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[OÖ] Ergänzende Kanalanschlussgebühr / Verjährung

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  •  sunshine12
14.11.2023 0
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Hallo!

Wir sanieren aktuell ein Haus aus den 1970 Jahren in Oberösterreich aus und haben nun die Vorschreibung zur ergänzenden Kanal- und Wasseranschlussgebühr erhalten. Konkret wird das Dachgeschoß ausgebaut und die Raumaufteilung in den übrigen Geschoßen geändert.

Ursprünglich wurde das Gebäude im Jahr 2009 an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen und dabei eine Kanalanschlussgebühr verrechnet. Bei der Berechnung Kanalanschlussgebühr wurde damals jedoch nur ein Teil der Flächen berücksichtigt. Nicht berücksichtigt wurden z.B. das Stiegenhaus, Flur, Eingangsbereich obwohl laut der damaligen Gebührenordnung die Berechnung der Fläche wie folgt definiert wurde: "Die Gebührenfläche bildet die Quadratmeteranzahl aller Geschosse (einschließlich Mauerwerk) jener Bauwerke, die einen unmittelbaren oder mittelbaren Anschluss an das Kanalnetz aufweisen. Dachräume, sowie Dach- und Kellergeschosse werden nur in jenem Ausmaß berücksichtigt, als sie für Wohn-, Geschäfts- oder Betriebszwecke benützbar ausgebaut sind."

Laut der damaligen Kanalgebührenordnung werden Garagenflächen nicht in die Berechnung einbezogen. In der aktuellen Gebührenordnung wird nun explizit festgelegt, dass Garagen in die Berechnungsfläche einbezogen werden. Ist es zulässig, für die bereits seit 1970 bestehende Garage eine Anschlussgebühr zu berechnen obwohl in der 2009 gültigen Kanalgebührenordnung die Flächen von Garagen explizit ausgenommen wurden?

Liege ich mit meiner Annahme richtig, dass die Vorschreibung der Gebühren für Stiegenhaus, Flur, Eingangsbereich, etc. nicht erfolgen dürfte, da diese Bereiche bereits bei der ursprünglichen Berechnung der Fläche berücksichtigt werden hätten müssen und somit gemäß BAO bereits verjährt sind?

Danke für eure Hilfe!



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