« Baurecht  |

Pool mit Abdeckung zählt als Gebäude? [Sbg]

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  chris5020
  •  [Sbg]
  •  [Salzburg]
4.9. - 13.9.2012
3 Antworten 3
3
Hallo!

heute habe ich endlich mal erfahren, was sich bei meiner Bewilligung spiesst.

Lt. Ansicht des zuständigen Sachbearbeiters zählt mein Pool (8x4) mit hoher verschiebbarer Überdachung (5x8,4) als eigenständiges Gebäude und erfüllt damit die Abstandsvorschriften
$25 (3) BBG nicht, diese müssen 8m zum Wohnhaus sein

Ort ist Salzburg Stadt.
http://www.bauordnung.at/oesterreich/salzburg/salzburg_baugru_abschnitt_3.php

Irgendwie verstehe ich das nicht, denn das dürfte doch maximal als eingeschossiges Nebengebäude gelten, wenn überhaupt.

Hat wer Tipps für mich?

danke, chris

  •  Tamston
13.9.2012  (#1)
Sachbearbeiter der Behörde ... haben immer Recht.
Als Nebengebäude wird's wohl mindestens zählen, wenn es eine Gewisse Höhe hat (geschätzt irgendwas über 2 m). Manchmal regelt der Bebauungs- und Flächenwidmungsplan Schwimmbäder auch extra.
Evtl. Beratung von einem ortsansässigen Architekten in Anspruch nehmen, die kennen sich meist mit dem Behördenumgang und den Bebauungsvorschriften aus.
LG

1
  •  chris5020
13.9.2012  (#2)
das hab ich auch gemerkt. Nebengebäude würde ich einsehen, dafür gilt die Abstandsregel aber nicht.
Aber lt. Behörde kann ich eine Ausnahmegenehmigung beantragen, der dann zugestimmt wird.

1
  •  Tamston
13.9.2012  (#3)
Na das klingt doch wie ein Entgegenkommen der Behörde ;)
Müssen wohl alle Nachbarn zustimmen und so, ist viel Lauferei dann. Aber wenn's die Behörde halt will...

1


Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Frage zu Mietkauf Genossenschaftswohnung