Hallo!  
  Es soll eine allseits-offene Terrassenüberdachung mit 16m² überbauter Fläche an der Grundgrenze errichtet werden. Die "Säulenumschließende" würde etwa 14m² betragen.  
In der OIB 2 ist angeführt:  
"Diese Richtlinie gilt für Gebäude. Für sonstige Bauwerke sind die Bestimmungen der Richtlinie  sinngemäß anzuwenden"  
  "Für eingeschoßige Gebäude mit höchstens 15 m² Brutto-Grundfläche, die auf eigenem Grund oder von Verkehrsflächen für die Brandbekämpfung zugänglich sind, werden keine Anforderungen hinsichtlich des Brandschutzes gestellt"    Leider konnte ich nirgends finden wie die Brutto-Grundfläche für Flugdächer zu berechnen ist, ob hierfür die "Säulenumschließende" oder die Dachfläche herangezogen werden muss. Weiß hier jemand mehr?    
Vielen Dank!    
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