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Die Variante "Schaut Euch das an und macht es nochmal - - aber diesmal ordentlich!" hast Du gleich ausgelassen? Der Mangel ist ja offensichtlich und so wie Du Dein Vorgehen schilderst, nehme ich mal an, die Anforderungen an den EWT stehen so auch in der Bestellung des Gewerks drin.
Da Du aber eh schon alle Geschütze vorbildlich in Stellung gebracht hast, bleibt Dir eh nur, Dich direkt an den/die Übeltäter zu halten (sofern es keinen GU für das Gewerk gibt). Was soll der Ssachverständige klären? Eine zehnseite Abhandlung verfassen, warum das Wasser (Kondensat) im Rohr bleibt und nicht rauskommt? Viel entscheidender ist: Was _genau_ steht im Auftrag? Weil Anweisungen auf der Baustelle gehen gerne unter im Getümmel und sind auch schwer belegbar. |
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...news: Nachdem ich vor einer Woche die Mängelrüge inklusive Aufforderung zur Nachbesserung übergeben habe (+dokumentation +gutachten) - hat sich leider noch immer keiner gemeldet und die Frist läuft am 15ten ab. Wie soll ich nach dieser Frist am besten weitergehen? @creator: kannst du mir hier ein paar tipps geben. (Ich bin schön langsam so weit dass ich den Weg vor das Gericht auch nicht mehr scheue...) |
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hmm ...
also ich kenn mich da rechtlich mit den fristen usw... zu wenig aus, aber hast du schon mal mit den leuten "normal" geredet, weil ein streit vor gericht dauert "ewig" und dann steht ja derweil alles bei dir ... drück dir die daumen! lg! |
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ich habe schon seit Bekanntwerden des Mangels mit den Leuten "normal" geredet - leider wurde immer nur versprochen, versprochen und nochmals versprochen - aber nix gehalten.
Es wäre so einfach - Installateur muss nur einen Bauunternehmer beauftragen das Rohr im Bereich der kellerdurchführung freizulegen - Rohr richtig verlegen (mit Gefälle) - gegen absinken schützen - zuschütten (mit ordnungemäßer Verdichtung) - schätze mal so mit 3-5k€ an Kosten. Irgendwie ist man als Bauherr eigentlich immer der Angesch..ene. Denn schlussendlich muss meine Familie und ich mit dem Pfusch leben. |