« Baurecht  |

Oberflächenwasser be Hanglage

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  Rami
4.6. - 5.6.2007 1
1
Was kann ich fordern, wenn seitlich vom Nachbarn Oberflächenwasser und Erdreich herüberkommt. Das ganze liegt in einer Hanglage. Sein Grundstück ist von ca.2.5m – 0,5m Höher. Er will, das wir auf unsere Kosten eine Lösung finden, sprich Stützmauer, Stein, ...

  •  creator
5.6.2007  (#1)
klar, dass er das will... ob er das auch zu recht macht, ist leider einzelfallbezogen zu beurteilen - am besten mal beim gemeindeamt nach lektüre von "was nachbarn dürfen" von www.konsument.at nachfragen. basis ist §364 ABGB (www.ris.gv.at)

§ 364. (1) Ueberhaupt findet die Ausübung des Eigenthumsrechtes nur
in so fern Statt, als dadurch weder in die Rechte eines Dritten ein
Eingriff geschieht, noch die in den Gesetzen zur Erhaltung und
Beförderung des allgemeinen Wohles vorgeschriebenen Einschränkungen
übertreten werden. Im Besonderen haben die Eigentümer benachbarter
Grundstücke bei der Ausübung ihrer Rechte aufeinander Rücksicht zu
nehmen.
(2) Der Eigenthümer eines Grundstückes kann dem Nachbarn die von
dessen Grund ausgehenden Einwirkungen durch Abwässer, Rauch, Wärme,
Geruch, Geräusch, Erschütterung und ähnliche insoweit untersagen, als
sie das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß
überschreiten und die ortsübliche Benutzung des Grundstückes
wesentlich beeiträchtigen. Unmittelbare Zuleitung ist ohne besonderen
Rechtstitel unter allen Umständen unzulässig.
(3) Ebenso kann der Grundstückseigentümer einem Nachbarn die von
dessen Bäumen oder anderen Pflanzen ausgehenden Einwirkungen durch
den Entzug von Licht oder Luft insoweit untersagen, als diese das
Maß des Abs. 2 überschreiten und zu einer unzumutbaren
Beeinträchtigung der Benutzung des Grundstücks führen. Bundes- und
landesgesetzliche Regelungen über den Schutz von oder vor Bäumen und
anderen Pflanzen, insbesondere über den Wald-, Flur-, Feld-,
Ortsbild-, Natur- und Baumschutz, bleiben unberührt.


1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Kosten bei unbenützen Kamin?