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Privatperson als gewerblicher Verbraucher bestellen

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  •  MartinSt
  •   Gold-Award
20.12. - 21.12.2020
8 Antworten | 5 Autoren 8
8
Hallo,

Ich möchte als Privatperson bei einem deutschen Onlineshop einen TV bestellen.
Während des Bestellprozesses habe ich bereits meine privaten Daten angegeben, ohne einen Firmennamen oder Steuernummer angeben zu müssen.

Am Ende des Bestellvorgangs muss folgendes mit einem Haken bestätigt werden:
"Hiermit bestätige ich, dass ich, oder das Unternehmne in dessem Namen ich bestelle, kein Privatkunde ist, sondern ein gewerbelicher Verbraucher oder Wiederverkäufer!"

Ich könnte das jetzt einfach Bestätigen und die Rechnung mit deutscher MWSt bezahlen und gut ists..
Habe ich bei diesem Vorgehen mit irgendwelchen rechtlichen Konsequenzen zu rechnen?

BG, Martin

  •  ildefonso
  •   Gold-Award
20.12.2020  (#1)
Während B2C-Fernabsatzgeschäfte stark reglementiert sind, herrscht B2B weitgehend Vertragsfreiheit. Daher liegt hier üblicherweise das Transportrisiko (Sendung verloren, Sendung beschädigt...) beim Käufer. Es gibt kein zwingendes Widerrufsrecht oder diverse andere Vorteile (auch bei Gewährleistung/Garantie könnte es Nachteile geben).
Das ist mal Fakt.

Jedoch darf so ein Vehikel nicht dafür genutzt werden, an Konsumenten zu verkaufen und hier mit einem einfachen Klick die üblichen Konsumentenrechte auszuhebeln. Es gab da in Deutschland auch mal ein Urteil in diese Richtung (Stichwort "Druckerpapier", bei dem ohne Legitimation, lediglich mit Zustimmungsbox, B2B Geschäfte draus gemacht wurde).

Ist das ein Händler der auf diese Weise eigentlich gezielt B2C anspricht, aber sich mit der Checkbox bloß um die Konsumentenrechte drücken möchte?
Oder ist es ein Händler der tatsächlich B2B im Fokus hat, das aber internettechnisch bloß schlecht gelöst hat?

Ersteres ist hochgradig unseriös, zweiteres halt bloß systemtechnisch schlecht umgesetzt (möglicherweise kommt nach der Bestellung noch eine manuelle Prüfung?)

zitat..
MartinSt schrieb: Habe ich bei diesem Vorgehen mit irgendwelchen rechtlichen Konsequenzen zu rechnen?

Faktisch nicht (nach österr. Rechtslage hätte der Händler das Recht den Kauf rückabzuwickeln wenn man nur wegen Vorspiegelung falscher Tatsachen den Kauf generieren konnte; aber wenn der Händler unter "ersteres" fällt, dann will er ohnehin den Kauf abwickeln).

Du mußt jedoch damit rechnen dass Dir die einschlägigen Konsumentenrechte verweigert werden, wenn irgendwas passiert.
Ob es Dir das Risiko wert ist, mußt Du selbst entscheiden.

Auch wenn es nach gängiger Rechtssprechung nicht ok ist mit einer einfachen Frage den Käufer zu einem gewerblichen Abnehmer zu machen (sondern nur gegen Vorlage von Gewerbeschein, Steuernummer oder ähnlichen Nachweisen), wird die Rechtsdurchsetzung hier schwierig. Noch dazu wenn Du kaufst und Dir ohnehin bewußt ist dass es da "Brösel" geben kann.

Weil Du die deutsche USt anspricht: Das hat mit der B2C/B2B-Sache nicht direkt was zu tun. Ob deutsche, österr. oder gar keine USt ausgewiesen wird, hängt von Deiner Legitimation (UID-Nummer) bzw. der AT AT [Außentemperatur]-Umsätzhöhe des Verkäufers ab.

