« Photovoltaik / PV  |

OVE Richtlinie 11-1

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  mackica
  •   Gold-Award
17.1. - 19.1.2022
4 Antworten | 3 Autoren 4
4
Hallo,

hat jemand Zugang zu dieser OVE-Richtlinie? Angeblich steht da drinnen dass der Abstand der PV-Module zu brandabschnittsbildenden Wänden 0.5m zu sein hat. (und nicht 1,0m!).  
Leider kostet Download über 30 Euro. 

Das ist doch ein Witz - ich soll als Betreiber mich an die Önorm 8101 halten, die mir aber gar nicht zur Verfügung stehen....

  •  Zwosti
18.1.2022  (#1)
Servus, schau die morgen nach ob wir die bei uns haben.

1
  •  uzi10
  •   Gold-Award
18.1.2022  (#2)
Dafür ist auch dein Elektriker verantwortlich, der eine Anlage montiert. Der sollte wissen was er tut:
Auszug aus der R11-1
PV-Module dürfen Brandabschnitte nicht überbrücken und müssen zu brandabschnittsbildenden Bauteilen
einen Mindestabstand von 0,5 m und bei Betriebsbauten von 1 m einhalten.

Hier zb ein Schrieb für die Feuerwehr zur Aufklärung

https://www.wko.at/service/sbg/umwelt-energie/Ing.-Becker---Vorkehrungen-fuer-Einsatzkraefte.pdf


1
  •  mackica
  •   Gold-Award
18.1.2022  (#3)
Und Wenn ich anlage selbst plane? Das darf ich. Nur montieren muss elektriker.
Mir geht's um den Abstand. Bausachverständige schrieb 1.0m, wofür ich keinerlei Grundlage fand. Auch elektriker weisz nichts dazu. Laut Richtlinie 0.5m

1


  •  mackica
  •   Gold-Award
19.1.2022  (#4)
Hier der Text der ÖVE 11-1, vielleicht hilfts ja jemandem anderen.

2022/20220119772670.png

Auch im NÖ Leitfaden für PV stehen die 0.5m zur Brandwand: 
 

2022/20220119657344.png

Im Burgenland gibt es keinen Leitfaden und ich hab auch keinen speziellen Gesetzestext gefunden. 
Können Sachverständige willkürlich entscheiden? (es liegt keine spezielle Situation vor, auf der anderen SEite des Grundstücks Hausgarten, Widmung alles Bauen/Wohnen, also keine Betriebe. Viele im Ort haben PV an der Grundstücksgrenze... gibt s jetzt was Neues?)

1


Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen

 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]

Nächstes Thema: Erlaubte Modulgröße?