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NÖ / Wien Klassischen Weinkeller errichten

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  •  schurlmaster
  •   Bronze-Award
5.7.2022 - 13.4.2023
16 Antworten | 9 Autoren 16
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Hallo, 
ich überlege in Wien oder NÖ einen klassischen Weinkeller inkl Terasse  zu errichten wie man es halt kennt von Kellergassen. Leider finde ich niergends eine Info wo man das darf, also ob es Bauland sei muss oder auch im Grübland also bei einem Weingarten. Weiß wer mehr oder hat sowas schon umgesetzt ?

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Für NÖ:
Hier benötigst du die passende Widmung. Entweder Grünland Kellergasse oder Bauland (z.B. Bauland Agrargebiet, Bauland Sondergebiet - Kellergasse/Presshäuser...)

Im Grünland benötigst du jedenfalls die Widmung Grünland Kellergasse, die wird bei einem Weingarten nicht vorhanden sein. Die Widmung Grünland Kellergasse findet man nur bei alten Kellergassen im Grünland.;
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  •  Thuata
  •   Bronze-Award
5.7.2022  (#1)
Also wenn das Grundstück an sich noch nicht festgelegt ist (und so wirkt das) würde ich mich mal bissi umschauen: Es gibt (zumindest bei uns in der Gegend) verschiedene Weinkeller geschenkt. Und du ersparst die die selber errichtung ;)

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  •  schurlmaster
  •   Bronze-Award
5.7.2022  (#2)

zitat..
Thuata schrieb:

Also wenn das Grundstück an sich noch nicht festgelegt ist (und so wirkt das) würde ich mich mal bissi umschauen: Es gibt (zumindest bei uns in der Gegend) verschiedene Weinkeller geschenkt. Und du ersparst die die selber errichtung ;)

Möchte einen bei mir in der Nähe haben. Ein Kleiner Weingarten oder Obstgarten darf auch dabei sein, sowas bekommt man in 1210 Wien oder Grenze nur sehr schwer und dann auch nicht geschenkt. 


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
5.7.2022  (#3)
Wo und wer verschenkt in NÖ Weinkeller?
bitte PN, ☺️ 🙏🏾

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  •  rocko567
  •   Bronze-Award
5.7.2022  (#4)
geschenkt würd ich in nö auch einen nehmen! bitte ebenfalls pn

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  •  Thuata
  •   Bronze-Award
6.7.2022  (#5)
Schaut mal zwischen Wien und Hollabrunn in die einzelnen Dörfer. Gibt reichlich Bauern die inzwischen keinen Wein mehr produzieren und deshalb den Weinkeller nicht mehr brauchen. Qualität des Kellers ist natürlich sehr unterschiedlich und Stromanschluß nicht zwingend vorhanden.
Die sind halt selten gelistet (wenn die Leut schon kein Geld dafür bekommen, warum sollten sie sich auch noch Mühe damit machen), das heißt man muss schon mit den Bauern reden.
Aber ich weiß von 2 Kellern allein bei uns hier im Kaff, die die letzten 2 Jahre so Besitzer gewechselt haben.

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  •  peterT1
  •   Gold-Award
6.7.2022  (#6)
Für NÖ:
Hier benötigst du die passende Widmung. Entweder Grünland Kellergasse oder Bauland (z.B. Bauland Agrargebiet, Bauland Sondergebiet - Kellergasse/Presshäuser...)

Im Grünland benötigst du jedenfalls die Widmung Grünland Kellergasse, die wird bei einem Weingarten nicht vorhanden sein. Die Widmung Grünland Kellergasse findet man nur bei alten Kellergassen im Grünland.

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  •  schurlmaster
  •   Bronze-Award
6.7.2022  (#7)

zitat..
peterT1 schrieb:

Für NÖ:
Hier benötigst du die passende Widmung. Entweder Grünland Kellergasse oder Bauland (z.B. Bauland Agrargebiet, Bauland Sondergebiet - Kellergasse/Presshäuser...)

Im Grünland benötigst du jedenfalls die Widmung Grünland Kellergasse, die wird bei einem Weingarten nicht vorhanden sein. Die Widmung Grünland Kellergasse findet man nur bei alten Kellergassen im Grünland.

Danke das hilft sehr dann werde ich mal Ausschau halten ! 


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  •  rocko567
  •   Bronze-Award
26.8.2022  (#8)
durch zufall gerade gefunden und an diesen fred gedacht.:
https://www.willhaben.at/iad/immobilien/d/haus-kaufen/niederoesterreich/hollabrunn/weinkeller-zum-schnaeppchenpreis-2-autominuten-von-hollabrunn-entfernt-597092916/
ich habe nichts mit dem verkäufer zu tun.

