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Partner auszahlen im Fall einer Trennung

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  •  sunshine93
24.1. - 29.1.2018
43 Antworten | 19 Autoren 43
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Hallo,

mein Lebenspartner und ich planen uns gemeinsam eine Eigentumswohnung zu kaufen sowie einen Kreditvertrag jeweils 50:50 aufzunehmen.

Der Kredit wird über 350.000€ aufgenommen, der Kaufpreis der Wohnung inkl. Parkplatz und Nebenkosten entsprechen rund 400.000€

Da ich von meinen Eltern einen Erbvorschuss in der Höhe von 50.000€ bekommen habe, nehmen wir diese 50.000€ weniger als Kredit auf, ursprünglich waren 400.000€ Kreditsumme geplant.

Wir sitzen jetzt gerade an einer Vereinbarung zwischen uns wie wir im Falle einer Trennung vorgehen möchten:

Ich werde bei einer Trennung in der Wohnung bleiben und die Wohnung soll in mein Eigentum übergehen. Mein Lebenspartner würde ausziehen.
Jetzt stellt sich für uns nur die Frage wie die Auszahlung des Partners im besten Fall erfolgen soll. Die 50.000€ Erbvorschuss meinerseits müssen auf jeden Fall gesichert sein, da diese nur mir zustehen.

Die monatliche Kreditrate von 1282€ sowie die laufenden Betriebs,Heiz, Stromkosten würden wir auch 50:50 bezahlen.
Ausstattung wie Küche und Bad die in der Wohnung bleiben bezahle ich, sämtliche beweglichen Gegenstände wird er übernehmen, um sie im Fall der Fälle beim Auszug mitnehmen zu können oder ich löse sie ihm ab.


Wie berechnet man in solchen Fällen den Auszahlungsbetrag. Wenn ich ihm beim Auszug die Summe der Kreditraten auszahle, die er bis zu dem Zeitpunkt X investiert hat, würde es ja bedeuten, dass er bis auf die Hälfte der laufenden Wohnungskosten gratis gewohnt hätte.

Auf der anderen Seite wäre es möglich den Wert der Wohnung festzulegen, die noch offene Kreditsumme abzuziehen, diesen Wert zu halbieren und anschließend meine 50.000€ abzuziehen und ihm dann diesen Betrag auszuzahlen.


Gibt es hier Erfahrungswerte?

Danke und lg
Julia

  •  Baumau
  •   Silber-Award
24.1.2018  (#1)
Wenn ihr wirklich überlegt einen Vertrag aufzusetzen, würde ich euch dringend raten einen Notar oder Anwalt damit zu beauftragen. Der kostet zwar aber ihr könnt euch sicher sein, dass er euch gut berät und dass der Vertrag auch halten wird.

Man weiß ja nie wie man auseinander geht.

Einen möglichen Wertzuwachs der Wohnung und dessen Ablöse würde ich jedenfalls vertraglich mitregeln lassen.

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
24.1.2018  (#2)
a) wichtig ist schon, dass ihr das noch im Guten regeln wollt. Im Streitfall hinterher ist sowieso immer alles anders.

b) holt euch einen Anwalt unterstützend hinzu, hat uns viel gebracht

c) wir haben unsere Mitteleinbringung auch geregelt. Grund kam aus meiner Familie. Haus ist zu 50:50 gemeinsam finanziert. Jetzt ist es so, dass das Haus weniger wert wird und der Grund mehr. Im Trennungsfall wird das Haus zum Zeitpunkt geschätzt, der Grund davon ausgeklammert.

Im Grundbuch haben wir das mit 1/3 zu 2/3 eingetragen. Zusätzlich noch wechselweise eine Schenkung auf den Todesfall, weil wir nicht verheiratet sind. Jetzt haben wir maximale Transparenz und Sicherheit für beide seiten.

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  •  sunshine93
24.1.2018  (#3)
Ich habe auch mit dem Anwalt bei dem wir den Kaufvertrag unterschreiben danach gefragt, und er meinte er macht das gerne aber er möchte uns eigentlich die Kosten ersparen, weil wir das selber aufsetzen können.

Für mich stellt sich nur die Frage welcher Betrag ausbezahlt werden soll im Falle einer Trennung bzw. wie man das bereits an Kreditraten bezahlte abgelten kann.

