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öamtc-clubkreditkarte - agb-änderung

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  •  creator
7.9. - 20.9.2009
34 Antworten 34
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ähnlich wie bei der kontobox-neu der psk versucht nun die easybank, die eu-zahlungsdiensterichtlinie zum anlass zu nehmen, auch ein paar "kuriose" agb unter's volk zu bringen: neben einer "wer schweigt, stimmt zu"-klausel soll man jetzt auch noch die vertrauenwürdigkeit der vertragsunternehmen selber prüfen.
das erschütternde: dem öamtc ist das wurscht und die hotline-betreuer der easybank haben keine ahnung.
hab' mal eine mail an vki+öamtc geschickt - schau' ma mal, ob die länger leben als die "kontobox neu".

  •  der_wahre_bob
7.9.2009  (#1)
auch psk bank ändert wieder die agb - Haben heute wie jedes Jahr für die gesamte Familie (5 Konten) einen Widerspruch gegen die AGB 2009 der PSK geschickt, die wieder eine "wer schweigt, stimmt zu" Klausel enthalten.

Was mir in den AGB 2009 gegenber 2007 und 2008 noch aufgefallen ist: Einen Bank-Einzug kann man nur noch dann rückfordern, wenn der Bankeinzug vom Einziehenden kürzer als 4 Wochen bekannt gemacht wurde und man vorher dem Einziehenden einmal die generelle Erlaubnis zum Einzug gegeben hat.
Wie das in der Praxis gehandhabt wird, weiß ich nicht, aber es klingt nicht nach einer Verbesserung für mich.


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  •  der_wahre_bob
11.9.2009  (#2)
psk bank schmeisst uns raus - Heute ist ein Schreiben der PSK gekommen, dass sie uns die Konten kündigen werden, wenn wir die AGB nicht akzeptieren.

Hat jemand einen Tipp, wo es ähnlich gute (oder hoffentlich bessere) Gratis-Konten gibt?


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  •  creator
11.9.2009  (#3)
tipp schon.... alle agb hab' ich nicht gecheckt. - http://www.bankenrechner.at/einstieg_girokonto.php

bei www.bankenrechner.at kannst dir alle kondis vergleichend anschauen - achte auch auf die banken, die sich nicht vergleichen lassen. keine ahnung, ob du "heavy user" bist und was dir an einem persönlichen naheverhältnis (berater, physische filiale z.b. für bareinzahlungen, firmenkondis, etc.) zur bank liegt.

die kombi- angebote mit depot sind auch so eine sache... und dass die easybank derselbe cerberus ist, sollte auch keinen überraschen.
wenn ihr schon gekündigt werdet, lasst euch die kosten für den erzwungenen wechsel wenigstens vergüten...

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  •  Reinhard
11.9.2009  (#4)
naja - rauswurf ist das einzig wirksame mittel umd die agb-paranoika zu kurieren ... emoji) ... (jaja, ich weiß, was jetzt kommt emoji)


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  •  Herbert77
11.9.2009  (#5)
ein Musikinstrument? - oder was ist eine paranoika??

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  •  creator
11.9.2009  (#6)
das neue über-handy aus schweden...in der tippsler-version?

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  •  creator
11.9.2009  (#7)
nein.... ist doch aus finnland... mit ganz vielen schrägen tönen aus der sauna...

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  •  Reinhard
11.9.2009  (#8)
man sieht das ding ist bekannt emoji) ... offensichtlich habens einige schon ausprobiert emoji) ... jajajajajaja, jeder, der sich noch nie vertippt hat, werfe den ersten stein ... emoji)


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  •  creator
11.9.2009  (#9)
@reinhard: meine diesbezügliche paranoia ist unheilbar.... und das ist jetzt kein witz, keine halluzi-kapuzi, sondern realität: habe heute einen anruf von der easybank-zentrale bekommen, wo man mich zu einem gespräch unter juristen lud, "um meine bedenken zu diskutieren...". der termin steigt nächste woche.
wie gesagt: kein scherz. keine halluzination. keine paranoia... realität.
bin schon gespannt, was sie mir z.b. zur klausel, dass mir nun vertragspartner bei fehlfunktionen, die "verdachtsmomente" auslösen, die - zwangsläufig mit der clubkarte kombinierte - kreditkarte abnehmen können sollen, erzählen wollen... damit würde ich - gerade im ausland - auch den anspruchsnachweis auf clubleistungen verlieren... schön blöd.


