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OÖ Gartenhaus im Grünland

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  •  heinzketch
19.5. - 27.5.2015
16 Antworten 16
16
Hallo,

da wir immer wieder unterschiedliche Aussagen bekommen und nicht mehr wissen wem wir glauben sollen, können,... möchten wir euch um eure Expertenmeinung bitten.

Wir haben uns ein Bauland mit angrenzenden Grünland in OÖ gekauft. Da letzteres etwas grösser ausfällt, dafur das Bauland kleiner, möchten wir dort einen Geräteschuppen bzw Gartenhütte errichten, wo Rasenmäher(Traktor), Spaten, usw. Platz haben sollen.

Wir wissen, dass ein Nebengebäude kleiner 15 qm anzeigenpflichtig ist. Was das jedoch genau heisst bzw. ob die Hütte auf dem Grünland möglich ist haben wir noch nicht herausgefunden.

Danke schon mal für eure Gedanken.

  •  woo
19.5.2015  (#1)

zitat..


§ 30 Oö. ROG
Grünland

(5) Im Grünland dürfen nur Bauten und Anlagen errichtet werden, die nötig sind, um dieses bestimmungsgemäß zu nutzen (Abs. 2 bis 4). Auszugshäuser dürfen, soweit die Wohnbedürfnisse im Rahmen des Ausgedinges nicht im land- und forstwirtschaftlichen Baubestand sichergestellt werden können oder ein Zubau nicht möglich ist, nur im unmittelbaren Nahbereich des land- und forstwirtschaftlichen Hauptgebäudes errichtet werden; die Ver- und Entsorgung muß sichergestellt sein. Die Eröffnung einer eigenen Einlagezahl für das Auszugshaus im Grundbuch ist unzulässig; § 9 Abs. 6 Oö. Bauordnung 1994 gilt sinngemäß. (Anm: LGBl. Nr. 83/1997)


Wird streng ausgelegt.

Wenn ihr schon mehrere Aussagen dazu habt; was sagt die Baubehörde (Gemeinde) und der Bausachverständige dazu?


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  •  heinzketch
20.5.2015  (#2)
Danke für deine Antwort.

Lt. deinem geposteten Paragrafen des ROG ROG [Raumordnungsgesetz/Raumplanungsgesetz] dürfte es dann wohl nicht möglich sein.

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  •  AnTeMa
20.5.2015  (#3)
Gartenhaus - das würde ich jetzt nicht daraus erkennen.
Gartenhäuser um das Grünland bestimmungsgemäß zu benutzen dürften möglich sein.

Es sollen nur keine Wohnhäuser errichtet werden.

Da gibts aber auch Ausnahmen wenn die Dinger beweglich sind.

Ich wollte mal entsprechendes designen- also MINIHAUS was verschiedenen Zwecken dienen kann, aber maximal bauanzeigepflichtig ist.

Andreas Teich

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  •  atma
  •   Gold-Award
20.5.2015  (#4)
bei uns in der gemeinde (nö) ist es definitiv nicht erlaubt. unser gartenhaus / nebengebäude steht daher im bauland und wir haben das beim einreichen entsprechend berücksichtigt.

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
20.5.2015  (#5)
@antema - sorry, aber dast ist blödsinn.

Wenn du ein Gartenhaus ins Grünland hinbaust mit der Begründung, dass das notwendig ist, um es bestimmungsgemäss zu nutzen, dann wirst einen Abbruchbescheid bekommen.

Ein Gartenhaus ist nicht nötig, um Grünland ordnungsgemäss nutzen zu können.



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  •  AnTeMa
20.5.2015  (#6)
Gartenhaus - Warum Blödsinn?
Vorher natürlich fragen.
Wenn das Grünland nicht nur 500 qm sind und die Hütte zum Unterstellen von Geräten dient, die zum Bewirtschaften dieser Fläche vorgesehen sind wäre das doch genau der Zweck, der zu erfüllen ist um so etwas bauen zu dürfen.

Gartengeräte sind ja nun die Voraussetzung, um solche Flächen bestimmungsgemäßd pflegen zu können.

Wenn das Gartenhaus nun Isolierglasfenster, eine Terasse und Wasseranschluß bekommen soll ist offensichtlich etwas anderes geplant und wird sicher nicht genehmigt werden.