Im besten Fall heiraten wir übernächstes Jahr, dann schaut es wieder komplett anders aus.

lg Julia

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  •  AnTeMa
24.1.2018  (#4)
Im Prinzip würde ich überlegen wie es ohne deine 50.000 aussehen würde,
bzw welche Mehrkosten diese ersparen.
dieser Minderaufwand müßte dann im Fall einer Trennung dir zugesprochen werden.

Wenn bei jeder Anschaffung der Eigentümer fixiert wird kann eigentlich mit beweglichen Gütern nicht viel passieren.
Verbleib von Wertsteigerungen des Hauses etc müßte geklärt werden.

Die mögliche Auszahlung müßte so erfolgen können, dass sie nicht zur Zwangsvollstreckung führt.

Andreas Teich

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  •  supernova
  •   Bronze-Award
24.1.2018  (#5)
Großes Kompliment dafür, dass ihr auch den Worst Case bedenkt und Vorsorge trefft! (Sollte mMn Standard sein, machen aber wohl die wenigsten.)

Man könnte bei der Rückzahlung vielleicht einfach von der Summe der von ihm bezahlten Kreditraten nachträglich eine kleine fiktive Miete abziehen. Für mein Gerechtigkeitsempfinden dürfte das aber max. 25% einer realistischen Miete für die halbe Immobilie sein. (Sonst hättest ja nur du einen Vermögenswert und er hätte voll Miete gezahlt ohne sich etwas zu erarbeiten, das würde ich als ungerecht empfinden.). 

Wie macht ihr das mit dem Grundbuch? Werden beide eingetragen oder nur du? Vorkaufsrecht für dich, was seinen Anteil angeht?

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
24.1.2018  (#6)

zitat..
sunshine93 schrieb: Im besten Fall heiraten wir übernächstes Jahr, dann schaut es wieder komplett anders aus.


An Summen die du vor der Ehe eingebracht hast ändert auch die Ehe nichts. Es ist ein Irrglaube, dass ab der Hochzeit alles beiden gleichermaßen gehört.

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  •  sunshine93
24.1.2018  (#7)

zitat..
AnTeMa schrieb: Im Prinzip würde ich überlegen wie es ohne deine 50.000 aussehen würde,
bzw welche Mehrkosten diese ersparen.
dieser Minderaufwand müßte dann im Fall einer Trennung dir zugesprochen werden.

Wenn bei jeder Anschaffung der Eigentümer fixiert wird kann eigentlich mit beweglichen Gütern nicht viel passieren.
Verbleib von Wertsteigerungen des Hauses etc müßte geklärt werden.

Die mögliche Auszahlung müßte so erfolgen können, dass sie nicht zur Zwangsvollstreckung führt.

Andreas Teich


würde es die 50.000€ nicht geben hätten wir den Kredit auf 400.000€ aufgenommen
Es geht mir mehr um die Errechnung der Auszahlungssumme an ihn.


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  •  sunshine93
24.1.2018  (#8)

zitat..
supernova schrieb: Großes Kompliment dafür, dass ihr auch den Worst Case bedenkt und Vorsorge trefft! (Sollte mMn Standard sein, machen aber wohl die wenigsten.)

Man könnte bei der Rückzahlung vielleicht einfach von der Summe der von ihm bezahlten Kreditraten nachträglich eine kleine fiktive Miete abziehen. Für mein Gerechtigkeitsempfinden dürfte das aber max. 25% einer realistischen Miete für die halbe Immobilie sein. (Sonst hättest ja nur du einen Vermögenswert und er hätte voll Miete gezahlt ohne sich etwas zu erarbeiten, das würde ich als ungerecht empfinden.). 

Wie macht ihr das mit dem Grundbuch? Werden beide eingetragen oder nur du? Vorkaufsrecht für dich, was seinen Anteil angeht?


Hallo,

ja so schmerlich das auch ist sich schon jetzt solche negativen Situationen vorzustellen war uns das sehr wichtig die Situation zu regeln, vor allem da ich auch mein Erbe schützen muss.

Wir sind sowohl im Grundbuch als auch beim Kredit jeweils zu 50% eingetragen. Es wird ebenfalls schriflicj vereinbart, das er bei einer Trennung auszieht und die Wohnung in mein Eigentum übergeht und er eben dafür ausbezahlt wird. Er hat finanziell kekne Nöglichkeit die Wohnung alleine zu stemmen, meine Eltern hingegen würden mir auch im fall einer Trennung Geld für die Übernahme vorschießen um die Wohnung in meinem Besitz zu behalten, weil wir sie eben nicht verkaufen möchten...
Die Wohnung hat 106 Quadratmeter, ich denke da wäre eine realistische Miete bei der  Lage in etwa die Höhe der Kreditrate...

