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Pauschalrechnung [NÖ]

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  •  poidl23
  •   Bronze-Award
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
2.9. - 5.9.2011
18 Antworten 18
18
Grüß euch!

Bräuchte mal eure Meinung zu folgender Sache:
Angenommen ich Beauftrage eine Firma für eine bestimmte Arbeit, da mir deren Kostenvoranschlag gut gefällt und ich ein gutes Bauchgefühl dabei habe. Bei den Verahndlungen wird (auch auf Grund des Kostenvoranschlages) ein Pauschalpreis ausgehandelt.
Im Zuge der Arbeiten kommen dann die ganzen Materiallieferungen (lt. Kostenvoranschlag) auf die Baustelle und die Arbeiter fangen mit ihrer Arbeit an.
Nach einigen Tagen stellt sich heraus das in manchen Punkten zu viel Material auf der Baustelle ist, wuraufhin ein Mitarbeiter mit einen Lieferwagen die überschüssigen, nicht mehr benötigten Baumaterialien wieder abholt.
Nun meine Frage: Ist das Diebstahl, weil ich ja mit dem Pauschalpreis auch die im Angebot angegebene Menge an Baumaterialien gekauft habe, oder ist das normal, da für die ausgeführte Arbeit eben ein Pauschalpreis ausverhandelt wurde?!

Lg,

  •  mikee
  •   Gold-Award
2.9.2011  (#1)
.Hast du kontrolliert, ob genau so viel Material hingekarrt wurde wie im Angebot angegeben? Oder war es ohnehin mehr? Rein zum Verständnis wäre es natürlich auch interessant, um welche Art von Material es genau geht. Wenn zB lt. Angebot vereinbart war, dass pro m2 Bodenplatte x kg an Bewehrung eingebracht wird, und es dann aber Hausnummer 5 kg weniger sind, wurde der Vertrag nicht eingehalten. Aber sowas müsstest du nachweisen können...

Gruss
mikee

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  •  poidl23
  •   Bronze-Award
2.9.2011  (#2)
HiEs handelt sich um Styroporplatten für die Fasade. Hier wurde lt. Angebot geliefert, aber das war eben zu viel. Die Arbeiten wurden auch ordnungsgemäß ausgeführt, zumindest is das Haus jetzt gedämmt und hat Farbe gekommen.
Ist es also rechtens dass jemand die übrigen Platten wieder mitnimmt?

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  •  mikee
  •   Gold-Award
2.9.2011  (#3)
.In diesem Fall ist das eine berechtigte Frage emoji Der Punkt meiner Meinung nach ist der "Pauschalpreis" und die Frage, ob das Angebot schon von Haus aus als Paschalangebot angelegt war, oder ob ihr aus dem Erstangebot ein Paschalangebot zur Erfüllung eines bestimmten Zieles (= Fassade) zu einem bestimmten Preis gemacht habt. Aber bevor ich mich hier zu weit auf das Feld der Vermutungen begebe: Warten wir lieber, bis creator wach ist - der schüttelt das aus dem Ärmel emoji

Gruss
mikee

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  •  creator
  •   Gold-Award
2.9.2011  (#4)
kommt natürlich auf die näheren umstände an... und wieviel da als überschuss wieder abtransportiert wurde. im rahmen der vorvertraglichen aufklärungspflichten sollte ein fassader checken können, wieviel material er braucht.

klarerweise ist da auch verschnitt dabei und ggf. werden aus logistischen gründen ein paar platten mehr kalkuliert, als man tatsächlich braucht. besser ein paket zuviel als eine platte zuwenig... das sollte eigentlich besprochen worden sein... oder?

also bei 5-10% würde ich mich - je nach dach- und baukörperform - ned aufregen, drüber wird's fad...


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  •  mikee
  •   Gold-Award
2.9.2011  (#5)
@creator - Ja, aber wie ist das tatsächlich mit (Pauschal-)Angebot, Materialüberschss etc.? Wie verhält man sich da richtig bzw. was steht einem zu und was nicht?

