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OÖ: Sützmauer + Zaun - Max. Höhe ohne Bauanzeige/Einreichung

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  •  RocketManfred
7.7. - 23.10.2022 1
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Hallo zusammen,

Folgenden Rechtstext aus der OÖ Bauordnung versuche ich richtig zu interpretieren:

Anzeigepflichtig sind Stützmauern, wenn folgendes zutrifft:

"Die Errichtung von Stützmauern und freistehenden Mauern mit einer Höhe von mehr als 1,5 m über dem jeweils tiefergelegenen Gelände sowie von Stützmauern mit einer aufgesetzten Einfriedung mit einer Gesamthöhe von mehr als 2,5 m über dem jeweils tiefergelegenen Gelände, ist der Baubehörde anzuzeigen."

Ich habe nun eine Stützmauer aus Beton, die am höchsten Punkt 1,5 Meter hoch ist. Die Stützmauer trennt meinen Garten, der entsprechend höher gelegen ist, von einer öffentlichen Straße. Heißt das, ich darf daruf einen Zaun mit nur max. 1 Meter draufsetzen, damit ich die 2,5 m nicht überschreite? Nachdem ich zur Stützmauer auch noch eine Böschung habe, wäre 1 Meter Zaun sinnlos.

  •  Bembel
23.10.2022  (#1)
Das heißt zunächst einmal, dass du deine 1,5 Meter hohe Stützmauer mit 1 Meter hohen Zaun bauen darfst, ohne dies der Baubehörde anzeigen zu müssen. Wenn das Konstrukt aber höher als 2,5 Meter werden soll, ist es anzeigepflichtig.

Die Frage, die sich mir da aufdrängt: Wenn sich oberhalb der Stützmauer gleich eine Böschung anschliesst, wieviel hast du denn da aufgeschüttet? Das muss nämlich auch angezeigt werden, wenn es mehr als 1,5 Meter über dem natürlichen Geländeniveau liegt, falls es nicht bereits zusammen mit dem Bauvorhaben eingereicht und bewilligt wurde.

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