Hab ich einen Denkfehler wenn ich sage Wert der Wohnung bei der Trennung 400.000€ offener Kredit noch 200.000, dann davon die Hälfte wären 100.000 minus meine extra 50.000, dan müsste ich ihm noch 50.000€ ausbezahlen. Die bereits gezahlten Raten "verfallen" als Miete etc weil er die Wohnung ja zu gleichen Teilen genutzt hat...

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  •  sunshine93
24.1.2018  (#9)

zitat..
rabaum schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von sunshine93: Im besten Fall heiraten wir übernächstes Jahr, dann schaut es wieder komplett anders aus.

An Summen die du vor der Ehe eingebracht hast ändert auch die Ehe nichts. Es ist ein Irrglaube, dass ab der Hochzeit alles beiden gleichermaßen gehört.


ja das ist mir eh klar, aber ich denke das muss sich dann sowieso ein Anealt anschauen weil das mit der Anschaffung der Wohnung und meinem Erbvorschuss schwierig gestaltet...

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  •  coxi
24.1.2018  (#10)

zitat..
sunshine93 schrieb:
__________________

Hab ich einen Denkfehler wenn ich sage Wert der Wohnung bei der Trennung 400.000€ offener Kredit noch 200.000, dann davon die Hälfte wären 100.000 minus meine extra 50.000, dan müsste ich ihm noch 50.000€ ausbezahlen. Die bereits gezahlten Raten "verfallen" als Miete etc weil er die Wohnung ja zu gleichen Teilen genutzt hat...


Mit dem wäre ich an seiner Stelle nicht einverstanden, die gezahlten Raten als Miete anzusehen.
Er hat jetzt gemeinsam mit dir Eigentum erworben, da sollte dann auch was "über" bleiben.
Wie ein User schon geschrieben hat, einen Teil der gezahlten Raten als Miete ansehen, der andere Teil sollte auch ausbezahlt werden.

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  •  supernova
  •   Bronze-Award
24.1.2018  (#11)

zitat..
Die bereits gezahlten Raten "verfallen" als Miete etc weil er die Wohnung ja zu gleichen Teilen genutzt hat...

Das fände ich sehr unfair! Dann hätte er dir bei der Rückzahlung geholfen und hätte aber selbst quasi nichts davon! Das könnte man maximal dann argumentieren, wenn er zu 100%-überzeugter Mieter wäre, der von sich aus niemals den Wunsch entwickelt hätte, Eigentum zu erwerben. Wenn er - wie du - den Wunsch hat, Eigentum zu erwerben und somit Vermögen aufzubauen, dann sollte m.E. auch er am Vermögensaufbau profitieren können.

Denkt auch daran, was ihr macht, wenn die Trennung erst nach der vollständigen Kreditrückzahlung erfolgen sollte...

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  •  sunshine93
24.1.2018  (#12)

zitat..
coxi schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von sunshine93: __________________

Hab ich einen Denkfehler wenn ich sage Wert der Wohnung bei der Trennung 400.000€ offener Kredit noch 200.000, dann davon die Hälfte wären 100.000 minus meine extra 50.000, dan müsste ich ihm noch 50.000€ ausbezahlen. Die bereits gezahlten Raten "verfallen" als Miete etc weil er die Wohnung ja zu gleichen Teilen genutzt hat...

Mit dem wäre ich an seiner Stelle nicht einverstanden, die gezahlten Raten als Miete anzusehen.
Er hat jetzt gemeinsam mit dir Eigentum erworben, da sollte dann auch was "über" bleiben.
Wie ein User schon geschrieben hat, einen Teil der gezahlten Raten als Miete ansehen, der andere Teil sollte auch ausbezahlt werden.


ich habe gerade nochmals mit dem Anwalt telefoniert sein Vorschlag wäte auch eine fiktive Miete anzusetzen und die im Falle der Trennung dann abzuziehen zusätzlich müsste ich ihm den Anteil der Betriebskosten zurückerstatten die für die reparaturrücklage der anlage vorgesehen sind..ich denke so werden wir das machen

meine zweite Variante hatte einen Denkfehler weil das würde bedeuten das ich seine Schilden übernehme und gleichzeitig ihm diese summe aber auch zahle