Solche Fragen sollten ohnehin mit dem zuständigen Sachbearbeiter geklärt werden, dann ergibt sich was machbar ist oder welche Auflagen ggf bestehen und unter welchen Voraussetzungen das möglich ist.
Wenn nett mit den Leuten geplaudert wird, eine kleine Skizze zur Verdeutlichung mitgebracht wirdund alles gut begründet wird ist vieles möglich.

Berichte doch wenn du dich genauer erkundigt hast.

Andreas Teich

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
20.5.2015  (#7)

zitat..
AnTeMa schrieb: Warum Blödsinn?
Vorher natürlich fragen.
Wenn das Grünland nicht nur 500 qm sind und die Hütte zum Unterstellen von Geräten dient, die zum Bewirtschaften dieser Fläche vorgesehen sind wäre das doch genau der Zweck, der zu erfüllen ist um so etwas bauen zu dürfen.
Gartengeräte sind ja nun die Voraussetzung, um solche Flächen bestimmungsgemäßd pflegen zu können.


Tja, hier irrst du.
Grünland muss gar nicht bewirtschaftet werden...
Wenn du das trotzdem möchtest, kannst ja mit dem Traktor/Rasenmäher dort hinfahren.

Sonst könnte man ja überall Garten/Gerätehäuse aufstellen.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
20.5.2015  (#8)

zitat..
die nötig sind, um dieses bestimmungsgemäß zu nutzen (Abs. 2 bis 4).

Dieses obige Gesetzeszitat von woo ist noch nicht vollständig, da fehlen noch die Abs. 2 bis 4. In diesen wird die Nutzungsart des Grünlandes festgelegt. Im vorliegenden Fall wird es sich sehr wahrscheinlich uim die Nutzungsart "Landwirtschaft" handeln. "Bestimmungsgemäß" heißt in diesem Fall daher zur "landwirtschaftlichen" Nutzung. Die ständige Rechtsprechung hat den Begriff "LAndwirtschaft" als betriebliche, auf Gewinn ausgerichtete Tätigkeit der Urproduktion definiert.
D.h. somit, dass du mit der Nutzung des Grünlandes einen landwirtschaftlichen "Betrieb" begründen musst. Also: landwirtschaftliche Produkte erzeugen, vermarkten, Einnahmen erzielen, die die Ausgaben übersteigen (=Gewinn erzielen), und das alles nachhaltig und planvoll. Oder in kurzen Worten: "Bauer sein".
Produktionen zur Selbstversorgung mit Obst, Gemüse usw. zählen NICHT als ein solcher Betrieb. Auch eine reine "Pflege" des Grundstückes zählt nicht als Landwirtschaftsbetrieb.

Daher @andreas: da liegst ausnahmsweise völlig falsch...

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  •  woo
21.5.2015  (#9)
Danke Karl,
die Ausführungen zu Abs 2 bis 4 wollte ich mit "Wird streng ausgelegt" abkürzen.
Hier wird es schon am Betrieb fehlen, sowie auch an der Notwendigkeit der Gartenhütte. "Reine" Nützlichkeit reicht nicht.

Mich würde trotzdem die Aussage der Baubehörde interessieren, die wurde aber wahrscheinlich noch nicht gefragt.



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  •  AnTeMa
21.5.2015  (#10)
Aussage Baubehörde - Wäre interessant zu erfahren was denn nun der zuständige Sachbearbeiter dazu sagt.

Egal ob mit oder ohne Gewerbe wird es sicher auch auf die Fläche des besagten Grünlandes ankommen- auch private können mehrere ha Wiese neben dem Haus haben und ein Betrieb mit Orchideenzucht kann auf 500qm möglich sein.

Womöglich kommst dann auch auf rhetorische Fähigkeiten an oder das Unterbreiten einer Begründung, die der betreffende Beamte zur Absicherung eigener Entscheidungen weiterleiten kann.

Hier wird wohl nur in Ausnahmefällen kontrolliert, Scheunen schon mal 30% größer als im Plan gebaut, Zäune direkt neben dem Asphalt auf öffentlichen Grund gesetzt mit Stacheldraht, der dort nicht zulässig wäre etc.
Vielleicht sind wir (ich als eingewanderter Kärntner) aber auch nur in Kärnten wieder anders als andere

Andreas Teich

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
21.5.2015  (#11)
@antema -

zitat..
AnTeMa schrieb: Egal ob mit oder ohne Gewerbe wird es sicher auch auf die Fläche des besagten Grünlandes ankommen- auch private können mehrere ha Wiese neben dem Haus haben und ein Betrieb mit Orchideenzucht kann auf 500qm möglich sein.


