NÖ vorderer Bauwich Keller
|
|
||
|
Siehe § 49 Abs. 1 NÖ Bauordnung: du darfst max. 50 cm über das Bezugsniveau gehen |
Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.Nächstes Thema: 2 Häuser, eine Einlagenzahl, Zusammenlegung möglich?