1
  •  ChristianIV
24.1.2018  (#13)
das fairste ist es festzuhalten wer wieviel investiert hat in die Wohnung, das wäre:

50k Eigenkapital   A
175k Kredit  A
175k Kredit B
=
400k

Wertmässig
56.25%  A
43.75%  B

sollte es jetzt zur Trennung kommen kann man die Immobilie schätzen lassen sagne wir dann kommt 500k raus (Inflation)

Kredtit sind noch 250k offen

=
realer Laufzeitwert  Anteil B  500k * 43.75% = 218.750

Auszahlung für B wäre dann:
218.750 - 125k (halber offener Kredit) = 93.750

A hat dann:
500k an Immobilienwert
250k + 93.750 = 343.975 an Schulden
=
effektives Eigenkapital von 156k

die Schere von 50k scheint sich zwar auf ca 62k zu öffnen ABER es ist ja Zeit vergangen und Inflation passiert, was in der Zukunft 62k sind sind heute im Wert die zusätzlichen 50k


#######

edit das schöne an so einer Lösung ist man kann die gemeinsame Zeit über alles in einen Topf werfen und muss nicht streiten wer jetzt wieviel beisteuert an Miete oder BK oder Urlaub wer bezahlt,...., Kinder und Kindererziehung sind ja so ein Thema, es ist alles wertgesichert

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  •  sunshine93
24.1.2018  (#14)

zitat..
ChristianIV schrieb: das fairste ist es festzuhalten wer wieviel investiert hat in die Wohnung, das wäre:

50k Eigenkapital   A
175k Kredit  A
175k Kredit B
=
400k

Wertmässig
56.25%  A
43.75%  B

sollte es jetzt zur Trennung kommen kann man die Immobilie schätzen lassen sagne wir dann kommt 500k raus (Inflation)

Kredtit sind noch 250k offen

=
realer Laufzeitwert  Anteil B  500k * 43.75% = 218.750

Auszahlung für B wäre dann:
218.750 - 125k (halber offener Kredit) = 93.750

A hat dann:
500k an Immobilienwert
250k + 93.750 = 343.975 an Schulden
=
effektives Eigenkapital von 156k

die Schere von 50k scheint sich zwar auf ca 62k zu öffnen ABER es ist ja Zeit vergangen und Inflation passiert, was in der Zukunft 62k sind sind heute im Wert die zusätzlichen 50k


#######

edit das schöne an so einer Lösung ist man kann die gemeinsame Zeit über alles in einen Topf werfen und muss nicht streiten wer jetzt wieviel beisteuert an Miete oder BK oder Urlaub wer bezahlt,...., Kinder und Kindererziehung sind ja so ein Thema, es ist alles wertgesichert
von rabaum, lagune


deinen letzten Absatz versteh ich nicht...das würde bedeuten wir hätten nur noch 1 Konto für alle Ausgaben, melnst du das so? Weil es macht ja dann schon einen Unterschied ob wir jeder die Hälfte an laufenden Josten bezahlen oder ob hier auch ungleiche Teile geleistet werden...

und wie würde das dann aussehen mit Ausgaben für Einrichtung etc? Zusätzlich sind noch ca 12000€ an kosten für den vertragsabschluss notwendig die jz nicht im kredit einberechnet sind sondern wir von eigenmitteln hälfte hälfte zahlen wollten

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  •  chrismo
25.1.2018  (#15)

zitat..
sunshine93 schrieb: ich habe gerade nochmals mit dem Anwalt telefoniert sein Vorschlag wäte auch eine fiktive Miete anzusetzen und die im Falle der Trennung dann abzuziehen zusätzlich müsste ich ihm den Anteil der Betriebskosten zurückerstatten die für die reparaturrücklage der anlage vorgesehen sind..ich denke so werden wir das machen


Damit das aber wirklich fair ist, muss die fiktive Miete für beide gelten. Da euch die Wohnung ca. zu 44:56 gehört, zahlt er etwas mehr fiktive Miete an dich als du an ihn. Nur diese Differenz könntest du ihm "verrechnen". Allerdings finde ich das eine unnötig komplizierte Regelung (wie hoch setzt man Miete an, berücksichtigt man auch Inflation, etc.). Die Idee von ChristianIV ist da viel einfacher und wirklich sehr fair, weil sie sowohl eine Wertsteigerung als auch Minderung der Wohnung berücksichtigt.

