Hallo Zusammen,  
  kennt jemand eine möglichkeit eine Tür in einer Garage in 1m Abstand zum Nachbarn zu realisieren. Die Tür wäre parallel zur Grundgrenze.  
Im Oö. BauTG 2013 § 41 steht ja, dass im Abstand von 2m Türen und Fenster unzulässig sind.    
Gibt es hier auch keine Möglichkeit wenn diese z.B. als Brandschutztür EI2 30-C ausgeführt ist?  
In der OIB Richtlinie 2 wird ja angeführt dass Öffnungen in brandabschnittsbildenden Wänden zulässig sind wenn diese als EI2 30-C ausgeführt werden.    
Vielleicht hatte jemand auch schon mal so einen Fall.    
Danke
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