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Rampenneigung Oö

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  •  Hausbaubaer
16.11.2016 1
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Hallo,

kann mir jemand eine Quelle nennen, wo ich nachlesen kann, wie steil ich eine Garageneinfahrt in den Keller machen darf? (oö)
die ersten 5m 3% aber wie geht es weiter?

Vielen Dank, Jürgen

  •  nobody4yu
  •   Gold-Award
16.11.2016  (#1)
Bin nicht aus OÖ. Laut Bauordnung gilt in OÖ derzeit die OIB Richtlinie 2011:

2.7.3 Die maximale Neigung von nicht überdeckten Rampen darf 15 %, von überdeckten oder beheizten Rampen 18 % nicht überschreiten. Im Bereich von 5,0 m ab der öffentlichen Verkehrsfläche darf die Neigung der Rampe nicht mehr als 5 % betragen.

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