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Nulltoleranz bei Grenzabständen auch für Nebengebäude? [Stmk]

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  •  esquilax
  •  [Stmk]
  •  [Steiermark]
16.6. - 18.6.2023
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Hallo zusammen!

Wir haben in der Steiermark gebaut, im April 2022 den Baubescheid bekommen. Nun wollte ich die Fertigstellungsanzeige abgeben und ich wurde darauf hingewiesen, dass jetzt Neubauten vermessen werden müssen.

Wir haben laut Einreichplan ein Nebengebäude (15m2) mit 1m Abstand an die Grundgrenze gebaut.

Ich habe mit dem Vermesser telefoniert und er meinte, dass es bei Mindestabständen keine Toleranz gibt. Ich habe gestern mal eine Schnur gespannt an der Grenze und gemessen und bin auf 99cm gekommen (dürfte wegen dem Putz sein).

Gibt es hier wirklich KEINE Toleranz und dürfte ein Nebengebäude nicht auch in Ausnahmefällen einen geringeren Abstand haben? 

Danke und liebe Grüße
Stefan

  •  mycastle
  •   Gold-Award
18.6.2023  (#1)
in Wien "zählt" die Wärmedämmung nicht so genau mit............
Hör dich mal bei Dir um, wie das mit Putz und Wärmedämmung gehandhabt wird...
In Wien ist das einfacher mit einer Referentin mal abzutelefonieren emoji, stell ich mir in einer Gemeinde ev. schwieriger vor

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  •  BungalowImGruen
  •   Bronze-Award
18.6.2023  (#2)

zitat..
mycastle schrieb: in Wien "zählt" die Wärmedämmung nicht so genau mit....

Im Neubau auch?
Kenne solche Regelungen nur bei Sanierungen. 


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