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ÖNORM Positionierung Zuluft KWL

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  •  namaid
14.9. - 18.11.2011
12 Antworten 12
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Hallo liebe Community,

weiß jemand von euch ob in der ÖNORM H 6038 (oder in einer anderen Norm) eine Regelung zu finden ist, wie/wo die Zuluft für eine Kontrollierte Wohnraumlüftung zu positionieren ist z.B. min. xyz cm über Erdreich
und
wenn es solch eine Regelung gibt, wie diese lautet?

Daaanke!

  •  namaid
15.9.2011  (#1)
Anders gefragt: - Ist eine Frischluftansaugung über einen Lichtschacht zulässig? (Jetzt mal ganz davon abgesehen ob es sinnvoll ist oder nicht).

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  •  astrnad
15.9.2011  (#2)
Wir haben die Frisch- und Fortluft etwa 1m über fertigen Niveau - mir wär die Frischluftansaugung im Lichtschacht wg. überschwemmungsgefahr zu groß - sollte mal die Entwässerung deines Lichtschachts zu sein (und das passiert schnell mal), hast die Pampe in der Lüftung...

Cheers,
Alex

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  •  dandjo
  •   Gold-Award
15.9.2011  (#3)
Eine Ansaugung im Lichtschacht ist hirnrissig! - a) Unter Niveau ist sicher mehr Dreck als in 1m Höhe > erhöhte Betriebskosten durch Filter.
b) Kleine Insekten nisten sich wunderbar ein.
c) In Radongebieten lebensgefährlich!

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  •  namaid
15.9.2011  (#4)
Über die Hirnrissigkeit brauchen wir hier nicht zu diskutieren, das sollte jedem nach kurzem Nachdenken klar sein. Nur hätte ich hald gerne eine Norm oder ähnliches gehabt, um auch einen beratungsresistenten Freund davon zu überzeugen emoji

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  •  astrnad
15.9.2011  (#5)
Hirnrissig oder netMit den angeführten Argumenten sollte jeder einigermaßen hausverstandbegabte Mitbürger, sei er auch noch so "beratungsresistent", zu überzeugen sein.

Cheers,
Alex

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  •  topstyling
  •   Silber-Award
15.9.2011  (#6)
... wegen der Norm kann ich Dir leider nicht weiterhelfen.
Aber die Überschwemmungsgefahr würde für mich persönlich schon ausreichen als NoGo Grund.

Habs erst vor ein paar Wochen miterlebt als bei nem Kumpel der Lichtschacht durch Oberflächenwasser voll gelaufen ist. Es kam sogar soviel Wasser noch nach das es das geschlossene Fenster aus dem Rahmen gerissen hat und das Wasser den Keller geflutet hat.

Wäre da die Ansaugung für die Lüftung gewesen - hätte das ne schöne Sprinkleranlage gegeben.

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  •  croy
  •   Bronze-Award
15.9.2011  (#7)
DIN 1946 - schau dir mal die deutsche normung an, wenn da was drin steht kannst due es auch für österreich nehmen. DIN 1946

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  •  dandjo
  •   Gold-Award
15.9.2011  (#8)
DIN 1946-6 - Finde ich sehr informativ:
http://www.inive.org/members_area/medias/pdf/Inive/Blowerdoor2007/Reiners.pdf

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  •  machobo
20.9.2011  (#9)
ÖNORM 6038 - besagt nur in:
4.1.11 Dass bei Aussenluft- und Fortluftauslässe keine Beeinträchtigung durch Schnee, Regen, Nässe erfolgen darf. Weiters darf kein Rückströmen der Fortluft möglich sein.

Die Anordnung der Durchlässe ist offenbar in ÖNORM 13779 geregelt.

Über Lichtschäte steht da nichts, obwohl ich das auch nicht wollen würde. Ich bilde mir ein irgendwo mal etwas von 2m über Boden oder so gelesen zu haben.



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  •  namaid
18.11.2011  (#10)
huch...hab grad gemerkt, dass ich euch hier noch ein Update schuldig bin.
Hab meinem Bekannten dieses Forum gezeigt und er hat sich darauf hin doch noch zu einer Ansaugung "über der Erde" entschlossen.
Danke für euren Beistand ;)

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  •  x12r13
  •   Bronze-Award
18.11.2011  (#11)
Versteh ich nicht - > a) Unter Niveau ist sicher mehr Dreck als
> in 1m Höhe > erhöhte Betriebskosten durch Filter.
Ist vernachlässigbar wenn man nicht gerad ean einer Sandstrasse wohnt

> b) Kleine Insekten nisten sich wunderbar ein.
>
Ich hab die Ansaugung in 3m Höhe und reinige den Insektenfilter 1x im Monat.

> c) In Radongebieten lebensgefährlich!
>
Bei 150m3 Durchsatz / Stunde völlig irrelevant. Da kann sich keine gefährliche Konzentration bilden.

> @Hochwasser: Wenn im Lichtschacht das Wasser bis zur Geländeoberkante steht ist die KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] dein kleinstes Problem. Stell dir mal die Titanic mit normalem Kellerfenster unter der Wasserlinie vor. :)

@Schneefall: Wenn der Lichtschacht im Winter zugeschneit wird ist es ein Baumangel.

Was dafür spricht: Der Insektenfilter kann dir in 80cm Tiefe nicht so leicht zufrieren.

Fazit: Mir fallt kein plausibles Gegenargument ein.


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  •  dandjo
  •   Gold-Award
18.11.2011  (#12)

zitat..
Ist vernachlässigbar wenn man nicht gerad ean einer Sandstrasse wohnt


Da hast du ja dein plausibles Argument. Die Verschmutzung ist nicht zu unterschätzen, brauche da nur einen Blick in meinen Lichtschacht werfen. Vielleicht würden aber die wuchernden Spinnweben als zusätzlicher Insekten-Filter dienen. ;)

zitat..
> Kleine Insekten nisten sich wunderbar ein.
Ich hab die Ansaugung in 3m Höhe und reinige den Insektenfilter 1x im Monat.


zitat..
Was dafür spricht: Der Insektenfilter kann dir in 80cm Tiefe nicht so leicht zufrieren.


Genau das ist das Problem. Wo im Winter nichts zufriert, herrschen wunderbare Bedingungen für Insekten zu überwintern.

zitat..
> In Radongebieten lebensgefährlich!
Bei 150m3 Durchsatz / Stunde völlig irrelevant. Da kann sich keine gefährliche Konzentration bilden.


Du weißt aber schon, dass Radon ein radioaktiv strahlendes Gas ist und als zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs gilt?
http://www.welt.de/wissenschaft/umwelt/article6704963/Radon-die-vernachlaessigte-Gefahr-aus-dem-Boden.html
Die Studien messen nur die Konzentration, die durch Mauerwerk diffundiert und durch das Fenster strömen. Mit der KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] im Lichtschacht saugst du dir das Radon direkt ohne Umweg in den Wohnraum von einer Stelle mit wahrscheinlich der höchsten Konzentration rund ums Haus, und das ständig. Vor allem die Kontinuität ist für die Krebsförderung besonders günstig.

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