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NÖ Umwidmung Bauland Agrar in Bauland Wohnen

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  •  Angie76
9.6. - 17.6.2022
15 Antworten | 5 Autoren 15
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Hallo liebe Forumsmitglieder, 
ich hätte folgende Fragen/Anliegen:
Ich habe im Jahr 2009 ein kleines Bauernsacherl (war zum Zeitpunkt des Kaufes jedoch seit ca. 10 Jahren nicht mehr als Landwirtschaft betrieben) gekauft. Der Rechtsanwalt, der den Kaufvertrag erstellt hat, hat sich telefonisch an die Gemeinde gewandt und um Auskunft hinsichtlich Flächenwidmung ersucht. Es findet sich folgende Passage im Kaufvertrag: es kann sich laut Auskunft der Gemeinde vom .... um Bauland Agrar oder Bauland Wohnen handeln.
In unserer Baubewilligung (wir haben ein zusätzliches Wohngebäude errichtet) spricht der Bausachverständige von einem Gebäude auf Bauland Agrar. Sämtliche Pläne des Grundstücksvermessers sprechen auch von einer landwirtschaftlich genutzten Fläche. Im Gundbuch befindet sich ebenfalls die Bezeichnung BA und landwirtschaftlich genutzt. Zusätzlich besitze ich eine landwirtschaftliche Betriebsnummer (ich besitze noch andere landwirtschaftliche Flächen).
Da ich Pferde halte ist mir die Widmung Bauland Agrar überaus wichtig.
Vor kurzem hat sich herausgestellt, dass die Gemeinde im Jahr 2007 eine Umwidmung in Bauland Wohnen vorgenommen hat. Dies war scheinbar den Mitarbeitern auf dem Gemeindeamt auch nicht bekannt. Auf Anraten des Bürgermeisters habe ich eine formlose schriftliche Eingabe (an die Gemeinde und an den Bürgermeister) gemacht und um Umwidmung auf Bauland Agrar ersucht. Nun hat mir dieser jedoch mitgeteilt, dass eine Umwidmung mindestens 2 Jahre dauern kann. Mein Ansuchen (Anfang dieses Jahres) hat er nicht an den Gemeinderat weitergegeben.  Mein Haus befindet sich am Rand einer Siedlung (insgesamt 11 Häuser) wobei alle anderen Gebäude BA gewidmet sind (nur meines befindet sich im Bauland Wohnen). Habe ich irgendwelche Möglichkeiten auf eine Widmungsänderung? Bzw. was kann ich unternehmen, damit mein Antrag auf Umwidmung zumindest behandelt wird? 
Vielen Dank
lg
Angie

  •  nala123
9.6.2022  (#1)
Zuerst einmal abschließend klären, welche Widmung tatsächlich vorliegt.

Der geschilderte Fall, dass ein einzelnes Grundstück von BA auf BW umgewidmet wurde und alle angrenzenden in BA verblieben sind, erscheint mir sehr unwahrscheinlich.

-> Auf die Gemeinde gehen und in den rechtsgültigen Flächenwidmungsplan Einsicht nehmen.

Als Anhaltspunkt kann auch im NÖ-Atlas der Flächenwidmungsplan abgerufen werden. Rechtsverbindlich ist jedoch nur das gestempelte und unterzeichnete Exemplar auf der Gemeinde.

https://atlas.noe.gv.at/atlas/portal/noe-atlas/map/Planung%20und%20Kataster/Fl%C3%A4chenwidmung?bbox=12.91045489002554,46.98873068572923,19.1269667325483,49.44351074540813

Sollte die Widmung tatsächlich BW sein, besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Umwidmung und auch kein Ansprich auf Behandlung eines Antrages oder ähnliches.
Hier bleibt dann nur noch die Möglichkeit das Gespräch mit der Gemeinde zu suchen.
Wie lange eine Umwidmung dauert hängt übrigens neben den Amtslaufzeiten und einzuhaltenden Fristen etc. maßgeblich davon ab, wann die Gemeinde das nächste Verfahren anstrebt, da üblicherweise gleich mehrere Umwidmungen gemeinsam abgehandelt werden, um den Aufwand gering zu halten.

