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[NÖ] Zaun zur Straßenseite

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  •  hausplanung
  •   Silber-Award
11.6.2026
5 Antworten | 4 Autoren 5
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Hallo,

laut Bebauungsplan darf eine Einfriedung zum öffentlichen Grund 1,8m hoch sein. Wie ist da vorzugehen, wenn das eigene Grundstück an der Grenze ca. 40cm über Straßenniveau liegt, sprich zwischen Straße und Eigengrund ist ein Zaunsockel vorhanden, sonst würde ja die Erde auf die Straße rollen. Kann man dann sagen, man mittelt die 40cm und somit darf der Zaun 2m über Straßenniveau sein (weil er 1,6m über Eigengrundniveau ist)?

  •  Krautla
11.6.2026 13:32  (#1)
Kommt auf den genauen Wortlaut dieser Regelung in den Bebauungsbestimmungen an. Normalerweise werden die straßenseitigen Einfriedungen zur Wahrung des Ortsbildes geregelt. Wäre demnach naheliegend, dass die Straßenseite maßgebend ist.

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  •  bautech
  •   Gold-Award
11.6.2026 19:46  (#2)
Ich würd das anders sehen und mich auf das Bezugsniveau berufen...
Irgendwoher wird dein +/-0,00 ermittelt - das ist das relevante Bezugsniveau.
Von diesem sollte sich mMn auch die Einfriedungshöhe ableiten lassen...

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  •  hausplanung
  •   Silber-Award
11.6.2026 20:12  (#3)
wäre das Bezugsniveau dann nicht das Mittel (da quasi scharfe Kante/Stufe) zwischen Straße und Eigengrund?

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  •  christoph1703
11.6.2026 20:55  (#4)
Das Bezugsniveau wird vermutlich irgendwann mal festgelegt worden sein. Wenn danach aufgeschüttet worden ist, liegt das Bezugsniveau 40cm unter deinem Gelände. Wenn das Altbestand ist, ist das Bezugsniveau möglicherweise noch nicht festgelegt worden und wird dann auf den Bestand gesetzt. Ist das Grundstück bebaut? Gibt es Pläne?

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  •  hausplanung
  •   Silber-Award
11.6.2026 22:37  (#5)
ist seit den 80ern bebaut, somit dort kein Bezugsniveau im Plan festgelegt.

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