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  •  Reinhard
11.9.2009  (#10)
jawenn du dir die zeit nimmst um diese agb's zu diskutieren, dann machst es halt. würde das dann aber als hobby bezeichnen emoji) ...

das agb's zum vorteil des unternehmes ausgestaltet werden: no na ... alles andere wäre ja auch kontraproduktiv. und das agb's gesetzeswidrige klauseln enthalten: wird schon so sein, aber hoffentlich nicht immer, aber wie man in einem anderen thread gerade sieht, ist das auch manchmal/oft auslegungssache ... "bauordnung in nö mit legal/illegal-bauten von nachbarn"

aber gott sei dank leben wir in österreich und von unseren paar millionen einwohnern haben 99,9% irgendwelche agb's, die sie nie gelesen haben, akzeptiert und leben auch glücklich und zufrieden, ohne das ihnen haus & hof weggenommen wurden.

aber es ist edel und wichtig, wenn es leute gibt, die unrecht bekämpfen und sich für gerechtigkeit stark machen. und das konsumentenschutz äußert wichtig ist, ist keine frage, nur frag ich mich halt, ob da nicht manchmal mit kanonen auf spatzen geschossen wird.

und das problem mit der vom strassenhändler in venedig eingezogenen club-/kreditkarte kann man wahrscheinlich leicht lösen, indem man sich eine kopie macht und diese kopie an einem sicheren ort aufbewahrt ... macht man ja mit dem reisepass auch so, warum nicht auch mit der karte. und im falle des falles, eloquenz gepaart mit ein bisschen hartnäckigkeit (und ev. einem anruf beim öamtc in österreich) öffnet sicher auch das herz des italienischen pannenfahrers, wenn man der fall eintritt, dass einem die kreditkarte abgenommen wurde und man auf der autostrada zwischen udine und caorle einen motorschaden hat ...
aber ich bin bei dir, meistens, wenn mans braucht, dann passieren mehrere unglücke gleichzeitig ... deswegen macht man kopien.

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  •  creator
11.9.2009  (#11)
ich will nicht zig kopien mit mir mitnehmen müssen, sondern sinnvolle agb. kann ja nicht so schwer sein. und wenn sich 99,9% der leute schwachsinn zu ihrem nachteil einreden lassen, ist mir eigentlich unverständlich. besonders, wenn's eigentlich recht leicht auch anders geht. wer da die spatzen sind, auf die geschossen wird, ist auch klar.
du kannst aber gerne sämtliche agb akzeptieren, die dir unter die nase gehalten werden, wennst so gerne nachteile akzeptierst.

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  •  coisarica
12.9.2009  (#12)
Aus dem Berufsleben ist bekannt, - dass man als Auftraggeber beim Vergeben von Aufträgen, neben den erforderlichen Leistungen, auch versucht nebensächliche in den Vertrag reinzubringen. Im Vertragsfall kann man bei jenen Auftragnehmern die die erforderlichen Leistungen anstandslos erbringen, getrost von den nebensächlichen absehen. Bei Auftragnehmern die bereits bei den erforderlichen Leistungen Probleme bereiten setzt man diese mit Nebensächlichkeiten zu bis die erforderlichen bereitwillig erbracht werden (hat den schönen Nebeneffekt sich später kulant zeigen zu können).
Anbietern die versuchen die Nebensächlichkeiten vorab rauszuverhandeln, kann man getrost nachgeben, da man hier davon ausgeht, dass sich diese mit den Vertragsbestandteilen eingehend beschäftigt haben und genau wissen was wie zu liefern ist.

Ich denke bei den AGBs gibt es eine ähnliche Philosophie. Der Grund warum o.g. 99,9% mit aberwitzigen ABGs keine Probleme haben liegt wahrscheinlich darin, dass diese ihren erforderlichen Verpflichtungen anstandslos nachkommen. Für den Rest dienen sie als Mittel zum Zweck.

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  •  danillal
12.9.2009  (#13)
ist das jetzt bei der psk generell so? - dass die psk allen jenen die im frühjahr die agb nicht angenommen haben, die konten gekündigt werden? hab auch mein konto dort... wär natürlich eine einfache möglichkeit alle "altkunden" doch loszuwerden. oder werden vorerst die "schlechten kunden" aufgekündigt. wobei die frage ist, was ein schlechter kunde ist: jemand der nur im plus ist und keine zinsen zahlt oder jemand der oft überzieht und die hohen überziehungszinsen zahlen muss?

