Hallo alle zusammen,
ich habe hier schon viel Rat gefunden und bin echt dankbar für die hilfreichen Beiträge!
Nun habe ich jedoch ein Thema, zu dem ich so nichts konkretes finden konnte. Und zwar geht es um die Neuaufteilung zweier bestehender Parzellen, da damals ein Gebäude auf die Parzellengrenze gestellt und anschließend durch einen eigenständigen Zubau erweitert wurde.
Zwischen Altbestand und Zubau hätte direkt an die alte Außenmauer laut Bewilligungsplan von 1984 eine zweite 25cm Brandmauer errichtet werden sollen. Das wurde so jedoch nicht ausgeführt, es gibt also nur die alte Außenmauer. In diese wurden die Deckenelemente des Zubaus (Betonziegel-Einhängedecke) eingebracht. D.h. Die alte Außenmauer trennt nun beide Einheiten und übernimmt für beide Seiten eine tragende Rolle.
Nun wollen wir diese beiden Einheiten teilen, sprich es soll eine Grundgrenze durch diese Außenmauer verlaufen. Dazu wurde bereits die Brandmauer über Dach geführt und es gab schon vorher keine Öffnungen. Sprich Brandschutz sollte erfüllt sein. Nun verlangt das Magistrat St. Pölten jedoch, dass parallel zur bestehenden Außenmauer eine zweite Brandmauer errichtet wird, sodass die Grundstücksgrenze zwischen diesen Mauern liegt. Allerdings habe ich große Bedenken, dass wenn hier nachträglich eine zweite Mauer reinkommt und anschließend der Altbestand irgendwann doch abgerissen werden sollte, Schäden am Zubau vorprogrammiert sind.
Genau dafür dachte ich eigentlich ist die Regelung der gemeinsamen Trennwand gedacht (mit Grundabtretung bei Abbruch), damit es bei gemeinsamer tragender Wand und einem späteren Abbruch nicht zu Schäden kommen kann.
Was sagt ihr Experten? Besteht die Gefahr, dass der Zubau beschädigt wird? Soll/Kann ich auf eine gemeinsame Trennwand bestehen, wenn diese den Brandschutz erfüllt?
Ich bedanke mich im Voraus für eure Antworten!
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