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Projektierung - Vertrag

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  •  Gast
17.4.2011
3 Antworten 3
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Hallo!

Habe einen typischen Anfängerfehler gemacht. Habe voreilig die Projektierung für ein Fertigteilhaus unterschrieben und das Geld dafür überwiesen.
Im Nachhinein eine blöde Entscheidung, weil ich noch weitere Angebote von anderen Anbietern einholen möchte.

Das Lehrgeld ist mir egal, selber schuld sozusagen.

Was mir aber Sorgen bereitet: Hat die Projektierung eh nix mit dem eigentlichen Werksvertrag zu tun?

  •  hiddenmaxx
17.4.2011  (#1)
Nachtrag - Bei der Projektierung handelte es sich um die Planzeichnung.

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  •  creator
  •   Gold-Award
17.4.2011  (#2)
das mit der unterschrift ging aber zackig... vorher hast noch gefragt...

daraus schließe ich, dass das noch keine woche her ist.

dann kannst du versuchen, schriftlich (eingeschrieben!) vom vertrag zurückzutreten. rechtsgrundlage sind §3 und §3a konsumentenschutzgesetz.
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002462

http://www.arbeiterkammer.at/online/ruecktrittsrecht-2341.html?mode=711&STARTJAHR=2008

da §3 kschg sehr streng ist, wäre wohl §3a kschg sinnvoller.

da aber keiner hier weiß, welchen zettel du unter welchen umständen und mit welchem inhalt unterschrieben hast, musst du schon selber rauslesen, was auf dich zutrifft...

ggf. kannst du dich auch an den vki wenden, vielleicht helfen dir die ja weiter.

http://www.konsument.at/cs/Satellite?pagename=Konsument/MagazinArtikel/Detail&cid=318865112598

musterbriefe für den rücktritt gibt's auf verbraucherrecht.at

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  •  hiddenmaxx
17.4.2011  (#3)
danke für die links - habe mir den zettel noch einmal angeschaut. da steht "bei vertragsabschluss werden die entstandenen projektierungskosten von x € angerechnet".

dürfte also noch einmal glück im unglück gehabt haben.

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