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  •  Angie76
9.6.2022  (#2)
Vielen Dank für deine Antwort. Mein Haus ist tatsächlich als Bauland Wohnen gewidmet und ja es ist wirklich das einzige Haus in dieser Siedlung, welches die Widmung Bauland Wohnen hat.
Da die Auskünfte der Gemeinde 2009 nicht korrekt waren und auch lt Sachverständigen im Baubewilligungsbescheid von BA gesprochen wird, stellt sich mir die Frage, ob man sich auf eine irrtümliche Widmung berufen kann und ob dadurch eine vereinfachte Chance auf Umwidmung in BA besteht?

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  •  Stoffal02
  •   Silber-Award
9.6.2022  (#3)
Ich kann mit kaum vorstellen, dass die Gmeinde 2007 dein Grundstück ohne Grund als einziges Umgewidmet hat. Das widerspricht irgendwie sämtlicher Logik. Gab es eventull einen Antrag vom Vorbesitzer?

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  •  Angie76
9.6.2022  (#4)
Ich weiß leider nicht, ob es einen Antrag gab. Der Vorbesitzer kann dazu nicht mehr befragt werden. Ich glaube kaum, dass mir die Gemeinde darüber Auskunft geben muss (Datenschutz).

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  •  peterT1
  •   Gold-Award
9.6.2022  (#5)
Hast du 2009 ein Grundstück gekauft, von dem du nicht die Widmungsart kanntest? Obwohl dir klar war, dass du Bauland Agrargebiet benötigst??
Ein Ausschnitt aus dem aktuellen (gültigen) Flächenwidmungsplan wäre wohl hilfreich.

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  •  peterT1
  •   Gold-Award
9.6.2022  (#6)

zitat..
Angie76 schrieb:

Da die Auskünfte der Gemeinde 2009 nicht korrekt waren und auch lt Sachverständigen im Baubewilligungsbescheid von BA gesprochen wird, stellt sich mir die Frage, ob man sich auf eine irrtümliche Widmung berufen kann und ob dadurch eine vereinfachte Chance auf Umwidmung in BA besteht?

Nein, daraus kannst du keinen Rechtsanspruch oder sonstiges ableiten.


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  •  Angie76
9.6.2022  (#7)
Hallo Peter, ja, ich habe ein Grundstück gekauft, ohne vorher auf der Gemeinde gefragt zu haben. Wir haben damals weit weg gewohnt und deshalb hat sich der vertragserrichtende Anwalt darum gekümmert (mit mäßigem Erfolg). Da es viele Interessenten für das Grundstück gab, musste ich rasch handeln. Und zum damaligen Zeitpunkt gab es noch keine Pferde.....In unserer Gegend kannst du nicht lange fackeln, sonst kriegst nur winzige Grundstücke in zugepflasterten Siedlungen.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
9.6.2022  (#8)
Schick mir mal Grundstücksnummer und Katastralgemeinde - auch wegen dem andern Thread- sonst bringt die ganze Diskussion nichts.

Per Mail (Adresse steht in meinem Profil) oder PN

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
13.6.2022  (#9)
Danke für die PN. Hilft ein bisschen weiter, aber manches bleibt weiterhin unklar.....

zitat..
Angie76 schrieb: Mein Haus befindet sich am Rand einer Siedlung (insgesamt 11 Häuser) wobei alle anderen Gebäude BA gewidmet sind (nur meines befindet sich im Bauland Wohnen).