PS: Wegen der deutschen Mehrwersteuererhöhung (ab 1.1.2021) ist davon auszugeben dass viele Preise - oft schon ein paar Tage vor der Jahreswende - um ca. 2,6% steigen werden.
Das sollte man evtl. berücksichtigen wenn man demnächst vor hat in Deutschland hochpreisiges einzukaufen.

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Hallo ildefonso, schau mal hier im Shop nach, da siehst du Preise und wirst sicher auch fündig.
  •  MartinSt
  •   Gold-Award
20.12.2020  (#2)
Ich geh mal davon aus, dass grundsätzlih auf B2B abgeziehlt wird. Im Grund könnte es Ihnen aber auch egal sein, wenn ein Privatkunde bestellt. Dann würden Sie sich halt damit absichern.

zitat..
ildefonso schrieb: Du mußt jedoch damit rechnen dass Dir die einschlägigen Konsumentenrechte verweigert werden, wenn irgendwas passiert.
Ob es Dir das Risiko wert ist, mußt Du selbst entscheiden.

Aber ich kann dort über PayPal bestellen, somit sollte Versand und Wiederrufsrisko eigentlich relativ easy sein, oder nicht??

Wie ist das denn wenn ich zb. einen bekannten Selbstständigen (Versicherer) frage, ob ich das über Ihn abwickeln kann.
Muss er dann steuerlich auf irgendwas achten? MWSt zahl ich ja in Deutschland?!

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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
20.12.2020  (#3)

zitat..
Aber ich kann dort über PayPal bestellen, somit sollte Versand und Wiederrufsrisko eigentlich relativ easy sein, oder nicht??

Wie ist das denn wenn ich zb. einen bekannten Selbstständigen (Versicherer) frage, ob ich das über Ihn abwickeln kann.
Muss er dann steuerlich auf irgendwas achten? MWSt zahl ich ja in Deutschland?!


Was Paypal entscheidet ist rechtlich in keiner Weise bindend.

Beispiel:
Verkäufer und Käufer haben vereinbart dass das Transportrisiko beim Käufer liegt (wie zB B2B oder C2C üblich).
Der Käufer reklamiert bei Paypal dann trotzdem ein Transportproblem, und bekommt von Paypal möglicherweise sogar die Zahlung erstattet.
Dann hat zwar mal der Käufer das Geld zurückbekommen, der Verkäufer kann es sich aber über den üblichen zivilrechtlichen Weg (Anwalt, Inkasso, Gericht...) vom Käufer wieder zurückholen.
Auch umgekehrt, wenn man als Käufer meint dass Paypal unzurecht zugunsten des Verkäufer entschieden hat, spricht natürlich nicht dagegen dass man das Geld zivilrechtlich direkt vom Verkäufer holt.

Keine Frage, der, der das Geld hat, ist mal im Vorteil. Aber man darf Paypal mit seinen intransparenten Regelauslegungen, die mit unseren Gesetzen nur wenig zu tun haben, nicht als ein Gericht ansehen. Recht wird nur dort gesprochen, nicht bei Paypal.

Außerdem, sofern der Verkäufer nachvollziehbar darlegen kann dass es gar kein Widerrufsrecht gab, würde ich nicht mit Paypal rechnen.

Wenn der Verkäufer tatsächlich nur an gewerbl. Käufer liefert, und Du deswegen einen gewerblichen Spezl zwischenschalten willst, dann soll es so sein.
Entweder Dein Spezl kauft es ganz normal mit dt. USt und läßt das gar nicht über seine Buchhaltung laufen. Das ist auch rechtlich in Ordnung, er verwendet zwar sein Gewerbe als Einkaufsberechtigung, aber da sowohl Einkauf als auch Verkauf aus der Privatkassa erfolgen, gibt's hier kein Problem mit der Finanz.
Oder er läßt es über seine Buchhaltung laufen und fakturiert es Dir weiter. Dann wirds allerdings ein bisl komplizierter (UID-Nummer zwecks steuerfreien IGL-Einkauf), und auch etwas teurer (+3,45%), da ja dann die höhere österr. USt zum tragen kommt.