Du hast es noch nicht verstanden.
Ja, du kannst natürlich 20 ha neben dem Haus als Wiese haben.
Grünland, soferns nicht für andere Zwecke bestimmt und gewidmet (z.b. Golfplatz, Friedhof, Sport-/SPielflächen und Plätze usw. und unter anderem auch Erwerbsgärtnerei) sind mal standardmässig für land- und forstwirtschaftliche Nutzung gewidmet (Ausnahme Ödland).

Genauso kannst du natürlich auch Orchideen dort anbauen.
Du darfst dort aber keine Gebäude/Bauwerke hinstellen mit der Begründung, dass du das für die Bewirtschaftung brauchst.... weil da ja kein Bauer bist...bzw. Gärtner (in dem Fall müsstest das m.E. auch noch umwidmen lassen).

zitat..
AnTeMa schrieb: Wäre interessant zu erfahren was denn nun der zuständige Sachbearbeiter dazu sagt.


zitat..
AnTeMa schrieb: Womöglich kommst dann auch auf rhetorische Fähigkeiten an oder das Unterbreiten einer Begründung, die der betreffende Beamte zur Absicherung eigener Entscheidungen weiterleiten kann.
Hier wird wohl nur in Ausnahmefällen kontrolliert,


Najo, der Sachbearbeiter wird dir sowas hoffentlich nicht bestätigen, schon gar nicht schriftlich.
Das hat auch nix mit rhetorischen Fähigkeiten zu tun, das is sehr einfach und eindeutig in der Bauordnung geregelt.
Und das kommt sicher raus, irgendwen gibts immer, dem das auffällt...


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  •  whitesheep
  •   Silber-Award
21.5.2015  (#12)
es wurde seitens woo und karl10 schon ausführlich - dargelegt. ein nebengebäude im grünland (widmung LN) wird für euch nicht so einfach werden.
Einziger Weg: Landwirtschaft gründen -> Agrartechnisches Gutachten, das belegt, dass eine Urproduktion statt findet und ihr auch wirklich Landwirte seid (keine Liebhaberei) -> dazu bedarf es eines Betriebskonzepts -> dann Nachweis das dieser Bau für die Produktion notwendig ist -> dann dürft ihr nach § 30 Oö. ROG bauen...

ich denk die 10-15m² für eure Gerätschaften werden sich noch am Baugrundstück finden....ansonsten gäbs noch die Variante mit Grundstücksteilugn und Umwidmung...aber ist auch ned einfach und kostenfrei zu bewerkstelligen...

so long
sheep

PS: ich bin Landwirt und habe schon zwei agrartechnische Gutachten hinter mir...ich weis wovon ich rede...

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
21.5.2015  (#13)

zitat..
whitesheep schrieb: ansonsten gäbs noch die Variante mit Grundstücksteilugn und Umwidmung...aber ist auch ned einfach und kostenfrei zu bewerkstelligen...


Warum sollte die Behörde zustimmen, wenn ich mein Grundstück im Grünland nun teile (kleiner mache) und auf Bauland (=einzig mögliche Variante, wenn man kein Landwirt ist) gewidment haben möchte?

Das wäre ja dann einfach und würde jeder machen...ich kauf mir 10000 m2 Grünland um wenig Geld und wills dann umgewidmet haben?!

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  •  heinzketch
23.5.2015  (#14)
So lt Bauamt unserer Gemeinde ist eine Gartenhütte im Grünland nicht möglich. Danke auf jeden Fall für eure Ausführungen!

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  •  whitesheep
  •   Silber-Award
27.5.2015  (#15)
@gdfde - und was glaubst machen die großen Investoren? Warum schreien alle das 20ha pro Tag verbaut wird?

Weil Grünland in Bauland umgewidmet wird! Glücklich der, der Grünland günstig kauft und dann im Rahmen des Oö ROG 1994 umwidmen kann. Wenns Bauland ist kommst mit §25 Oö Bauordnung (Bauanzeige) aus...

Ironie on: Ned vergessen bei der Umwidmung fallen ja keine Gebühren wie Grundbucheintragung, Ausschließungskosten, Straße, Kanal, Wasser, Strom...an? Ironie off.
Wennst in Bauland umwidmest stehen eh alle Schlange und halten ihr Tascherl auf...

so long
sheep

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