Naja, das ist eine sehr missverständliche Beschreibung - so als ob dein Grundstück als einziges als BW gewidmet wäre. Dem ist aber nicht so. Es gibt ein größeres Gebiet mit der Widmung BA und ein größeres Gebiet mit BW, wobei du das letzte Grundstück im BW bist. D.h. westlich von dir befindet sich BA - du selbst und östlich von dir ist es einheitlich BW (mindestens 10 Bauplätze). Wenn man den Flächenwidmungsplan anschaut,  stimmt es also nicht, dass sich dein Wohngebäude als einziges im BW befindet. Einige Bauplätze direkt östlich von dir sind halt noch nicht bebaut, sie sind aber ebensowie du als BW gewidmet. 
An deiner Widmung BW kann man also wenig aussetzen. Schon 2009 beim Kauf war das Grundstück bereits seit 10 Jahre keine aktive Landwirtscvhaft mehr. Du selbst hast als Privatperson gekauft und gebaut (die Pferdesache kam erst später, wie du schreibst). Also warum sollte das Grundstück nicht als Bauland-Wohngebiet gewidmet sein/werden?

zitat..
Angie76 schrieb: Zusätzlich besitze ich eine landwirtschaftliche Betriebsnummer (ich besitze noch andere landwirtschaftliche Flächen).

Mit dieser Info kann ich nichts anfangen: lwe. Grundstücke zu "besitzen" führt noch nicht zu einer "Betriebsnummer". Eine Betriebsnummer hast du nur, wenn du aktiv Landwirtschaft betreibst (Eigenbewirtschaftung). Bist du also aktiv Landwirt oder bist du bloß Eigentümer von lwen Grundstücken (die aber jemand anderer bewirtschaftet)??

zitat..
Angie76 schrieb: Der Rechtsanwalt, der den Kaufvertrag erstellt hat, hat sich "telefonisch" an die Gemeinde gewandt

Wurde eh schon gesagt: der gehört in die Wüste geschickt!

zitat..
Angie76 schrieb: Es findet sich folgende Passage im Kaufvertrag: es kann sich laut Auskunft der Gemeinde vom .... um Bauland Agrar oder Bauland Wohnen handeln.

Also was jetzt? So kann man das doch nicht in einen Vertrag schreiben! Zwischen BA und BW ist doch ein beträchtlicher Unterschied - das siehst du ja eh jetzt!

zitat..
Angie76 schrieb: Im Gundbuch befindet sich ebenfalls die Bezeichnung BA und landwirtschaftlich genutzt.

Das Grundbuch hat keine Verbindlichkeit hinsichtlich Flächenwidmung.

zitat..
Angie76 schrieb: Auf Anraten des Bürgermeisters habe ich eine formlose schriftliche Eingabe (an die Gemeinde und an den Bürgermeister) gemacht und um Umwidmung auf Bauland Agrar ersucht.

Was ist eine "formlose schriftliche Eingabe"? Zuständig für Umwidmungen ist der Gemeinderat. Daher sollte das ein "ANTRAG" auf Umwidmung an den "GEMEINDERAT" sein!

zitat..
Angie76 schrieb: Mein Ansuchen (Anfang dieses Jahres) hat er nicht an den Gemeinderat weitergegeben.

Ja, deswegen muss man den Antrag auch direkt "An den Gemeinderat" adressieren.

zitat..
Angie76 schrieb: Habe ich irgendwelche Möglichkeiten auf eine Widmungsänderung?

Wurde schon beantwortet: du kannst den Antrag stellen, hast aber keinen durchsetzbaren Rechtsanspruch darauf.

zitat..
Angie76 schrieb: Mein Haus ist tatsächlich als Bauland Wohnen gewidmet und ja es ist wirklich das einzige Haus in dieser Siedlung, welches die Widmung Bauland Wohnen hat.

Stimmt so nicht - siehe oben.

zitat..
Angie76 schrieb: stellt sich mir die Frage, ob man sich auf eine irrtümliche Widmung berufen kann

Nein! Die Widmung ist rechstkräftig und damit gilt sie! Weiters ist ja offen, ob diese Widmung tatsächlich "irrtümlich" erfolgte (siehe oben).

zitat..
Angie76 schrieb: und ob dadurch eine vereinfachte Chance auf Umwidmung in BA besteht?

