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Energieausweis, Einreichplan, Baubeschreibung
3fache Ausführung Hoffe ich habe nichts vergessen Hier noch ein Link. http://www.noel.gv.at/Bauen-Wohnen/Bauen-Neubau/NOe-Bauordnung/Bauordnung1996.html |
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Neubau ist erledigt mir geht's rein um die PV Anlage |
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für NÖ:
http://www.enu.at/photovoltaik/pv-und-recht/genehmigungsschritte bzw. für die Baubewilligung http://www.enu.at/pv-bewilligungsverfahren aus obigem Link: Bauanzeige - Baubewilligung PV-Anlagen mit einer Engpassleistung bis 50 kW bzw. jene Anlagen, welche dem Betriebsanlagenrecht (Gewerbeordnung) unterliegen, sind mindestens 8 Wochen vor Beginn der Umsetzung der Baubehörde (Bürgermeister) anzuzeigen. Sollte die Prüfung der Baubehörde ergeben, dass möglicherweise die Standsicherheit tragender Bauteile oder der Brandschutz beeinträchtigt werden könnte oder Nachbarschaftsrechte verletzt werden könnten, so ist eine Baubewilligung von der Baubehörde für die Abänderung des Bauwerks zu erwirken. Genehmigung Widerspricht die angezeigte PV-Anlage den Bestimmungen der NÖ Bauordnung oder einer Durchführungsverordnung, hat die Baubehörde das Vorhaben innerhalb von 8 Wochen mit Bescheid zu untersagen. Andernfalls gilt die Anlage als genehmigt. Das Recht zur Ausführung erlischt, wenn nicht binnen 2 Jahren mit der Umsetzung begonnen wird. Vertiefende Informationen finden Sie im NÖ Photovoltaik-Leitfaden |
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