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  •  MartinSt
  •   Gold-Award
21.12.2020  (#4)
Alles klar.
Naja so wie du das schilderst, ist das mit Paypal kein Freifahrtschein. Gerade in diesem Graubereich nicht...
Auch wieder etwas gelernt!

Bzgl. Gewerbe noch eine Frage:
Wenn er seine Selbstständigkeit nur als Einkaufsberechtigung nutzt, dann muss der Verkäufer auch einen Rechnung mit MWSt. ausstellen, richtig?!
Denn nur so kann er Sie ja auch direkt abführen...


Aber das Versandrisiko bleibt ja trotzdem...!


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  •  gdfde
  •   Gold-Award
21.12.2020  (#5)

zitat..
MartinSt schrieb: Wenn er seine Selbstständigkeit nur als Einkaufsberechtigung nutzt, dann muss der Verkäufer auch einen Rechnung mit MWSt. ausstellen, richtig?!

Müssen tut er das nicht.

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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
21.12.2020  (#6)
Es gibt ja viele Fälle, auch B2C, bei denen es ganz offziell kein Widerrufsrecht gibt. Man denke nur an Sonderanfertigungen, schnell verderbliche Waren und vieles mehr.
Es kann ja nicht Sinn der Sache sein dass man mit Paypal plötzlich ein gar nicht vorhandenen Widerrufsrecht ausüben kann. Daher hat auch Paypal hier in seinen Regeln einen entsprechenden Passus dass ein Widerrufsrecht vorhanden sein muß um es auch in Anspruch nehmen zu dürfen.

Wenn man sein Gewerbe nutzt um bei einem "Only-B2B"-Verkäufer überhaupt kaufen zu dürfen, dann sollte man keinen mehrwertsteuerfreien Erwerb generieren (denn diesen müsste man dann in seine Buchhaltung aufnehmen), sondern einfach eine "normale" Rechnung mit USt wählen. Dann braucht die Rechnung nicht in die Buchhaltung und Du kannst Deinem Spezl das Geld ganz unkompliziert übergeben (oder Du zahlst es ohnehin gleich von Deinem Bankkonto/Paypalkonto).

Bzgl. Versandrisiko / Gewährleistung / Widerrufsrecht:
Wie gesagt: Der Verkäufer hat die Möglichkeit hier bei B2B Einschränkungen vorzunehmen. Freiwillig kann er diese Recht aber auch Gewerbekunden gewähren. Wie es im konkreten Fall aussieht weiß ich ja nicht, mußt Du in den AGB des Verkäufers nachlesen.

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  •  atma
  •   Gold-Award
21.12.2020  (#7)
ist dieser fernseher wirklich nur in DE erhältlich?
oft bekommst den gleichen preis auch bei österreichischen händlern, wenn du die einfach persönlich drauf ansprichst. hast das schon versucht? 
... würdest dir das ganze thema mit DE, Versand, UST, etc sparen.

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  •  Glenfiddich01
  •   Silber-Award
21.12.2020  (#8)
Achtung bei B2B: hier kann bei beidseitigem Einverständnis auch die Gewährleistung komplett ausgeschlossen werden. (Evtl. In deren AGB, welche du mit einem Klick bestätigst, ausgeschlossen).

Wenn ich in der Firma "Ladenhüter" weit unter Neuwert verkaufe, dann schließe ich auf Angebot, Auftragsbestätigung und Rechnung eindeutig und unmissverständliche jegliche Gewährleistung aus.
Das geht nur B2B. B2C kannst du das als Verkäufer theoretisch auch festlegen, aber wenn der Käufer es drauf anlegt zieht das Konsumentschutzgesetz (welches Gewährleistung vorschreibt)


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