Gruss
mikee

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  •  poidl23
  •   Bronze-Award
2.9.2011  (#6)
HiDanke mal für die Meldungen. Um etwas Klarheit zu schaffen:
Es wurde auf Grund eines KV´s ein Pauschalbetrag vereinbart. Im KV wurden 178m² berechnet, was theoretisch 118,6 Packungen wären.
Verschnitt und "auf Ganze Packungen" aufrunden ist für mich überhaupt kein Problem, versteh ich alles. Nur, nach dem Arbeiten blieben 23 Packungen über, das sind ca. 20%, also doch etwas mehr als der Verschnitt...

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
2.9.2011  (#7)
naja, - der fassadenbauer soll dir die 23 packungen gegenrechnen (abziehen) und gut ist´s.

hab das mit meiner baufirma genauso gemacht, nicht benötigtes material wurde nicht verrechnet bzw. von der pauschale abgerechnet.

gruß, alex

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  •  mark1928
2.9.2011  (#8)
ich denk, das ist total schwierig. Weil der Fassader ja auch einfach sagen kann er hätte versehentlich zu viel geliefert (und vielleicht ist das ja auch wirklich so passiert). Ich glaub, dass du da kaum eine Chance hast. Aber fragen kann man ja.

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  •  alfa2
2.9.2011  (#9)
naja - wenn im KV steht, dass in dem Preis Styropor für 178m² Fassade enthalten sind und nirgends steht, dass das 142 (mitsamt den überzähligen) Packungen sind, dann gehören die überzähligen 23 Packungen auch der Firma und ned dir.

wenn im KV aber was von 142 Packungen steht, dann würden die auch dir gehören.

vg
alfa2

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  •  poidl23
  •   Bronze-Award
2.9.2011  (#10)
Jodas macht es leider für mich nicht einfacher... es wurden die 118 Packungen im KV berechnet, und 120 wurden geliefert, also die Differenz würd ich ja noch verstehen, aber wenn 23 Packungen (ca. 20% vom Gesamtwert) übrig bleiben und dann wieder mitgenommen werden, müssten die eigentlich von der Pauschale abgezogen werden, wird er aber eher nicht machen, da es ja eine Pauschale ist. Oder sehe ich das falsch? Hätt ich über den Konsumentenschutz noch ne Möglichkeit?
Wer weiß was?

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  •  mark1928
2.9.2011  (#11)
Was ist deine Sorge Poidl? Dass dir der Fassader dir 20 % mehr Platten verrechnet hat und nun wieder mitnimmt? So etwas müsste ja durch Angebot vergleichen aufgefallen sein. Bin über die aktuellen EPS Preise nicht so im Bilde aber 23 Packungen, das müssten doch sicherlich gleich mal > € 1000,-- sein, oder?
Nichts liegt mir ferner als den Fassader in Schutz zu nehmen, aber was ist (wie oben schon von mir geschrieben), wenn er wirklich einfach fälschlicherweise zuviel geliefert hat? Wie willst ihm das Gegenteil beweisen?



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  •  creator
  •   Gold-Award
2.9.2011  (#12)
vorvertragliche aufklärungspflichten.natürlich muss der fassader vor vertragsschluss mal sagen, wie er zur menge des benötigten materials kommt.

wird dem vertrag ein kostenvoranschlag zugrunde gelegt, gilt der nach §5 kschg als garantiert. das gilt auch für das material, immerhin gibt's önormen für die berechnung - b2061 z.b..

der werkunternehmer gilt bei seinen schätzungen als sachverständiger - also wird er sich schwer tun, 20% mehrverbrauch zu rechtfertigen. er hat daher durch verletzung der vorvertraglichen aufklärungenspflichten einen irrtum über die wirklich benötigte menge bei poidl herbeigeführt. will da nix unterstellen, schaut aber auch komisch aus. selber checken ist halt auch nicht so blöd. böswillig gesagt ist das täuschung über tatsachen...

