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Önormen

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  •  fritz73
23.11. - 24.11.2011 1
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Guten Abend!

Wenn in einer Leistungsbeschreibung keine Önormen geschrieben sind, aber laut Bauordnung nach Stand der Technik gebaut werden muss, welche Normen gelten dann.
Bauträger meint, Önormen müssen sie nicht einhalten, wenn diese nicht in der Leistungbeschreibung stehen.
Mein Anwalt und mein Gutachter sagen genau das Gegenteil, dass önorm oder besser gebaut werden muss, es sei denn es steht anders im Vertrag oder Leistungsbeschreiung.
Wer hat recht?
Lg

  •  creator
  •   Gold-Award
24.11.2011  (#1)
der bauträger ist offenbar höchst konkursgefährdet - ... bei so einer geschäftsgebahrung. lauter sch... produzieren und dann glauben, mit einem privatrechtlichen vertrag gesetze außer kraft setzen zu können, ist schon mal eine steilvorlage...

http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:MTuujqT-iKQJ:www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/JJR_19661212_OGH0002_0040OB00335_6600000_003/JJR_19661212_OGH0002_0040OB00335_6600000_003.rtf+KSchG+ung%C3%BCnstigste+Auslegung&cd=5&hl=de&ct=clnk&gl=at

hab's eh schon zig-mal geschrieben: http://www.energiesparhaus.at/forum/24312

wer unklare kaluseln verwendet, muss die ungünstigste auslegung gegen sich gelten lassen - und dann wird vor diesem hintergrund der vertrag auf sittenwidrigkeit (~zivilrechtlicher betrug) geprüft, ob der überhaupt wirksam zustande kam...
natürlich hat der anwalt recht, so eine schwachsinnige aussage ist halt bei unternehmer-deppen der übliche erstversuch des abwiegelns... schriftlich geben lassen + dokumentieren, mängel rügen - nix zahlen - kurze verbesserungsfrist und ggf. ersatzvornahme, dann verzug+mehraufwand einklagen...

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