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  •  Reinhard
12.9.2009  (#14)
ein - schlechter kunde ist ein kunde, der keinen deckungsbeitrag erwirtschaftet ... wie in jedem anderen gschäft auch; einfach, nicht??

ad kopien: meine wichtigen karten kann ich auf einer halben hand abzählen und diese kopien verschlingen den platz einer halben din a5-seite .. ist praktischer und einfacher, als kilometerlange agb's zu lesen, zu verstehen und dann die falltüren herauszufinden, dann zu widersprechen und stundenlange gespräche zu führen ...
ein kollektivvertrag schützt den arbeitnehmer vor der ausbeutung durch den arbeitgeber und die agb schützen in erster linie einmal den unternehmer vor der ausbeutung durch "schlaue" kunden; gibt ja tausende kmu's, die keinen eigenen juristen-stab beschäftigen, um die agb's "fein zu tunen" ... die nehmen halt die standard-agb's der kammer her und gut ist's. wann dann ein schlauer jurist daherkommt, dann kann der spengler, zimmerer, mechaniker, tischler gleich zusperren ... kanns ja auch net sein oder?



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  •  creator
12.9.2009  (#15)
probier' mal, einen magnetstreifen zu kopieren.... denn nur der hat den zugangscode. kannst es gerne im ausland mit dem kopien-zettel probieren... die erfolgschancen sind überschaubar.
abgesehen davon: die öamtc-clubkarte mit kreditkartenfunktion ist, wie der name schon sagt, in erster linie clubkarte und erst dann kreditkarte (mit tankbonus). da finde ich es nicht so lustig, dass mir bei fehlfunktionen im kastl irgendeines vertragspartners von mastercard der mir die clubkarte wegnehmen können soll.

die fehlfunktionen haben auch nix mit meiner bonität zu tun, sondern oft mit der mangelhaften programmierung von mastercard bzw. avanti. nicht erst einmal erlebt, dass das rabattprogramm gesponnen hat - und gar keine zahlung möglich war.
die bawag-psk ist mit der konto-box-neu formidabel abgeblitzt. jetzt kommt halt der nächste versuch - schau' ma mal.

offenbar glaubt man, die in 10Ob70/07b vom 28.01.2009 als gesetzwidrig erkannten visa-klauseln halt jetzt nochmals rausbringen zu können, weil's ja im instanzenzug recht lang dauert, bis der ogh rechtskräftig entscheidet. eine großartige methode.
"schutz vor ausnützung durch schlaue kunden": aua. die tun mir ja soo leid... noch dazu denke ich nicht, dass unternehmer zu blöd für ihr ureigenstes interesse sind...

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  •  johro
12.9.2009  (#16)
easybank - hallo, wir haben auch ein schreiben von der easybank bekommen, wobei ich es mir nicht genau durchgelesen habe,

was genau ist der grund an den neuen Konditionen, dass man sich dagegen wehren muss?

lg
johannes

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  •  Reinhard
12.9.2009  (#17)
mir ham probleme, wirklich war .. - @creator: du hast einen oder mehrere nlp-kurse dir oder ?? emoji)
es geht ja auch nicht drum, ob das kastl beim händler spinnt, sondern es geht um wie du schreibst: "fehlfunktionen, die "verdachtsmomente" auslösen" ... darunter stell ich mir nicht vor, dass das rabatt-programm ausfällt und du als potentieller treibstoff-dealer betrachtest wird, sondern darum, wenn die karte gesperrt wurde (aus welchen gründen auch immer ... vielleicht weils gestohlen wurde oder weilst du deine verbindlichkeiten nicht vereinbarungsgemäß bedienst) dir weggenommen werden kann.

angeblich werden ja karten gerne geklaut; hast nicht den eindruck, dass die eine oder andere stelle in den agb auch tw. zu deinem schutz sein könnte???

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  •  creator
13.9.2009  (#18)
reinhard: wenn ich die neuen klauseln mit den in 10Ob70/07b vom 28.01.2009 rechtskräftig als gesetzwidrig anerkannten vergleiche: nein, die sind NICHT zu meinem schutz. dazu braucht man keine agb, das regelt schon das zahlungsdienstegesetz: https://www.bmf.gv.at/Finanzmarkt/RechtlicheGrundlage_753/Zahlungsdienstegesetz/_start.htm
deine diesbezüglichen vorstellungen sind hier nicht relevant.
das kann man mit etwas sinnverstehendem lesen auch selbst beantworten...
"ist praktischer und einfacher, als kilometerlange agb's zu lesen"
aha. aber dann doch fragen...
http://www.energiesparhaus.at/forum/15642

nein, ich bin nicht nlp-trainiert, habe aber auch so mein projekt ohne gröbere probleme durchgezogen. ich weiß zwar nicht, was dieser ständige untergriff soll, aber wenn du den frust über den pfusch bei deinem projekt so abreagieren willst, sei dir das gegönnt. ich erlaube mir, die ständigen anwürfe gegen mich so zu erklären.

