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Pool innerhalb Bauwich, Vorplatz Garage

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  •  Trollusia
2.6. - 3.6.2011
4 Antworten 4
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Hallo zusammen

hätte zwei Fragen. Vielleicht kann mir jemand von euch helfen.
- Darf man im vorderen Bauwich einen Pool machen?
- Die Bebauungsvorschriften unserer Gemeinde (Melk) schreiben vor einer Garage einen 2,5 x 10m großen Abstellplatz für Autos vor. Kann mir jemand sagen ob man diesen Abstellplatz auch seitlich der Garage machen darf bzw. irgenwo am Grundstück. Ich denke der Gemeinde gehts ja nur darum das man Abstellmöglichkeiten schaffte damit die Autos nicht auf der Straße stehen.

Danke für eure Hilfe.

PS: werde natürlich auch bei der Gemeinde nachfragen (nur da ist niemand über die Feiertageemoji

lg trollvisa

  •  Karl10
  •   Silber-Award
3.6.2011  (#1)
.zum Pool:
Ja, darfst du machen, wenn der Pool weniger als 50 m³ Fassungsvermögen hat, da er bis zu dieser Größe keinerlei Bewilligung oder Anzeige braucht und daher keine baurechtlichen Bestimmungen (auch nicht der Bebauungsplan) zur Anwendung kommen können.

zum Abstellplatz:
Da wär der genaue wörtliche Text der Bebauungsbestimmung wichtig.


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  •  Trollusia
3.6.2011  (#2)
Hallo
In den Bebauungsvorschriften steht: Vor Garagen ist in der offenen und gekuppelten Bebauungsweise ein offener, straßenseitig nicht eingefriedeter Vorplatz im Ausmaß von mindestens 5 x 2,5 vorzusehen!

Danke für eure Hilfe.

lg trollvisa

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  •  Karl10
  •   Silber-Award
3.6.2011  (#3)
.Das heißt, dass in jedem Fall vor einer Garage einer freier, zur Straße hin nicht eingefriedeter Platz vorgesehen werden muss. Damit soll erreicht werden, dass man, wenn man in die Garage fährt, nicht auf der Straße zum Toröffnen stehen bleiben muss, sondern auf das Grundstück einfahren kann und dann erst das Tor aufmacht.
Es geht dabei nicht um einen "Stellplatz" für Dauerparker, den man nicht auf der Straße haben will. Dafür ist ja die Garage da. Der bebauungsplan verwendet daher nicht den Begriff "Stellplatz", sondern "Vorplatz". Dieser Platz ist nicht als ständiger "Stellplatz" gedacht, sondern - wie schon gesagt - zum kurzfristigen Stehenbleiben, um die Garage zu öffenen.

Damit geht auch der Vorschlag, diesen "Vorplatz" neben der Garage vorzusehen, am Ziel dieser Bestimmung vorbei.
Im Zweifelsfall natürlich bei der BAubehörde anfragen und erkundigen. Ich denke jedoch, dass die das genauso sehen wie oben geschildert.

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  •  Trollusia
3.6.2011  (#4)
Danke für die Rückmeldung.
Ich muß wohl wirklich nochmals bei der Gemeinde nachfragen. Damals sagte der Bauamtsdirektor, dass mit dieser Maßnahme ein zuparken der Straße verhindert werden soll. Der Geometer hat mir heute wiederum gesagt, dass das kein Problem sein sollte (Vorplatz neben Garage).

Zur Info: Wir sind die letzte Parzelle in dieser Straße. D.h. das fährt eigentlich nie jemand außer wir auf dieser Straße (außer vielleicht hin und wieder ein Bauer mit seinem Traktor).

lg trollvisa

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