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PV wer macht VSt geltend?

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  •  Baumau
  •   Bronze-Award
21.3.2017 0
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Hallo,

wollte wissen ob wer von euch als Überschusseinspeiser die VSt geltend macht.

Was ich so herausfinden konnte, ist der Eigenverbrauch meist unter 50% wenn man keinen Speicher hat. Somit stünde dem VSt-Abzug nichts im Wege.

Den eigenen Verbrauch müsste man dann nur noch als Eigenverbrauch versteuern. Umsatzsteuervoranmeldungen wären quartalsweise und eine USt-Erklärung jährlich fällig.

Ertragsteuerlich wäre es bei den jetzigen, nicht geförderten Einspeisetarifen wohl ein Verlustgeschäft und als Liebhaberei einzuordnen.

Sollten trotzdem Gewinne erwirtschaftet werden, müssten diese EUR 730 überschreiten um steuerlich relevant zu sein. Die EUR 730 würden bei einem Hälfteanteil pro Ehepartner/in gelten.

LG


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