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Parzelle hälfte verbauen

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  •  daniel71178
4.2. - 5.2.2011
2 Antworten 2
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hallo, ich würde gerne in tirol hausbauen grund besitze ich schon.
mein grundstück grenzt an ein feld, das komplette feld ist in 2 parzellen eingeteilt. (besitzer sind 2 schwestern, im grundbuchsauzug stehen aber bei jeder parzelle beide drinnen) jetzt meine frage: ich darf ja maximal die hälfte von der länge verbauen ohne zustimmung der nachbarn. von welcher länge muß ich ausgehen? 1 parzelle ist 14m, die andere 16 menter. darf ich beide längen zusammen zählen und davon die hälfte nehmen oder gilt das für jede parzelle einzeln?
hatte letzte woche bauverhandlung und die 2 nachbarinen (feld)
haben einspruch gemacht, denn sie sagen es handelt sich ja um 2 einzelne parzellen, aber aus meiner sicht, gehört ja das ganze feld beiden zusammen, wenn sie alle beide bei jeder parzelle eingetragen sind.
danke

  •  RobertB
5.2.2011  (#1)
verwirrend - das scheint mir so, als ob die bebaubare länge von den Nachabrgrundstücken abhängt. Irgendwie komm ich nicht ganz mit.
Grundsätzlich würde ich aber sagen, dass die nachbarinnen recht haben. Sie könnten ein Grundstück ja verkaufen, dann wären es andere Eigentümer.

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  •  creator
  •   Gold-Award
5.2.2011  (#2)
sollte eigentlich klar sein: der eintrag im grundbuch ist - entscheidend, das hat den charakter öffentlicher wahrheit.
heißt konkret: du darfst 7 und 8 meter der getrennt eingetragenen parzellen verbauen. die nachbarinnen schein recht zu haben, wenn es so mit 2 einzelenen parzellen im grundbuch steht. on die gemeinsam benützt werden, ist wurscht, noch dazu auch kein problem, da ja beide im miteigentum stehen.

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