Nö Landwirtschaftliche Nutzfläche auf Bauland Wohngebiet [NÖ]
5.5.
-6.5.2022
2 Antworten
2 Autoren
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Ihr beide seid Nachbarn, als Nachbarn sind gewisse Emissionen hinsichtlich der Nutzung der Grundstücke zu dulden. zB bei einer Landwirtschaftlichen Nutzung hast du kaum Chancen etwas gegen den Mais Anbbau oder Gestank zu tun. Das ist aber auch nicht notwendig, da es dir darum nicht geht. Grndsätzlich sind alle Emissionen zu dulden, die ortsüblich mit der Nutzung einhergehen, also Lärm, Gestank und so weiter... Was du auf jeden Fall nie dulden musst, sind direkte Emissionen gegen dein Eigentum und Grundstück. § 364 ABGB ff. Schlamm ist definitiv nicht ortsüblich und es könnte für euch zu Schäden führen. Dass heist, du kannst als Nachbar verlangen, dass er dafür sorgt, dass durch seine Nutzung solche negatien Auswirkungen auf dich nicht zurückfallen. |
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Danke Ajko, am liebsten würde ich es ja nicht dazu kommen lassen as bei mir Schlamm rein läuft. Weitere Maßnahmen sind hier leider seitens des Landwirtes nicht geplant, den rechtmäßigen Grundstückseigentümern (Nachbarn) ist es auch egal :) Shitt happens offensichtlich |
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