...ist alles "Schnee von gestern"... das hilft nicht weiter.

zitat..
Angie76 schrieb: Da es viele Interessenten für das Grundstück gab, musste ich rasch handeln.

Wie lange dauert es, eine Kopie des rechtskräftigen Flächenwidmungsplanes beim Gemeindeamt anfertigen zu lassen....3 min?? 5 min?? 10 min???

   

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  •  Angie76
15.6.2022  (#10)
Besten Dank Karl für deine fundierte Antwort. Ich habe mich mittlerweile auch etwas schlau gemacht.

Es stimmt, dass die Grundstücke neben uns, welche einem Landwirt gehören, ebenfalls 2007 umgewidmet wurden (dem Landwirt war auch unbekannt, dass es sich um BW handelt). Ich habe geschrieben, wir sind das einzige Haus in dieser kleinen Siedlung.

Das mit der landwirtschaftlichen Betriebsnummer lief folgendermaßen ab: der Bürgermeister hat diese wieder für uns aktiviert (?). So zumindest hat er argumentiert und auch sämtliche unserer Tiere angeführt. Mir ist dieser Zusammenhang bis dato auch nicht klar, war aber so. Es ist richtig, dass ich noch landwirtschaftliche Flächen besitze, welche verpachtet sind.

Den Rechtsanwalt habe auch nicht ich ausgesucht. Das war der Verkäufer und der wollte unbedingt diesen Anwalt nehmen (obwohl der in einem anderen Bundesland seine Kanzlei hat). Im Kaufvertrag findet sich tatsächlich diese Passage (da kann ich jetzt auch nichts mehr dran ändern).

Völlig richtig gehört der Antrag auf Umwidmung an den Gemeinderat. Der Bürgermeister hat gemeint wir sollen den Antrag an ihn richten und er kümmert sich darum. Jetzt bin ich auch klüger und werde einen Antrag an den für Raumordnung zuständigen Gemeinderat schicken. 
Und natürlich kann man einfach aufs Gemeindeamt gehen und Einsicht nehmen bzw. Kopie anfertigen......wenn man nicht gerade sehr weit weg wohnt........

Ich denke, das Dilemma war einfach, dass die Gemeinde erst wusste, dass es sich um BW handelt, als ich wegen der Pferde sichergehen wollte. 
Ich werde jetzt also einen Antrag an den zuständigen Gemeinderat schicken........

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  •  peterT1
  •   Gold-Award
15.6.2022  (#11)

zitat..
Angie76 schrieb:

Und natürlich kann man einfach aufs Gemeindeamt gehen und Einsicht nehmen bzw. Kopie anfertigen......wenn man nicht gerade sehr weit weg wohnt........

Es besteht auch die Möglichkeit bei der Gemeinde anzurufen und die Flächenwidmung zu erfragen bzw. sich das per Mail zusenden zu lassen. Meine Erfahrung ist, dass das durchaus gut funktioniert.


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  •  Stoffal02
  •   Silber-Award
15.6.2022  (#12)

zitat..
Angie76 schrieb:

Besten Dank Karl für deine fundierte Antwort. Ich habe mich mittlerweile auch etwas schlau gemacht.

Es stimmt, dass die Grundstücke neben uns, welche einem Landwirt gehören, ebenfalls 2007 umgewidmet wurden (dem Landwirt war auch unbekannt, dass es sich um BW handelt). Ich habe geschrieben, wir sind das einzige Haus in dieser kleinen Siedlung.

Das mit der landwirtschaftlichen Betriebsnummer lief folgendermaßen ab: der Bürgermeister hat diese wieder für uns aktiviert (?). So zumindest hat er argumentiert und auch sämtliche unserer Tiere angeführt. Mir ist dieser Zusammenhang bis dato auch nicht klar, war aber so. Es ist richtig, dass ich noch landwirtschaftliche Flächen besitze, welche verpachtet sind.