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  •  mycastle
  •   Gold-Award
28.8.2022  (#9)
schau dich mal in Stammersdorf um, dort soll jetzt einiges frei sein

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  •  topflappen
12.4.2023  (#10)
Muss das Thema leider wieder aufwärmen 😂 hätte einen netten Weinkeller, den ich kaufen, leicht adaptieren und dann zu touristischen Zwecken (Airbnb, Übernachtung im Weinkeller, usw.) bzw. Vermietung für Veranstaltungen (Weinverkostung) nutzen würde. 
Nachdem der Weinkeller inkl. Kellerröhre schon vorhanden ist, benötige ich keine Baugenehmigung, das Ding steht in einer Kellergasse. Widmung habe ich noch nicht herausgefunden. 
Weiß jemand wie man die Sache mit Übernachtung, touristische Nutzung, Veranstaltungen halbwegs legal hinbekommt ?


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  •  ProjectX
  •   Bronze-Award
12.4.2023  (#11)

zitat..
topflappen schrieb: Weiß jemand wie man die Sache mit Übernachtung, touristische Nutzung, Veranstaltungen halbwegs legal hinbekommt ?

zitat..
topflappen schrieb: Widmung habe ich noch nicht herausgefunden. 

Für die Nutzungsmöglichkeiten würde die Flächenwidmung jedenfalls von Relevanz sein (Grünland Kellergassen, Bauland Sondergebiet - Kellergasse etc.)

zitat..
topflappen schrieb: Nachdem der Weinkeller inkl. Kellerröhre schon vorhanden ist, benötige ich keine Baugenehmigung

Bestand in der Natur muss nicht gleichbedeutend mit einem entsprechenden bewilligten Konsens sein, sollte vor dem Kauf jedenfalls überprüft werden!


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
12.4.2023  (#12)

zitat..
topflappen schrieb: zu touristischen Zwecken (Airbnb, Übernachtung im Weinkeller, usw.) bzw. Vermietung für Veranstaltungen (Weinverkostung) nutzen würde.

Ich bezweifle, ob der bestehende Keller ohne baubewilligungspflichtige Maßnahmen für diese geplanten Zwecke verwendbar wäre. Aber kenne natürlich die derzeitige Ausgestaltung des Bestandes nicht....


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  •  topflappen
13.4.2023  (#13)
projectx

Wie kontrolliere ich einen Konsens ? Nach dem Ausschließungsverfahren, wenn also kein Abrissbescheid vorliegt ?

theoretisch müsste im GB ja ein 60qm Bauwerk eingetragen sein, oder ?

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  •  topflappen
13.4.2023  (#14)

zitat..
Ich bezweifle, ob der bestehende Keller ohne baubewilligungspflichtige Maßnahmen für diese geplanten Zwecke verwendbar wäre. Aber kenne natürlich die derzeitige Ausgestaltung des Bestandes nicht....

Danke für den Input, stimmt. Wasser wurde letztes Jahr in die Kellergasse gelegt, Kanal wäre spannend. 


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  •  topflappen
13.4.2023  (#15)
War gerade auf der Gemeinde, Widmung ist Grünland - Kellergasse. Wasseranschluss ist vorhanden, Kanal liegt in der Straße, aber ist nicht angeschlossen. 

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
13.4.2023  (#16)

zitat..
topflappen schrieb: Wie kontrolliere ich einen Konsens ?

Mal ganz grob für den 1. Schritt: Vergleich Bauakt bei der Gemeinde mit Stand in der Natur. Wenn das, was in der Natur besteht, mit der Bewilligung laut Bauakt übereinstimmt, dann hat das einen "Konsens". Aber nicht nur der reine Baubestand ist für den Konsens maßgeblich, sondern auch die Nutzung. D.h. jede andere als die bewilligte Nutzung braucht zumindest eine Bauanzeige. "Bauanzeige" bedeutet lediglich, dass das Verfahren einfacher/kürzer ist, mit geringeren anforderungen an Unterlagen usw. Die inhaltliche Prüfung ist die selbe wie bei der Baubewilligung, d.h. es wird die angezeigte Maßnahme auf Übereinstimmung mit sämtlichen baurechtlichen Bestimmungen geprüft (genauso wie in einem Bewilligungsverfahren).

zitat..
topflappen schrieb: Nach dem Ausschließungsverfahren, wenn also kein Abrissbescheid vorliegt ?

Nein, sicher nicht!

zitat..
topflappen schrieb: theoretisch müsste im GB ja ein 60qm Bauwerk eingetragen sein, oder ?

Vergiß in diesem Zusammenhang das Grundbuch. Das gibt über ganz was anderes Auskunft, aber NICHT über den baurechtlichen Konsens.

zitat..
topflappen schrieb: Danke für den Input, stimmt. Wasser wurde letztes Jahr in die Kellergasse gelegt, Kanal wäre spannend.

Ich habe nicht von Wasser- und Knalanschluss geredet, sondern darüber, was am/im Bauwerk geändert werden soll, damit die von dir angedachte Nutzung möglich ist. Du nennst das so locker "leicht adaptieren". Das muss du schon genauer beschreiben.




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