 


1
  •  Waldviertler89
25.1.2018  (#16)
Ist das eure erste gemeinsame Wohnung? 
Tipp aus Erfahrung 
Wenn ihr noch keine ~4 Jahre zusammen seit würde ich keine Eigentumswohnungen nehmen. 

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  •  rk515
  •   Gold-Award
25.1.2018  (#17)
Ich hatte gestern gerade einen Notarstermin mit meiner Frau wo wir genau dies besprochen haben und auch schriftlich festhalten.
Am besten ist, ein umfangreiches Beratungsgspräch in Anspruch zu nehme.
Unser Notar hat völlig unparteiisch alle Vor und Nachteile für jeden einzelnen von uns in den diversen Vereinbarungsvarianten aufgezeigt.

Wir sagten,wie wir es gerne hätten, er sagte es sei möglich oder nicht ABER es sei auch ein vorteil oder ein nachteil gegeüber dem anderen.

Raus kam, die eierlegende Wollmilchsau bei solchen Vereinbarungen gibts leider nicht.

Jedem muss klar sein, was er will, und dass er sicher nicht zu 100 % befriedigt werden kann.

aber der Notar kennt sich aus, kenn das rechtliche und alles drum und dran.

Wir bekommn jetzt auf Basis unserer Aussagen einen Vorschlag zugeschickt, den wir dann, wenn wir nix zu ändern haben, auch unterschreiben.. *G*

Kostet regulär knapp 700, aber wir haben da eine sondervereinbarung.

vielleicht isses bei uns noch spezieller.
grund gehört mir, eigenkapital der frau floss aber auch in den bau, kinder sind da (beide minderjährig), also im falle einer scheidung (wenn nicht einvernehmlich) kann der familienrichter auch entscheiden, dass die Frau (obwohl ihr nix gehört lt. GB) im haus bleiben darf (quasi a wohnrecht hat) bis die kinder.. was weiß ich... aus der VS draussen sind oder gar, bis sie 18 sind.... das ist einfach das weisungsrecht eines richters.
schulden laufen auf mich.

wir vereinbaren jetzt, dass die frau das eingsetzte kapital bei scheidung wertgesichert (inflationsangepasst) ausbezahlt bekommt. dennoch kann ich mir nicht sicher sein, sollten wir uns trennen,dass ich dann im haus bleibe.. zwecks den kiddies. das obliegt wie gesagt dem richter.

1
  •  sunshine93
25.1.2018  (#18)

zitat..
chrismo schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von sunshine93: ich habe gerade nochmals mit dem Anwalt telefoniert sein Vorschlag wäte auch eine fiktive Miete anzusetzen und die im Falle der Trennung dann abzuziehen zusätzlich müsste ich ihm den Anteil der Betriebskosten zurückerstatten die für die reparaturrücklage der anlage vorgesehen sind..ich denke so werden wir das machen

Damit das aber wirklich fair ist, muss die fiktive Miete für beide gelten. Da euch die Wohnung ca. zu 44:56 gehört, zahlt er etwas mehr fiktive Miete an dich als du an ihn. Nur diese Differenz könntest du ihm "verrechnen". Allerdings finde ich das eine unnötig komplizierte Regelung (wie hoch setzt man Miete an, berücksichtigt man auch Inflation, etc.). Die Idee von ChristianIV ist da viel einfacher und wirklich sehr fair, weil sie sowohl eine Wertsteigerung als auch Minderung der Wohnung berücksichtigt.


guter Einwand danke!

Für mich ist die Variante von Christian dahingehend unverständlich wie das mit den laufenden Kosten gemeint ist...

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  •  sunshine93
25.1.2018  (#19)

zitat..
rk515 schrieb: Ich hatte gestern gerade einen Notarstermin mit meiner Frau wo wir genau dies besprochen haben und auch schriftlich festhalten.
Am besten ist, ein umfangreiches Beratungsgspräch in Anspruch zu nehme.
Unser Notar hat völlig unparteiisch alle Vor und Nachteile für jeden einzelnen von uns in den diversen Vereinbarungsvarianten aufgezeigt.

Wir sagten,wie wir es gerne hätten, er sagte es sei möglich oder nicht ABER es sei auch ein vorteil oder ein nachteil gegeüber dem anderen.