es bleibt dir auch unbenommen, agb weiterhin zu ignorieren und stattdessen dein privates chaos in zig threads kundzutun.

für dich ist das "paranoika", für alle anderen legitimes interesse, wissen zu wollen, unter welchen bedingungen eine geschäftsbeziehung eingegangen werden soll.

ich hab' weder meinen baumeister gefeuert noch sonstige troubles bei der bauausführung gehabt, für die ich einen cent zahlen hätte müssen. wenn bei mir ein gewerk mangelhaft war, hat das immer mit verbesserung UND einem kräftigen rabatt geendet. du nennst das halt "nlp" und ich zivilrecht bzw. vorgehen bei leistungsstörungen.

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  •  der_wahre_bob
13.9.2009  (#19)
@johro: wogegen man sich wheren muss - Wir haben uns 2008 deshalb entschlossen, bei den alten AGB bleiben zu wollen, weil in den neuen plötzlich der Passus drinnen war, dass man uns nunmehr "Produkte" vorschlagen konnte und wir müssten jetzt aktiv innerhalb von 6 Wochen dieses Produkt ablehnen, damit es nicht wirksam wird.
Wir stellten uns damals vor, man möchte vielleicht einen Dauersparer oder etwas dergleichen einrichten und wir müssten diesen dann explizit ablehen. Nur.. es kam schlimmer. Die PSK hat scheinbar versucht, jeden, der nicht bei den alten AGB geblieben ist, mit Hilfe dieser AGB-Klausel auf die Kontobox Neu umzustellen, was für die meisten höhere Gebühren bedeutet hätte.
Creator hat darauf im Forum hingewiesen und den Verlauf dieser Sache bis zur Rücknahme der Umstellung durch die PSK nach Intervention des VKI dargestellt.

In den AGB 2009 steht dieser Passus wieder drinnen. Ich vermute, es wird nicht lange dauern und es werden sowieso alle mit alten Verträgen, an denen die Bank nicht viel verdient gekündigt. Denn soweit ich die neuen AGB verstehe, muss die Bank nicht begründen, warum sie jemandem das Girokonto kündigt.

Von unseren 5 Familienkonten werden daher 2 sofort aufgelöst und drei werden es sich bis auf weiteres mal ansehen, was noch so kommt.

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  •  M@x
14.9.2009  (#20)
@creator - Wie widerspreche ich juristisch richtig gegen die easybank-Änderungen der AGB. Reicht ein formloses Schreiben mit meinem "Einspruch", oder muss ich diesen auch begründen.
Danke im Voraus
M@x

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  •  creator
14.9.2009  (#21)
@m@x: für den einspruch reicht eine einfache e-mail mit empfasngsbetätigung - die willenserklärung muss ja nur nachweislich "angekommen" sein. ich habe es mir angewöhnt, meine einsprüche auch dem vki in kopie zu senden und im einspruch darauf hinzuweisen. dann hast einen unabhängigen "zeugen" und die typen reagieren recht schnell. z.b. an:
Kolba Peter
E-Mail-Adresse(n):
PKolba@vki.at

begründen musst du ihn nicht, der hinweis, dass die nun vorgeschlagenen klauseln den als gesetzwidrig in 10Ob70/07b vom 28.01.2009 festgestellten gleichen, schadet natürlich nicht.
wer sich mal die hintergründe und die durchaus sinnvolle eu-richtlinie anschauen möchte - hier das paradebeispiel, wie eu-richtlinien in ö umgesetzt werden:

https://www.bmf.gv.at/Finanzmarkt/RechtlicheGrundlage_753/Zahlungsdienstegesetz/_start.htm

entgegen der landläufigen meinung sind konsumentenrechte in der eu durchaus gut berücksichtigt.

ich hab' den thread eröffnet, weil er sehr schön zeigt, wie wichtig es ist, sich mal die grundsätzlichen bedingungen (und deren zulässigkeit), unter denen ein geschäft abgeschlossen werden soll, bewusst zu machen - und es manche banken immer noch versuchen, eigenztlich sehr klare regeln bewusst zu umgehen. kann mir ja keiner erklären, die juristen dort wüssten es nicht besser...


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