wenn einer bei 100xm² fläche mit 120xm² kalkuliert, frage ich da mal nach...
http://www.uibk.ac.at/zivilrecht/buch/kap6_0.xml?section-view=true;section=2

http://zivilrecht.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/inst_zivilr/Jud/Liegenschafts-_und_Baurecht/Kropik_Nachtragsmanagement/1_Nachtragsmanagement_UNI_Wien.pdf

http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR12018602&ResultFunctionToken=ae5e8247-5bb3-45c5-87fe-eab984fe9b77&Position=1&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=abgb&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=879&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=02.09.2011&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=

da offenbar das pauschalangebot unter - vom fassader zu vertretenden - falschberechnungen zustande gekommen ist, kann poidl durchaus die 20% abziehen, weil falsch berechnet. da würde ich aber peinlichst genau dokumentiert haben, wieviel packeln der gebraucht hat....

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  •  mark1928
2.9.2011  (#13)
hm ich verstehs wohl nicht. Stehen im KV nun m² oder Packungen oder beides? Wenn m² dann haste Pech gehabt, wenn Packungen, dann muss der Fassader natürlich die vertraglich festgelegte Menge liefern und da lassen. Wie creator schreibt, musst das aber auch belegen können!

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  •  creator
  •   Gold-Award
2.9.2011  (#14)
wie kam der fassader auf die 178m² im kv? -

zitat..
Im KV wurden 178m² berechnet, was theoretisch 118,6 Packungen wären.


zitat..
es wurden die 118 Packungen im KV berechnet, und 120 wurden geliefert, also die Differenz würd ich ja noch verstehen, aber wenn 23 Packungen (ca. 20% vom Gesamtwert) übrig bleiben


sind die 178m² falsch oder hat der einfach für eine weitere baustelle die 23 packeln bei dir zwischengelagert und ist nach dir dorthin gefahren?

wieviel m² hat die fassade denn wirklich - laut kv sind es ja 0,6 packungen zuwenig...

egal, ob packungen oder m2 - der fasader müsste vor abschluss sagen, was er für welche fläche braucht...



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  •  lize
  •   Gold-Award
3.9.2011  (#15)
meiner Meinung nach... kann der Mitarbeiter die Platten wieder mitnehmen. Du hast mit deinem Pauschalpreis die Fassade bestellt, und auch die FAssade bekommen. Du musst es ja von der Seite sehen, dass wenn zu wenig Material da gewesen wäre, du ja auch das zusätzliche Material nicht hättest zahlen müssen, da ja ein Pauschalpreis für die Leistung gemacht wurde.

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  •  insis
  •   Bronze-Award
3.9.2011  (#16)
Hallo,

stimme dem letzten Beitrag voll zu. Ein Pauschale für eine Leistung ist nun mal ein Pauschale (für beide Seiten).
Hier ist nur mehr zu prüfen, ob die vereinbarte Leistung ordnungsgemäß erbracht wurde (z.B. Qualität der Platten, Dicke, Klebergüte, Anzahl der Dübel pro m2, ...)
fg

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  •  Ferlin
3.9.2011  (#17)
Ich glaub ehrlich gesagt auch nicht das wenn du lt deiner Rechnung auf 118,6 Packungen kommst,der Fassadler nur 120 bestellt,nur gut eine Packung Verschnitt wäre schon verdammt wenig!
Im übrigen hast du eine Pauschale bestellt und auch bekommen,wenn zu wenige Platte dagewesen wären,hättest du auch nichts nachzahlen müssen!

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  •  poidl23
  •   Bronze-Award
5.9.2011  (#18)
Hi@ all: recht herzlichen Dank für die vielen Meinungen und Erklärungen.
Die Mengenberechnung basiert auf Grund der Abmessungen, die mittels Lasermessgerät abgenommen wurden. Da war ich dabei, das passt schon. Ich könnte mir nur noch vorstellen dass ev. die Fenster/Tür flächen nicht abgezogen wurden, aber egal, werde mich mit denen noch zusammenreden wenn ich die Rechnung erhalte, eventuell gibts dann noch eine Erklärung dazu.

Lg,

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