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ordnungsgemäße Auftragsbestätigung [NÖ]

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  •  engelmaier
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
11.6. - 24.6.2015
9 Antworten 9
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Hallo,

Ich habe einen Terassenumbau geplant und auch schon ein Angebot von einer Firma erhalten.
Das Angebot ist soweit OK, nur habe ich telefonisch mit dem Verkäufer noch ein paar kleine Änderungen ausgemacht. Der Verkäufer stimmte zu und meinte, dass man dafür eh kein neues Angebot braucht, da sich preislich nichts ändern würde. Er braucht nur kurz eine Auftragsbestätigung per Mail.

Meine Frage:
reicht es prinzipiell, wenn ich per Mail die Auftragsbestätigung schicke (wo ich natürlich die besprochenen Änderungen hineinschreibe, welche vom Angebot abweichen) oder sollte man sowas per Post mit Unterschrift erledigen, damit man im Streitfall wirklich was in der Hand hat.
Was sollte man in so einer Auftragsbestätigung unbedingt festhalten?

  •  AnTeMa
12.6.2015  (#1)
Auftragsbestätigung - Jede Arbeit ganz genau beschreiben
Festpreis vereinbaren und keine Regiearbeiten
Kostenpflichtige Zusatzarbeiten nur nach unterschriebender Bestätigung von dir.
Zahlungsmodalitäten-
allenfalls Anzahlung für das Material, sobald es sich bei dir befindet.

Gesamtpreis bzw Rest nach Rechnungseingang überweisen-
besser nicht bar, da sonst ggf nicht förderfähig.

Per Post ist nicht notwendig.
Du kannst das formulieren und ihm zur Unterschrift mailen, die er dir dann eingescannt zurückmailen kann.

Um welche Arbeiten geht es bei dem Umbau?

Andreas Teich

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  •  selfish_82
14.6.2015  (#2)
rein rechtlich - stellst du dann wieder ein neues Angebot an den Unternehmer, wenn du seines abänderst und nicht vollinhaltlich annimmst. Es handelt sich dann um eine sogenannte annahmebedürftige Willenserklärung, soll heißen: Damit da ein Vertrag zu Stande kommt, muss der Unternehmer dein Angebot auch annehmen.

Praktisch besehen kann ich dem Vorschreiber aber nur zustimmen!


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  •  engelmaier
15.6.2015  (#3)
ok, danke für die Info. Im Falle meiner Terassen-Sanierung ist das soweit klar.
Ich habe aber noch einen anderen Fall- und zwar würde ich mir in einigen Räumen Laminatboden verlegen lassen. Ich habe schon einige Böden von Fachfirmen verlegt gesehen, wo teilweise gar kein Abstand zur Wand eingehalten wurde, was natürlich schlecht ist, da sich die Böden zum Teil gewölbt haben!! Eigentlich sollte es bei Fachfirmen ja selbstverständlich sein, aber macht es Sinn, so einen "Wunsch" (Wandabstand 1cm) schriftlich irgendwo festzuhalten und wenn ja wo. Oder gibt es so eine Art Ausführungsstandart, welchen ich von der Firma vorab anfordern kann, wo alles genau drinnensteht?

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  •  selfish_82
15.6.2015  (#4)

zitat..
engelmaier schrieb: Art Ausführungsstandart, welchen ich von der Firma vorab anfordern kann, wo alles genau drinnensteht?


Ja gibt es. nennt sich ÖNORM. Weiß jetzt aber ned, welche genau da einschlägig wär und obs für diesen speziellen Fall eine gibt. Da müsstest ein wenig recherchieren.

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  •  AnTeMa
16.6.2015  (#5)
Auftragsbestätigung - Normen sind immer einzuhalten- das brauchst du nicht extra reinzuschreiben und schreckt manche Handwerker ab.

Primär wie es aussehen soll, also deine subjektiven Anforderungen,
dann als Festpreisvereinbarung.
Höhenniveau und Gefälle wohin ?
Welcher Belag kommt oben drauf?
Welche Ebeneheitsanforderungen du hast und Oberflächengüte

Es kommt natürlich darauf an, welche Arbeiten durchgeführt werden sollen.

Andreas Teich

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  •  Weichmann
22.6.2015  (#6)
ÖNORM -

zitat..
selfish_82 schrieb: Ja gibt es. nennt sich ÖNORM

Guten Morgen! Da habe ich gleich eine Frage dazu, die uns aktuell beschäftigt. Bei unserem Auftragsentwurf der Baufirma gibt es einen Passus der heißt "In Anlehnung an die gültige ÖNORMEN". Was soll das Wort in diesem Fall konkret bedeuten? Kommt uns schwammig vor mit. Hat jemand dazu eine Meinung? Danke-

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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
22.6.2015  (#7)

zitat..
Weichmann schrieb: In Anlehnung an die gültige ÖNORMEN

Das ist schon OK. ÖNORMEN können eh nicht ausgeschlossen oder abgemindert werden.

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  •  Weichmann
23.6.2015  (#8)
ÖNORM - Danke. Aber wieso wird sich nur "angelehnt"? Das Angebot eines Mitbewerbes enthält den Passus "...unter der Anwendung der ÖNORM + Ziffer! Ist das nicht genauer?

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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
24.6.2015  (#9)
Wenn die ÖNORM Bxxxx z.B. den Einbau von Pressspan-Innenfensterbänken regelt und der Lierant verbaut aber Gussmarmor-Innenfensterbänke dann kann man den Einbau "in Anlehnung an ÖNORM Bxxxx" machen. Vielleicht ist das bei dir so ähnlich (falls nicht: siehe mein Posting oben).

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