Raus kam, die eierlegende Wollmilchsau bei solchen Vereinbarungen gibts leider nicht.

Jedem muss klar sein, was er will, und dass er sicher nicht zu 100 % befriedigt werden kann.

aber der Notar kennt sich aus, kenn das rechtliche und alles drum und dran.

Wir bekommn jetzt auf Basis unserer Aussagen einen Vorschlag zugeschickt, den wir dann, wenn wir nix zu ändern haben, auch unterschreiben.. *G*

Kostet regulär knapp 700, aber wir haben da eine sondervereinbarung.

vielleicht isses bei uns noch spezieller.
grund gehört mir, eigenkapital der frau floss aber auch in den bau, kinder sind da (beide minderjährig), also im falle einer scheidung (wenn nicht einvernehmlich) kann der familienrichter auch entscheiden, dass die Frau (obwohl ihr nix gehört lt. GB) im haus bleiben darf (quasi a wohnrecht hat) bis die kinder.. was weiß ich... aus der VS draussen sind oder gar, bis sie 18 sind.... das ist einfach das weisungsrecht eines richters.
schulden laufen auf mich.

wir vereinbaren jetzt, dass die frau das eingsetzte kapital bei scheidung wertgesichert (inflationsangepasst) ausbezahlt bekommt. dennoch kann ich mir nicht sicher sein, sollten wir uns trennen,dass ich dann im haus bleibe.. zwecks den kiddies. das obliegt wie gesagt dem richter.


Hallo,

prinzipiell haben wir eben auch den Anwalt um Hilfe gebeten und er meinte dass es so viele Varianten gibt es zu regeln. Prinzipiell können wir das selbst aufsetzen mir geht es nur un eine faire Lösung für meinen Lebenspartner da ich in der Wohnung bleiben werde im falle einer Trennung und er nicht ohne etwas dastehen soll :)

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  •  ChristianIV
25.1.2018  (#20)
hier haben wir beide Fälle, die Immobilie (samt Schulden) gehören nur Einem oder man macht es Gemeinsam.

Bei Gemeinsam kann man mein Rechenmodell anwenden, man wirft fair alles zusammen und kann falls es dazu kommt es fair wieder trennen

ob einer dann halbtags arbeitet und den Haushalt macht oder garnichtmehr und Kindererziehung

man kann einfach sagen, gemeinsames Einkommen, gemeinsame Ausgaben, sollte es auseinander gehen kann man alles mobilie halbieren und das fixe ist ja sowieso nach Startfinanzierung aufgeteilt wenn einer mehr mitgebracht hat

gemeinsam kaufen und irgendeine Mietkosten BK Ersatzsummen festlegen, sehr schwierig bzw am Ende unfair für Einen

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Hallo ChristianIV, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können.
  •  MissT
25.1.2018  (#21)
Aus meiner Sicht wäre es naheliegend, die laufenden Kreditraten zu 50 Prozent als Rückzahlung und zu 50 Prozent als Miete zu verstehen. Wenn ihr also den Kredit zu gleichen Teilen bedient, würde dein Partner im Trennungsfall die Hälfte der bis dahin von ihm aufgebrachten Kreditraten von Dir bekommen. Wenn sich eure Einkommen in ihrer Höhe recht deutlich unterscheiden, wäre es auch denkbar das beim Bedienen der Kreditrate aliquot zu berücksichtigen. Dann hat jeder gleichermaßen die Chance auch selber Rücklagen anzusparen. Den "Mietanteil" würde ich aber bei beiden gleich hoch ansetzen (absolut, nicht prozentual).

Laufende Betriebs- und Lebenshaltungskosten sind aus meiner Sicht von dem Ganzen vollkommen auszuklammern. Hier würde ich davon ausgehen, dass sie in einer Lebensgemeinschaft zu ungefährt gleichen Teilen anfallen und entsprechend 50:50 gedeckt werden.

Ich finde es sinnvoll für alles, was gemeinsam gekauft bzw. konsumiert wird (von Stromrechnung bis Einkauf) ein gemeinsames Haushaltskonto einzurichten, für das jeder einen monatlichen Einzahler von seinem/ihrem Girokonto einrichtet. Alles, was nur einer Person allein dient (Kleidung, Handy, Hobby, Geschenke etc.) zahlt sich jeder selber. So erspart man sich das laufende lästige Herumrechnen. 

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