht, und zwar im herbst. wozu sollte er auch im frühjahr und herbst kehren, macht keinen sinn. 

kostenpunkt um die 30.- , finde leider keine rechnung mehr, um sie abzulichten
rauchfangkehrer ist der mayer aus pregarten


Genau so ist es bei mir, also ich zahle für 1 Kamin + Gasbrennwertgerät Ausblasrohr check 1 mal im Jahr, schon etwas mehr so um die 45€... ebenfalls bei Mayer aus Pregarten

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  •  rocco81
  •   Gold-Award
18.10.2018  (#20)

zitat..
rabaum schrieb: Trotzdem ist deine Aussage


__________________
Im Beitrag zitiert von rocco81: Es spielt dabei keine Rolle wie oft der Ofen angeheizt wird.

einfach falsch!


Stimmt, wenn dieser Satz allein stehen würde wäre er falsch.


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  •  rocco81
  •   Gold-Award
18.10.2018  (#21)
Um deine Frage zu beantworten: 35,88€ haben wir bezahlt.

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