Den Rechtsanwalt habe auch nicht ich ausgesucht. Das war der Verkäufer und der wollte unbedingt diesen Anwalt nehmen (obwohl der in einem anderen Bundesland seine Kanzlei hat). Im Kaufvertrag findet sich tatsächlich diese Passage (da kann ich jetzt auch nichts mehr dran ändern).

Völlig richtig gehört der Antrag auf Umwidmung an den Gemeinderat. Der Bürgermeister hat gemeint wir sollen den Antrag an ihn richten und er kümmert sich darum. Jetzt bin ich auch klüger und werde einen Antrag an den für Raumordnung zuständigen Gemeinderat schicken. 
Und natürlich kann man einfach aufs Gemeindeamt gehen und Einsicht nehmen bzw. Kopie anfertigen......wenn man nicht gerade sehr weit weg wohnt........

Ich denke, das Dilemma war einfach, dass die Gemeinde erst wusste, dass es sich um BW handelt, als ich wegen der Pferde sichergehen wollte. 
Ich werde jetzt also einen Antrag an den zuständigen Gemeinderat schicken........

Nicht den Antrag an einen Gemeinderat schicken (bei uns gibt es keinen Gemeinderat, welcher für Raumordnung zuständig ist), sondern an den Gemeinderat (alle zusammen, da diese auch gemeinsam über den Antrag schlussendlich Abstimmen müssen)


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
16.6.2022  (#13)

zitat..
Angie76 schrieb: Es stimmt, dass die Grundstücke neben uns, welche einem Landwirt gehören, ebenfalls 2007 umgewidmet wurden

Ja und die Widmung BW geht ja dann Richtung Osten noch weiter (mit Bebauung)....das ist also ganz und gar nicht ein isoliert gelegenes Bauland-Wohngebiet

zitat..
Angie76 schrieb: der Bürgermeister hat diese wieder für uns aktiviert (?).

Das kann der Bürgermeister gar nicht. Was verstehst du eigentlich unter "Betriebsnummer"? Und: was soll dir in deinem Fall eine Betriebsnummer überhaupt bringen???


zitat..
Stoffal02 schrieb: Nicht den Antrag an einen Gemeinderat schicken (bei uns gibt es keinen Gemeinderat, welcher für Raumordnung zuständig ist), sondern an den Gemeinderat

Dass hier mit "Gemeinderat" nicht eine einzelne Person gemeint ist, sondern das Kollegialorgan, sollte doch klar sein.




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  •  Angie76
17.6.2022  (#14)
Hallo Karl, 
zur Betriebsnummer: 
Ich wurde vor einigen Jahren auf die Gemeinde zitiert. Der Bürgermeister hat damals gemeint, es gäbe eine "stillgelegte Betriebsnummer", da das Sacherl früher als Landwirtschaft betrieben wurde und diese Betriebsnummer könne wieder aktiviert werden, da ich bereits zum damaligen Zeitpunkt Hühner und andere Kleintiere gehalten habe. Er hat damals sämtliche Tiere notiert (auch mein damaliges Pferd, das in einem Reitstall eingestellt war). Warum er das gemacht hat, weiß ich nicht. Ich hatte bis dato auch keinen Vorteil daraus.  Ich habe es auch nie hinterfragt.....

Mir ist nur mittlerweile klar geworden, dass es besser ist, mit der Gemeinde nur noch schriftlich zu kommunizieren bzw. einen Anwalt dabei zu haben.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
17.6.2022  (#15)
Ich glaub nicht dass es da gleich einen Anwalt braucht. Halt nicht alles gleich glauben und nicht bedingungslos vertrauen. Grundeigentum verpflichtet halt auch, sich um gewisse Dinge selbst zu kümmern. 

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