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Preisminderung und Gewährleistung Keller [OÖ]

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  •  KleinesZuhause
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
10.10.2022 1
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Hallo zusammen,

unser Neubau wird von einer Baufirma belagsfertig gebaut. Es handelt sich dabei um eine Tochtergesellschaft eines großen Bauunternehmens in der Region, welches nur für dieses Projekt (ganze Siedlung) gegründet wurde.

Leider gibt es einige Probleme, unter anderem, dass es bei Regen immer wieder Wasser in den Keller gedrückt hat. Der Estrich wurde dann an den Außenwänden wieder herausgenommen und es wurden Verpressungen durchgeführt (Injektionsverfahren). Nun ist soweit alles dicht und sie können den Estrich wieder legen. Dies wurde auch mit einem Sachverständigen überprüft und bestätigt.

Zur Endübernahme werden wir ebenfalls  einen Sachverständigen beiziehen.

Für uns stellt sich allerdings die Frage, wie das Ganze nun rechtlich aussieht. Wir haben einen Kaufpreis vereinbart, aber müssen wir diesen zur Gänze bezahlen, wenn wir einen bereits sanierten Keller bekommen? Eigentlich hat die Baufirma ja das Recht, den Mangel auszubessern, aber umgekehrt hat sich der Wiederverkaufswert des Hauses durch die Sanierung natürlich sehr vermindert (wir wollen nicht verkaufen - nur für den Fall).
Außerdem haben wir Bedenken aufgrund der Gewährleistung. Grundsätzlich gelten 3 Jahre, soweit ich das als Laie herauslesen konnte. Was ist aber in 5 oder 10 Jahren, wenn wieder Wasser im Keller steht und es die Tochterfirma nicht mehr gibt?

Wir wissen nun auch nicht, an wen wir uns am Besten mit den ganzen Fragen wenden können - Ist hierzu ein Rechtsanwalt die richtige Ansprechperson?

Vielen Dank für eure Hilfe.

  •  Jacky1905
  •   Silber-Award
10.10.2022  (#1)
Hallo und willkommen

Wie es rechtlich aussieht, können dir Andere besser beantworten. Bei unserem Haus jedenfalls gabs nachträglich auch noch eine Änderung am Flachdach (hier hat die Baufirma die Strangentlüftung falsch gesetzt) - hier haben wir aufgrund dieser nachträglichen Ausbesserung nur fürs Dach die Gewährleistung auf 10 Jahre erhöhen lassen.
Unser GU willigte ein und wir vereinbarten es schriftlich durch unseren Anwalt.

Dokumentiert jedenfalls alles genau (schriftlich und Fotos machen!), denn auf versteckte Mängel gelten 30 Jahre Gewährleistung.

Zudem würde ich diese "Sanierung" im Übernahmeprotokoll bzw. bei der Rohbauübernahme schriftlich festhalten.

Wer schreibt - der bleibt.

Alles Gute weiterhin

LG

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