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dann ist es wohl verboten.... |
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Hallo! Meiner Auffassung nach ist ein Kamin ein nicht raumbildender Gebäudeteil. Zumindest bei der Gebäudehöhenberechnung kann dieser unberücksichtigt bleiben. Eventuell auch in diesem Fall? Lasst die Diskussion beginnen 😉! Mfg Manuel G. |
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Laut Auskunft der MA 37 ist es nicht erlaubt, Kamine in die seitliche Abstandsfläche hineinragen zu lassen / zu stellen, da diese Elemente in den §§ 83 und 84 nicht aufgezählt sind. |
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